Auswandern nach England als Rentner

Den Ruhestand in Cornwall oder Kent zu verbringen - das hat was. Vor allem dann, wenn einem Spanien zu heiss und Schweden zu kalt ist. Aber was sind nach Brexit die Regeln, um als Rentner und Pensionär in England leben zu können? Und was ist steuerlich zu beachten? Unser Guide hilft Ihnen, Ihr Vorhaben zu eruieren und zu planen.

Großbritannien gehört zwar nicht zu den klassischen Auswanderungszielen für Deutsche, Österreicher oder Schweizer, doch das Land hat für nicht wenige Auswanderungswillige einen gewissen Appeal, insbesondere nun, nachdem das Land durch den Brexit nicht mehr der EU angehört und viele genau ein solches Wohnsitzland suchen. Das gilt natürlich auch für Rentner und Pensionäre.

Mit seiner geographischen Nähe zur Heimat bietet Großbritannien Ruheständlern alles, was man sich wünschen kann: Rustikale Dörfer, historische Sehenswürdigkeiten, ein reiches Kulturangebot, vielfältige Möglichkeiten zur Betätigung in Sport und Freizeit, mithin also eine optimale Mischung aus Spannung und Entspannung, je nach Bedarf. Und nicht zu vergessen: Den britischen Lebensstil.

Allerdings hat Britanniens Verlassen der EU für Ruheständler auch einen Nachteil mitgebracht: Es gibt kein Visum für Rentner mehr! Die Regierung des UK hat ihr Visaprogramm für den Ruhestand, wie auch einige andere Visa-Programme, nach dem Austritt aus der EU inzwischen eingestellt. Dennoch ist es weiterhin möglich, sich im Vereinigten Königreich zur Ruhe zu setzen. Im Folgenden zeigen wir Ihnen Wege dazu auf und informieren Sie auch über einige wichtige Dinge wie Lebenshaltungskosten und Steuern.

 

Die Visaoptionen zu einem Ruhestand in Großbritannien

Nachdem man nun kein Rentnervisum mehr beantragen kann, ist es für Pensionäre faktisch schwieriger geworden, ins Land zu gelangen. Dennoch bleiben noch einige Visaoptionen, um zu einer Aufenthaltserlaubnis für das UK zu kommen, darunter eine kaum beachtete Alternative, nämlich das Besuchervisum. Sehen wir uns die verschiedenen Visa also der Reihe nach an. Erfahren Sie hier mehr zu Einreise und Visum nach dem Brexit.

Abstammungs-/Ahnenvisum (UK Ancestry visa)

Zugegeben, das ist wohl der unwahrscheinlichste Fall, um als Ruheständler aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz zu einem Visum für das UK zu kommen. Ahnenvisa werden im Prinzip nur an Personen vergeben, die Bürger eines Staates des Commonwealth oder eines der britischen Überseeterritorien sind sowie einen Großelternteil haben, der im Vereinigten Königreich geboren wurde.

Mit einem Ahnenvisum kann man zunächst bis zu fünf Jahren im UK leben. Anschließende kann man dann die dauerhafte Niederlassungserlaubnis "Indefinite Leave to Remain" (ILR), also eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung, für Großbritannien beantragen.

Ein UK Ancestry visa kostet aktuell GBP531. Hinzu kommt eventuell noch ein Gesundheitszuschlag (healthcare surcharge) in Höhe von GBP1.560. Nähere Informationen bietet die Website der britischen Regierung hier.

Familienvisum (Family Visa)

Auch für dieses Visum kommen wohl nicht allzu viele potentielle Einwanderer nach Großbritannien in Frage. Für ein Familienvisum kann sich bewerben, wer Ehegatte oder Lebenspartner, Verlobte(r), zukünftiger Lebenspartner, Kind oder Elternteil eines britischen Staatsbürgers sind oder britische Angehörige in Großbritannien haben, die Sie langfristig betreuen.

Daneben muss man, wenn man unter 65 Jahre alt ist, gewisse Kenntnisse der englischen Sprache nachweisen, sowie ein Mindesteinkommen, das für ein Ehepaar aktuell bei GBP18.600 pro Jahr liegt (alternativ ein entsprechendes Vermögen). Nähere Informationen hierzu finden Sie hier.

Die Gebühren für das Visum liegen bei Beantragung aus dem Ausland aktuell bei GBP1.538 plus einem möglichen "Gesundheitszuschlag" (healthcare surcharge) von GBP1.560, wenn man 30 Monate in Großbritannien bleibt.

Das Familienvisum gilt zunächst für bis zu drei Jahren. Wer sich bereits mit einem Familienvisum in Großbritannien aufhält, kann danach eine Verlängerung des Aufenthalts mit seinem Familienmitglied beantragen. Wenn man mit einem Familienvisum mindestens fünf Jahre lang im Land gelebt hat, kann man wieder die dauerhafte Niederlassungserlaubnis ILR beantragen.

Studenten-Visum (Student visa)

Für ein Studentenvisum gibt es mit 16 zwar ein Mindest-, aber grundsätzlich kein Höchstalter. Zunächst bedarf es eines verbindlichen Angebots für einen Studienplatz bei einer zugelassenen Bildungseinrichtung. Um dies nachzuweisen zu können, erhält man von der Bildungseinrichtung eine Referenznummer (die sog. Confirmation of Acceptance for Studies (CAS) zugeschickt, sobald sie dem Antragsteller einen Studienplatz verbindlich angeboten hat. Diese CAS ist zwingend notwendig, um den Visumantrag stellen zu können.

Natürlich muss man auch ausreichend Englisch sprechen, lesen, schreiben und verstehen können. Seine Englischkenntnisse kann man üblicherweise durch einen Secure English Language Test (SELT) nachweisen. Das Niveau der Englischkenntnisse muss bei einem Hochschulabschluss oder höherem Abschluss Äquivalent zum CEFR-Niveau B2 sein. Unterhalb eines Hochschulabschlusses CEFR-Niveau B1.

Darüber hinaus muss man über genügend Geld verfügen, um seinen Studiengang zu bezahlen - der Betrag hängt dabei von den persönlichen Lebensumständen ab. Der zu zahlende Betrag findet sich auf der Studienzulassungsbestätigung (CAS). Es kann zudem sein, dass man aufgefordert wird, den Nachweis zu erbringen, dass man ausreichend Geld zur Verfügung hat, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, bevor über den Antrag entschieden wird. Falls dem so ist, wird man von UK Visas and Immigration (UKVI) kontaktiert, nachdem man den Antrag eingereicht hat.

Wie lange man mit dem Studentenvisum bleiben kann, hängt von der Länge des Studiengangs ab und davon, welche Studien man bereits im UK absolviert hat. Wenn man mit dem Studium einen akademischen Grad erreicht, kann man normalerweise bis zu fünf Jahren im Vereinigten Königreich bleiben. Wenn das nicht der Fall ist, kann man in der Regel bis zu zwei Jahre im Land bleiben.

Für Personen, die von außerhalb des UK ein Studentenvisum beantragen, fallen Gebühren von GBP363 an. Eine Verlängerung des Visums kostet GBP490. Unter Umständen kann man seine Partnerin/seinen Partner und seine Kinder ("Unterhaltsberechtigte") mitbringen. Die Visumsgebühr ist dann für jede mitkommende Person zu entrichten. Zudem ist im Rahmen der Visabeantragung auf jeden Fall der Gesundheitszuschlag (healthcare surcharge) zu entrichten.

Es soll an dieser Stelle noch angemerkt sein, dass der Aufenthalt mit einem solchen Visum es dem Inhaber nicht erlaubt, sich als Freiberufler zu betätigen, also sich selbständig zu machen.

Im Übrigen kann man ein Studentenvisum frühestens sechs Monate vor Beginn des Studiums beantragen. Die Entscheidung, ob das Visum genehmigt wurde, bekommt man dann für gewöhnlich innerhalb von drei Wochen.

Ob man sich im Ruhestand im Ausland noch einmal akademisch betätigen möchte, muss natürlich jeder für sich selbst entscheiden, aber es ist auf jeden Fall ein Weg, um sich legal für zwei bis fünf Jahre im UK aufhalten zu können.

Arbeitsvisa (Work visas)

Ein gangbarer Weg für Ausländer, um zu einem Wohnsitz im UK zu kommen, ist auch, sich um ein Arbeitsvisum zu bewerben. Das setzt bei Rentnern und Pensionären voraus, dass sie entweder

  • im Rentenalter bereit sind, weiterhin als Arbeitnehmer tätig zu sein

    oder, und das ist deutlich empfehlenswerter,

  • fünf Jahre vor ihrem endgültigen Renteneintritt in das Vereinigte Königreich ziehen, damit ihre letzten fünf Arbeitsjahre auf ihre Rentenpläne angerechnet werden.

Wer nämlich ein Arbeitsvisum erhalten hat und fünf Jahre lang im Land gelebt hat, kann eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung (ILR) im Vereinigten Königreich beantragen. Diese wäre dann pünktlich zum Renteneintritt der Fall.

Es gibt eine ganze Reihe von Arbeitsvisa für Großbritannien. Die beiden beliebtesten sind:

Visum für Beschäftigte im gesundheits- und Pflegebereich (Health and Care Worker visa)

Dieses Visum richtet sich an qualifizierte Ärzte, Krankenschwestern, Fachkräfte des Gesundheitswesens oder der Erwachsenenpflege. Sie müssen in England in einem Beruf im Gesundheits- oder Sozialwesen für einen britischen Arbeitgeber arbeiten, der vom britischen Innenministerium zugelassen ist.

Wichtig: Sie müssen ein "certificate of sponsorship", das ist eine Bescheinigung über die Förderung, Ihres Arbeitgebers mit Informationen über die Ihnen angebotene Stelle in Großbritannien haben. Dies setzt ein bestätigtes Arbeitsplatzangebot bzw. eine feste Stellenzusage voraus. Ohne diese kann man das Visum nicht beantragen.

Auch bei diesem Visum wird das englische Sprachvermögen überprüft. Die verschiedenen Möglichkeiten dazu finden Sie hier.

Das Visum ist für bis zu fünf Jahren gültig. Danach kann man sich um eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung (ILR) bewerben.

Die Gebühren betragen GBP247 pro Person für ein Visum bis zu drei Jahren oder GBP479 pro Person für ein Visum über drei und bis zu fünf Jahren. Die healthcare surcharge fällt bei diesem Visum übrigens nicht an.

Fachkräftevisum (Skilled Worker visa)

Dieses Visum ähnelt dem Vorgenannten. Es ist lediglich für andere, zugelassene Berufe gedacht. Dazu gehören bestimme Führungskräfte und Manager, qualifizierte Handwerker aus verschiedenen Bereichen wie z.B. auch leitende Polizeibeamte oder Werkstattleiter. Eine Liste der Berufe finden Sie hier.

Man muss auch hier seine Englischkenntnisse nachweisen und ein bestätigtes Job-Angebot eines britischen Arbeitgebers vorweisen können, um den Visumantrag stellen zu können.

Die Kosten für dieses Visum sind höher als beim Health and Care Worker visa. Die Antragsgebühr beträgt je nach den persönlichen Verhältnissen zwischen GBP625 und GBP1.423. Hinzu kommt die healthcare surcharge von GBP624 pro Person und Jahr. Zudem muss man, bei Ankunft im UK nachweisen, dass man mindestens GBP1.270 zur Verfügung hat.

Auch dieses Visum gilt für bis zu 5 Jahren und man kann nach fünf Jahren eine ILR beatragen - wiederum idealerweise zusammenfallend mit dem Eintritt ins Rentenalter. Erfahren Sie hier mehr darüber, warum deutsche Unternehmer die Türkei lieben - Vorteile überwiegen Risiken.

