Das Beckham Law als Besonderheit des spanischen Steuerrechtes

In der vierten Podcast-Episode von Perspektive Ausland konnten wir in einem gemeinsamen Treffen mit der in Spanien arbeitenden Anwältin Svenja Werner über die Vorzüge des spanischen Beckham Laws sprechen.

Das Beckham-Law

Ein Beckham-Anwender wird einem nicht in Spanien ansässigen Bürger gleichgestellt; der Vorteil hierbei ist, dass der Steuersatz von 44% - 48% auf 24% bzw. 19% fällt. 

Voraussetzungen

Um ein Beckham Law-Anwender werden zu können, muss man bestimmte Kriterien erfüllen:

  1. Man darf die letzten zehn Jahre nicht in Spanien gemeldet gewesen sein. 

  2. Weiters muss ein Arbeitsvertrag bzw. eine Position als Verwalter in einem spanischen Unternehmen vorliegen.

  3. Es dürfen keine Einkünfte, die als Einkünfte aus einer spanischen Betriebsstätte gewertet werden könnten, erzielt werden.

Ebenso von Bedeutung ist, dass man zwar Beteiligungen an einer Firma haben darf, diese jedoch nicht mehr als 25% betragen dürfen. 

Wie kann ich den Beckham Law-Status beantragen?

Zu beachten ist, dass die Anmeldung des Beckham Law-Status innerhalb der ersten sechs Monate nach Arbeitsbeginn erfolgen muss. Damit kann das Beckham Law ab dem Jahr des Umzuges, also dem ersten Jahr, in welchem man mehr als sechs Monate in Spanien verbringt, und weitere fünf Jahre genutzt werden. 

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