Steuerliches Beratungsgespräch UK

Endlich Klarheit bei englischen Steuerfragen

✅ Speziell für Deutsche, Österreicher & Schweizer

✅ UK Steuern natürlicher Personen & Unternehmen

✅ UK DBA Sachverhalte

✅ Probleme mit HMRC

✅ UK Firmengründung

✅ Umzug nach England

✅ Immobilienkauf England

Beratungsgespräch mit Herrn Sauerborn - Telefonisch, per Zoom, Skype oder Signal - Honorar: £500

Über Herr Sauerborn berichtet haben u.a.:

Meine Kollegen und ich beraten seit 2006 die verschiedensten Mandanten zu allen Belangen rund um das Thema UK-Steuerrecht und die Gründung und Verwaltung von UK-Gesellschaften.

Zu unseren Mandanten gehören beispielsweise:

  • Deutsche, Österreicher & Schweizer, die langfristig in UK leben

  • International agierende Unternehmer, Freiberufler & Steuernomaden, die eine britische Gesellschaft gründen möchten;

  • Ausländische Käufer & Besitzer von britischen Immobilien;

  • Erben & Erblasser, die im UK leben oder dort erben bzw. vererben;

  • Internationale Konzerne, die Hilfe bei UK-Umsatzsteuerfragen brauchen;

  • Unternehmen aus Deutschland, Österreich & der Schweiz, die in den wichtigen UK-Markt expandieren wollen;

  • Expats, die für ein paar Jahre nach England entsandt wurden;

  • Vermögende Familien, die den Umzug in das UK aus steuerlichen Gründen avisieren;

  • Gesellschafter & Geschäftsführer von bestehenden UK-Unternehmen, die einen neuen steuerlichen Berater im UK suchen.

  • EU-Bürger, denen die EU und der Euro suspekt sind und die sich außerhalb der EU orientieren wollen

Wenn auch Sie zu einer dieser Gruppen gehören oder aus ganz anderen Gründen Berührungspunkte und Fragen zum UK-Steuerrecht haben – wir können Sie umfangreich zu allen steuerlichen Fragen und zu Fragen rund um die UK-Firmengründung und -verwaltung beraten.

Was ist das Ziel der Beratung?

Die meisten Mandanten, die sich von uns beraten lassen, haben eine konkrete Fragestellung bzw. ein konkretes Problem, z.B.:

„Bin ich im UK steuerpflichtig?“ oder

„Muss ich mich im UK für die VAT registrieren?“ oder

„Ist eine Ltd eine gute Rechtsform für mich?“

Der Mandant hat meistens schon selbst eine Menge Nachforschungen im Internet betrieben und sich zu den Sachverhalten umfassend informiert. Jetzt ist er an einem Punkt angelangt, wo er zu dem Thema gerne mit einem erfahrenen Experten sprechen möchte, ohne aber gleich eine Kanzlei umfänglich mandatieren zu wollen.

Hier kommen wir ins Spiel.

Im Rahmen dieser Vorgehensweise können Sie punktuell eine einzelne Stunde Beratung buchen und mit einem außenstehenden Experten diskutieren.

Ziel des Beratungsgespräches ist es, dass Sie Ihre eigenen Vorbereitungen, Pläne und Ideen mit mir besprechen können und ehrliches, direktes Feedback dazu erhalten.

Ich sage Ihnen offen, wenn ich Ihre Ansichten nicht teile oder Aspekte Ihres Vorhabens für unrealistisch halte.

Ich spreche jährlich mit hunderten von Mandanten. Ich bin oft selbst überrascht darüber, wie kreativ und einfallsreich der Mensch sein kann. Ich lerne selbst sehr viel bei den Beratungsgesprächen und gebe die geballte Erfahrung dieses lebhaften Austausches im Beratungsgespräch an Sie weiter.

Zu welchen Sachverhalten wir Sie beraten können

So individuell und vielfältig unsere Mandantschaft ist, so individuell auf Sie zugeschnitten ist auch unsere Beratung. Unsere Kanzlei kann Sie zu allen steuerlichen Angelegenheiten im UK und allen UK-Steuerarten umfassend beraten, z.B.:

  • Einkommensteuer (Income Tax)

  • Umsatzsteuer (VAT)

  • Körperschaftsteuer (Corporation Tax)

  • Sozialversicherung (National Insurance)

  • Lohnsteuer & Lohnabrechnung (PAYE)

  • Kapitalertragsteuer (Capital Gains Tax)

  • Non-Dom Besteuerung (Remittance Basis)

Daneben kann ich Sie zu allen gängigen UK-Rechtsformen und deren steuerlichen Möglichkeiten beraten. Hervorzuheben sind folgende Rechtsformen:

  • Private Limited Company (Ltd)

  • Public Limited Company (Plc)

  • Limited Liability Partnership (LLP)

  • Limited Partnership (LP)

Selbstverständlich betreuen wir auch auch selbständige Mandanten (sole traders).

10 konkrete Beispiele aus der Praxis

Die folgende Aufstellung enthält konkrete Fragestellungen, die Mandanten mit mir im Kontext eines Beratungsgespräches besprochen haben:

  • Ich lebe in England und habe Kapitaleinkünfte im Ausland. Muss ich diese im UK versteuern?

  • Ich bin im UK als Freelancer tätig, werde aber direkt aus Deutschland bezahlt und zahle dort Steuern. Was tun?

  • Mein Unternehmen liefert Waren nach UK. Müssen wir uns für die UK-Umsatzsteuer registrieren?

  • Ich lebe in Österreich und möchte eine Kapitalgesellschaft gründen. Welche Vorteile hat die Ltd gegenüber der GmbH?

  • Unser Unternehmen möchte gerne eine Tochtergesellschaft im UK etablieren, um den UK-Markt zu erschließen. Wie gehen wir das an?

  • Kann mein deutsches Unternehmen Mitarbeiter im UK haben, ohne dass dort eine Niederlassung etabliert wird?

  • Ich plane den Umzug nach UK, um dort als Non-Dom zu leben. Was ist zu beachten?

  • Ich bin als in Deutschland Steuerpflichtiger Gesellschafter einer gewerblich geprägten Personengesellschaft im UK. Welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich?

  • Ich bin an einem UK-Immobilienfonds beteiligt. Muss ich im UK eine Steuererklärung einreichen?

  • Ich habe Ärger mit dem UK-Finanzamt HMRC.

So bereiten Sie sich auf das Beratungsgespräch vor

Je besser Sie wissen, was Sie wollen, und je mehr Sie sich schon selbst mit dem Thema auseinandergesetzt haben, desto mehr profitieren Sie von der Beratung.

Die beste Vorbereitung ist daher, wenn Sie sich selbst schon möglichst viele konkrete Gedanken zu Ihrem Vorhaben bzw. der Fragestellung machen und wir im Gespräch einfach dort einsetzen, wo Sie jetzt gerade gedanklich stehen.

Ablauf & Kosten

Der Bestellablauf des Beratungsgespräches ist wie folgt:

1 - Bestellung: Füllen Sie zunächst unser Bestellformular aus. Sie erhalten dann eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Senden Sie uns ein Bild oder einen Scan Ihres Ausweises als Antwort auf diese E-Mail (KYC).

2 - Terminvereinbarung: Sobald wir Ihren Ausweis erhalten haben, werden wir uns zwecks Terminbestätigung mit Ihnen in Verbindung setzen. Planen Sie für das Telefonat bis zu eine Stunde ein.

3 - Qualifikation: Sollten wir auf Basis der von Ihnen bereitgestellten Informationen zu dem Schluss kommen, dass wir Ihnen nicht helfen können, sagen wir Ihnen im Voraus Bescheid. Etwaige Gebühren, die bereits bezahlt wurden, werden voll erstattet.

4 - Kosten: Die Beratung kostet £500. Die maximale Dauer des Anrufes beträgt eine Stunde.

5 - Vorbereitung: Es ist sehr wichtig, dass Sie sich gut auf das Gespräch vorbereiten. Wir stehen Ihnen zwar eine Stunde lang zur Verfügung, aber diese Zeit müssen Sie auch effektiv nutzen. Am besten notieren Sie sich im Vorfeld Fragen.

Das Telefonat wird in der Regel innerhalb einer Woche durchgeführt. Wir gehen aber gerne, soweit möglich, auch auf frühere Terminwünsche ein.

100% Zufriedenheitsgarantie

Die Bestellung des Beratungsgespräches ist für Sie absolut risikolos. Sollten Sie nicht 100% mit Herrn Sauerborn zufrieden sein, können Sie das Beratungsgespräch innerhalb der ersten 15 Minuten jederzeit abbrechen. Bereits bezahlte Honorare erhalten Sie vollumfänglich zurück. Nach 15 Minuten wird das volle Honorar wie vereinbart fällig.