Hinweise: Es gibt noch einige weitere Arten von Arbeitsvisa. Eine Liste dieser teils sehr speziellen Visa finden Sie bei Interesse hier. Ein Visum für Investoren gibt es leider nicht mehr.

 

Der visumsfreie Besucherstatus (“Besuchervisum”)

Kommen wir zur letzten und für viele vermutlich gangbarsten Option, um als Ausländer im Ruhestand im UK zu leben. Kommen Sie einfach mit einem Besuchervisum!

Genau genommen handelt es sich allerdings gar nicht um ein Visum, wenigstens nicht bei Bürgern aus EU, Schweiz, USA, Kanada und anderen Abkommensstaaten. Diese können visumsfrei in den UK einreisen.

Allerdings sind Rechte und Pflichten des visumsfreien Statuses die gleichen wie jene, die bei Einreise mit einem Besuchervisum gelten.

Daher sprechen wir jetzt der Einfachheit halber einfach von Besuchervisum, also jenes Visum, das zum UK Visitor Aufenthaltstitel führt, den EU Bürger und Schweizer auch ohne Visum erlangen.

Der Mythos

Es mag viele überraschen, aber mit einem Besuchervisum ist man meist am besten bedient. Warum? Weil man damit ganz legal sechs Monate am Stück im Land bleiben darf und, Achtung(!), es im Gesetz keinen Passus gibt, der sagt, dass es sechs Monate im Jahr sind!

Schauen wir uns das genau an: Zunächst einmal ist es ein weit verbreiteter Mythos, aber eben nur ein Mythos, über die Einwanderung nach Großbritannien, dass Inhaber von Besuchervisa maximal 180 Tage pro Jahr (oder sechs Monate innerhalb von 12 Monaten) bleiben dürfen.

Die Praxis

Nun sollte man sich aber keine falschen Vorstellungen machen! Der Mythos bedeutet nicht, dass der britische Gesetzgeber nachlässigerweise zugelassen hat, dass Besucher über das Ablaufdatum ihres Visums hinaus bleiben dürfen. Das dürfen Sie nicht! Das Ablaufdatum des Visums ist weiter bindend. Aber theoretisch könnte man, wenn man kurz darauf wieder ein Besuchervisum beantragt und die Einreiseerlaubnis auch erhält, wieder bis zu sechs Monaten rechtmäßig bleiben - und so weiter!

Nun ist es leider in der Praxis nicht ganz so einfach. Halten wir zunächst fest, dass man auf diese Weise nicht seinen steuerlichen Wohnsitz nach Großbritannien verlagern kann. Für "echte" Auswanderer ist das also keine Option! Selbst wenn die Grenzbeamten einem die Wiedereinreise nach Ablauf der sechs Monate jedesmal wieder genehmigen würden, bliebe man eben Besucher. Zumindest aus steuerlichen Gründen wäre eine Verlagerung des Wohnsitzes ins UK für Ruheständler in den meisten Fällen auch kein großartiger Vorteil (dazu weiter unten noch etwas mehr).

Tatsächlich ist es aber nun so, dass man bei einem Besuchervisum bei der Einreise jedes Mal angeben muss, wie lange man im Land zu bleiben gedenkt. Mit dem Brexit endete nämlich bald darauf auch die Personenfreizügigkeit. Das gilt für Schweizer und EU-Bürger gleichermaßen. Gibt man nun jedes Mal an, dass man sechs Monate im Land zu bleiben gedenkt, wird man wohl sehr bald einen abschlägigen Bescheid bekommen, da der Grenzbeamte dann davon ausgeht, dass man seinen Lebensmittelpunkt nach Großbritannien verlegen will. Gibt man aber an, dass man z.B. nur vier Wochen bleiben möchte, bleibt aber dann doch jedes Mal die gesetzlich zulässigen vollen sechs Monate, wird man ebenfalls sehr schnell und aus demselben Grund kein Besuchervisum mehr bekommen, selbst wenn man de facto kein Gesetz gebrochen hat.

