Ein bestehendes UK-Unternehmen von unserer Kanzlei betreuen lassen

Hinweis: Falls Sie keine laufende steuerliche Betreuung Ihres britischen Unternehmens benötigen, sondern ledigliche eine spezifische steuerliche Frage haben, buchen Sie bitte ein Beratungsgespräch.

Wenn Sie für Ihr bestehendes Unternehmen in Großbritannien einen neuen Steuerberater suchen, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Wir bieten alle Dienstleistungen an, die Sie von Ihrem Steuerberater zu Hause kennen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Laufende Buchhaltung

  • Umsatzsteuermeldung

  • Anfertigen der Jahresabschlüsse und Bilanzierung

  • Anfertigen von Steuererklärungen

  • Lohnbuchhaltung

  • Construction Industry Scheme (CIS)

  • Testat

  • Bilanzübertrag

Selbstverständlich können Sie bei uns auch Registered Office (Firmensitz) und Virtual Office (virtuelles Büro) Dienstleistungen beziehen.

Honorare

Hinsichtlich der Honorare rechnen wir bei der steuerlichen Betreuung grundsätzlich nach Aufwand ab. Die aktuellen Stundensätze, die von der Qualifikation des bearbeitenden Mitarbeiters abhängig sind, teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit.

Corporate Services (wie z.B. Registered Office) werden auf Fixpreisbasis abgerechnet. Gerne senden wir Ihnen dazu ein Angebot zu.

Ablauf

Wenn Sie bereits einen britischen Steuerberater haben, so werden wir diesen nach Mandatierung anschreiben und um eine Übersendung der Unterlagen bitten. Dieser Prozess nennt sich „Professional Clearance“. Haben Sie noch keinen Steuerberater in Großbritannien, entfällt dieser Schritt.

Sie unterschreiben außerdem ein Formular, mit dem Sie uns bei der britischen Steuerbehörde HMRC autorisieren, Sie zu vertreten.

Sobald wir Akteneinsicht haben, prüfen wir nach, ob alle Erklärungen eingereicht sind oder ob bei den Behörden noch etwas als ausstehend markiert ist. Darum kümmern sich unsere kompetenten Mitarbeiter als Erstes.

Wird UK-Lohnbuchhaltung benötigt, legen wir Ihre Mitarbeiter im Payroll-System an.

Ggf. können wir Daten aus der vorherigen Buchhaltungssoftware in unser System importieren. Ansonsten werden die Eröffnungssalden manuell in der Software erfasst.

Alle weiteren Fragen, Probleme und Herausforderungen klären wir im Laufe der ersten Wochen. Hier ist in der Regel nach kurzer Zeit alles „glatt gebügelt“.

Lassen Sie sich jetzt beraten

Leben Sie bereits in Großbritannien oder sind kurz davor, dahin umzuziehen? Planen Sie nun die Gründung einer Gesellschaft in UK?

Dann ist es höchste Zeit über Ihr Vorhaben mit einem ausgewiesenen Experten zu Steuern und Firmengründung im Vereinigten Königreich Ausland zu sprechen.

Im Rahmen eines gut vorbereiteten, einstündigen Beratungsgesprächs können wir gemeinsam viel erreichen: Sie erhalten das Feedback, das Sie benötigen, um anstehende Entscheidungen zu treffen. Sie lernen, wo Sie bei Ihren Vorbereitungen noch nachbessern müssen und was kritische Punkte für den Erfolg Ihres Vorhabens in UK sind. 

Oder fordern Sie eine kostenlose Potenzial-Analyse zu Ihrem UK-Vorhaben an

Wenn auch Sie die Gründung einer UK-Gesellschaft oder den Umzug nach UK planen, aber noch nicht sicher sind, ob ein Beratungsgespräch für Sie Sinn macht, können Sie uns jetzt Ihr Vorhaben im Ausland kostenlos vorstellen. Wir prüfen dieses dann kostenlos auf seine steuerliche und rechtliche Realisierbarkeit und senden Ihnen das Ergebnis dieser kompakten Potenzialanalyse per E-Mail zu. Der nächste Schritt wäre dann ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch.