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Mandatierung UK-VAT Registrierung & laufende VAT Meldungen für nicht-britische Unternehmen
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UK-VAT Registrierung & laufende VAT Meldungen für nicht-britische Unternehmen

800,00 £

Wenn Sie Waren und Dienstleistungen nach Großbritannien verkaufen, muss Ihr Unternehmen ggf. im UK für Umsatzsteuer (VAT) registriert werden. Wir erledigen dies gerne für Sie und kümmern uns auch um die Bearbeitung und Einreichung der laufenden Umsatzsteuermeldungen an die UK Steuerbehörde HMRC.

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Wenn Sie Waren und Dienstleistungen nach Großbritannien verkaufen, muss Ihr Unternehmen ggf. im UK für Umsatzsteuer (VAT) registriert werden. Wir erledigen dies gerne für Sie und kümmern uns auch um die Bearbeitung und Einreichung der laufenden Umsatzsteuermeldungen an die UK Steuerbehörde HMRC.

Wenn Sie Waren und Dienstleistungen nach Großbritannien verkaufen, muss Ihr Unternehmen ggf. im UK für Umsatzsteuer (VAT) registriert werden. Wir erledigen dies gerne für Sie und kümmern uns auch um die Bearbeitung und Einreichung der laufenden Umsatzsteuermeldungen an die UK Steuerbehörde HMRC.

Nicht-britische Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen im UK verkaufen, müssen sich bei den britischen Behörden für die UK-Umsatzsteuer (VAT = Value Added Tax) registrieren und ab dann laufend Umsatzsteuermeldungen (VAT Returns) bei HMRC einreichen.

Daneben ist eine lokaler Ansprechpartner in Großbritannien zu benennen, der die VAT-relevanten Unterlagen bzw. Akten lokal vorhält (kann auch elektronisch sein) und wo diese auf Verlangen bei einer Umsatzsteuerprüfung durch HMRC eingesehen werden können. Ein gemeinschaftlich mit Ihnen haftender Fiskalvertreter ist aber in den meisten Fällen nicht erforderlich.

Die Steuerkanzlei St Matthew kümmert sich schon seit vielen Jahren um die umsatzsteuerlichen Belange vieler Mandanten, die Waren und Dienstleistungen in den UK liefern und kann Sie bei der VAT-Registrierung und der laufenden Abgabe der Umsatzsteuermeldungen tatkräftig unterstützen.


UK VAT & Brexit

Durch Brexit hat sich einiges bei der UK-Umsatzsteuer geändert, vor allem was den Import und Export von Waren aus bzw. in die EU betrifft. Wir haben dazu umfangreich in einem eigenen Bereich auf unserer Website geschrieben, den wir Ihnen hier gerne alns Herz legen möchten.

UK Umsatzsteuer (VAT) nach Brexit

Wer sich für die britische Umsatzsteuer (VAT) registrieren muss

Es gibt verschiedene Szenarien, die eine Umsatzsteuerregistrierung im UK erforderlich machen. Am häufigsten setzen wir uns mit folgenden Ausgangssituationen auseinander (die Liste ist nicht erschöpfend):

Versandhandel / Distance Selling (kein Lager im UK)

Lieferschwellen gibt es nicht mehr. Wer Waren an Endverbraucher im UK aus dem Ausland verkauft, muss ab dem ersten Pfund britische Umsatzsteuer bezahlen.

  • Bei Lieferungen bis £135 und Verkauf über einen “Marktplatz” bzw. “Vermittler” kann die UK Umsatzsteuer auch vom Marktplatz / Vermittler erklärt und abgeführt werden. Sie brauchen sich dann nicht für die UK VAT zu registrieren.

  • Bei Lieferungen über £135 können Sie die Einfuhrumsatzsteuer auf den Spediteur oder auch den Kunden umlagern. Und natürlich können Sie sich auch selbst für die UK VAT registrieren.

Versandhandel (Lager im UK, z.B. Amazon)

Dies ist ein gängiges Szenario für viele Amazon-Händler. Verkaufen Sie Waren in den UK und haben dabei ein Lager in Großbritannien, z.B. bei Amazon, sind Sie schon ab dem ersten Pfund Umsatz mit britischen Kunden UK-umsatzsteuerpflichtig. Es gelten die alten Regelungen.

Vor-Ort-Verkauf (z.B. Weihnachtsmarkt, Jahrmarkt)

Wir haben einige Mandanten, die deutsche Produkte auf den sehr beliebten britischen Weihnachtsmärkten verkaufen. Auch viele Fahrgeschäft-Betreiber aus dem Ausland zieht es regelmäßig nach UK. Für diese und alle anderen Unternehmen, die vor Ort in UK Umsatz machen gilt: Sie müssen sich ab dem ersten Pfund Umsatz in UK für die Umsatzsteuer registrieren.

Alternativlösung UK-Limited gründen

Gerade Unternehmen, die unter die oben genannten Szenarien 2 und 3 fallen, können als Alternativlösung eine UK-Gesellschaft mit rein britischer Betriebsstätte gründen und über diese die Umsätze im UK tätigen. Dann gilt eine Kleinunternehmergrenze von £85,000.

Wer also weniger als £85,000 im Jahr Umsatz im UK erwirtschaftet, braucht sich dann nicht für die VAT zu registrieren, ist allerdings auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt und kann Reverse Charging nicht nutzen. 

Realistischerweise ist dieser Weg also nur für die Unternehmen gangbar, deren anfallende Vorsteuer so gering ist, dass auf einen Abzug verzichtet werden kann.

Beachtet werden muss auch der Aufwand zur laufenden steuerlichen Betreuung der Gesellschaft.

VAT Registrierung und laufende steuerliche Betreuung durch die Steuerkanzlei St Matthew

Unser Team in unserem Büro in London führt die UK-Umsatzsteuerregistrierung gerne für Sie aus. Diese können Sie direkt hier online bestellen. Das Honorar für die Registrierung beträgt £800.

Für Mandanten, deren VAT-Angelegenheiten wir laufend betreuen, stehen wir auch als Fiskalvertreter zur Verfügung. Dafür fallen keine zusätzlichen Kosten an. Etwaigen Umsatzsteuerprüfungen wohnen wir in Ihrer Vertretung bei. Ihre Anwesenheit ist üblicherweise dafür nicht erforderlich.

Nach der Registrierung kümmern wir uns gerne auch um die laufenden Umsatzsteuermeldungen und alle anderen Belange rund um die britische VAT. Dabei steht Ihnen unser deutschsprachiges Team in London jederzeit als Anlaufstelle zur Verfügung. Die laufende Betreuung wird nach Aufwand abgerechnet.

Keine Umsatzsteuer-Voranmeldung im UK

Im UK gibt es keine Umsatzsteuer-Voranmeldung. Stattdessen wird quartalsweise die eingenommene Umsatzsteuer und die Vorsteuer für das abgelaufene Quartal erklärt und verrechnet. Die Differenz wird an HMRC bezahlt (oder Sie erhalten eine Erstattung). Die Umsatzsteuerjahreserklärung entfällt.

Wir brauchen von Ihnen

Wir brauchen von Ihnen

Für die erfolgreiche Bearbeitung Ihr VAT Registrierung braucht das englische Finanzamt HMRC folgende Unterlagen:

  • Nachweise über Lieferungen nach England

  • Haben noch keine Lieferungen stattgefunden, dann Nachweise Ihrer Intention in der Zukunft nach England zu liefern: Werbematerial auf Englisch, Verträge mit Kunden und Partnern, Mietverträge für Produktionsstätten oder Büros

  • Wenn Sie bereits ein Unternehmen im Ausland haben: Ihre ausländische Steuer und ausländische Umsatzsteuervoranmeldungen

  • Daneben können weitere Unterlagen von HMRC im Laufe des Registrierungsprozesses gefordert werden. Alle Anfragen leiten wir an Sie weiter und bitten Sie, uns die gewünschten Informationen schnellstmöglich zukommen zu lassen.

Achtung: Bitte senden Sie unaufgefordert keine Unterlagen zu. Wir lassen Sie nach Ihrer Bestellung wissen, welche Unterlagen und Informationen wir von Ihnen benötigen.

Weiterführende Leistungen

Sind Sie erstmal für die UK-VAT registriert, kümmern wir uns gerne auch um Ihre laufenden VAT-Belange wie die Einreichung der quartalsweise fälligen VAT-Meldungen. Hierbei gilt keine feste Vertragslaufzeit. Festpreise gibt es keine, sondern die Leistungen werden nach Aufwand verrechnet (hier finden Sie unsere aktuellen Honorarsätze). Solange wir für Sie in dieser Kapazität tätig sind, stellen wir ohne Zusatzkosten den gesetzlich vorgeschriebenen UK-Ansprechpartner (kein Fiskalvertreter) für Ihr Unternehmen.

Bearbeitungszeit

Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von 4 bis 6 Wochen für die Erteilung der UK-Umsatzsteuernummer. Wir haben keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit Ihres Antrages bei HMRC. Es gibt keine „Eilanträge“.

Mehr von St.Matthew:

  • Nach Schottland auswandern – Ein Neuanfang im Land der Highlands

  • Visafreier UK-Besucherstatus nach Brexit: Was darf man und was nicht?

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