Was folgt aus dem oben Gesagten? Um die britischen Grenzbeamten nicht skeptisch zu machen, ist es ratsam, sich trotz der dahingehend fehlenden gesetzlichen Regelung nicht länger als 180 Tage im Jahr im UK aufzuhalten. Auf diese Weise stellt man sicher, dass man immer wieder mit einem Besuchervisum einreisen kann, auch mehrmals im Jahr, ohne an der Grenze Schwierigkeiten zu bekommen oder, im schlimmsten Fall, in den nächsten Flieger nach Hause gesetzt zu werden. Die Entscheidung des jeweiligen Grenzbeamten ist nämlich bindend.

Warum und für wen ein Besuchervisum dennoch eine gute Option sein kann

Aus dem Gesagten ergibt fast zwangsläufig, dass Rentner, die sich vorstellen können, etwa die eine Hälfte des Jahres im UK zu leben und die andere woanders, ein ausreichendes finanzielles Polster haben müssen. Man muss neben dem im UK noch mindestens einen weiteren Wohnsitz unterhalten und jedes Mal die Reisekosten aufbringen.

Das bedeutet, dass diese Option besonders geeignet ist für Personen/Paare,

  • deren Renten/Pensionen entsprechend hoch sind und/oder

  • Vermögen bzw. Ersparnisse haben und/oder

  • (aus britischer Sicht) über ein zusätzliches Auslandseinkommen verfügen, seien es Zinsen, Dividenden, Mieten oder sonstige regelmäßige Einnahmen.

Wer diese Voraussetzungen mitbringt, bereit ist, das halbe Jahr außerhalb des UK zu verbringen und zudem ein Liebhaber britischer Kultur, Landschaften, Sprache und der Menschen dort ist, für den bietet das Besuchervisum eine wirklich gute Perspektive für einen angenehmen Lebensabend. Erfahren Sie hier mehr zum visafreien UK-Besucherstatus nach Brexit: Was darf man und was nicht?

Seinen Ruhestand im Vereinigten Königreich zu verbringen ist also schwieriger als in einem Land wie Malta oder auch, um ein nicht-EU-Land zu nennen, der Türkei, wo die Anforderungen hinsichtlich Visum und Einkommen weniger hoch sind. Allerdings hat jede der genannten Möglichkeiten, sich im Alter in Großbritannien aufzuhalten, für diejenigen, die die Vorzüge des Landes zu schätzen wissen, ihren eigenen Charme.

 

Wie sind die Lebenshaltungskosten im Vereinigten Königreich?

Hat man nun einen Wohnsitz im UK, wird man unabhängig davon, ob man ländliche Gegenden, kulturelle Zentren wie Edinburgh oder die Weltmetropole London für seinen Ruhestand bevorzugt, im Durchschnitt höhere, teils sogar deutlich höhere Lebenshaltungskosten einkalkulieren müssen als innerhalb der EU. Das gilt zumindest für Deutsche, Österreicher und Südtiroler. Für die glücklichen Schweizer dürften die Kosten, wiederum je nach Wohnort, dagegen eher sinken. Klar ist dabei aber für alle Nationalitäten, dass niemand, der im Ruhestand ins Ausland geht, seinen Lebensstandard aufgeben möchte.

Einen guten Überblick über die Kosten, die auf Ruheständler in Großbritannien zukommen, bietet die Webseite Numbeo.

Die Kosten variieren natürlich stark, je nachdem wo im UK man sich niederzulassen gedenkt. Aber wenn man die Indizes bei Numbeo vergleicht, so sieht man, dass die Lebenshaltungskosten ohne Miete im Landesdurchschnitt im UK sogar etwas niedriger sind als in Deutschland oder Österreich, jedoch die Mietpreise höher sind, so dass man insgesamt etwas mehr bezahlen muss. Für Schweizer Bürger gilt das Gesagte nicht. Die Schweiz ist von den Lebenshaltungskosten inclusive Miete her in etwa mit London zu vergleichen. Insofern werden Schweizer, die sich außerhalb Londons niederlassen wollen, mit deutlich niedrigeren Kosten rechnen dürfen.

Ein Rentnerehepaar, das sich in Großbritannien niederlassen möchte, sollte den Numbeo-Zahlen und Statistiken zufolge mindestens ein Einkommen von umgerechnet € 2.500 zur Verfügung haben. Dies sichert beiden ein bescheidenes Auskommen.

Ab einem verfügbaren regelmäßigen monatlichen Einkommen von €4.000 leben Sie als Rentnerehepaar bereits recht komfortabel und können sich Urlaube in anderen europäischen Ländern und anderen Luxus gönnen.

Und wer jeden Monat sogar deutlich mehr als die genannten Summen zur Verfügung hat, dem bietet das UK wirklich alle Varianten eines luxuriösen Lebens, mit allen denkbaren Annehmlichkeiten.

 

Das britische Gesundheitssystem und die Gesundheitsversorgung

Zu den Besonderheiten des Gesundheitssystems in Großbritannien gehört, dass es auf der Grundidee des Wohlfahrtsstaates basiert und, anders als in Deutschland, durch Steuern finanziert wird. Die Briten zahlen also keinen direkten Beitrag an eine gesetzliche Versicherung, wohingegen sich das deutsche Gesundheitssystem nach dem Solidaritätsprinzip, sprich durch die gesetzliche Krankenversicherung finanziert.

Daraus folgt, dass in Großbritannien fast alle medizinischen Leistungen für alle Einwohner kostenlos sind. Davon ausgenommen sind Behandlungen beim Augenoptiker, zahnmedizinische Leistungen und Medikamente, wobei die Medikamente für die Behandlung bestimmter Erkrankungen wie z.B. Diabetes mellitus oder Schilddrüsenunterfunktion, dennoch kostenlos sind.

Verkörpert wird das öffentliche, staatliche Gesundheitssystem seit 1948 durch den National Health Service (NHS). Dort ist auch der Großteil des Personals im Gesundheitswesen, wie Ärzte, Pfleger oder technisches Personal, angestellt.

In Großbritannien gibt es, anders als in Deutschland, keine gesetzlichen Krankenversicherungen. Die Kosten des Gesundheitssystems werden über den NHS abgerechnet. Folglich ist der NHS auch für die Kostenstruktur verantwortlich.

Personen jeden Alters, ob bereits Rentner oder nicht, die ihren gewöhnlichem Aufenthalt/Wohnsitz in Großbritannien haben, sollten sich bei ihrem örtlichen Gesundheitszentrum melden, um sich bei einem General Practitioner (GP), einem allgemein praktizierenden Hausarzt des NHS, als potentielle Patienten registrieren zu lassen.

EU-Rentner, die das Besuchervisum als "Vehikel" nutzen und also offiziell nur zu vorübergehenden Aufenthalten in Großbritannien weilen, müssen ihre gesundheitliche Absicherung über die Europäische Krankenversicherungskarte „EHIC“ nachweisen.

Anders als in Deutschland werden Sie bei schwierigen Erkrankungen nicht von ihrem Hausarzt in eine Praxis überwiesen, sondern in die Klinik. Die Wartezeiten sind oftmals sehr lang, außer Sie sind privat versichert.

Eine Behandlung außerhalb des NHS ist möglich, sie erfordert jedoch eine private Krankenversicherung bzw. eine eigenständige Zahlung der Kosten. Etwa 20% der Briten haben eine zusätzliche private Krankenversicherung. Einer der Vorteile hierbei ist, dass man sich einen Arzt seiner Wahl frei aussuchen kann. Natürlich wird man andererseits nach jeder Behandlung aufgefordert, den Betrag sofort zu begleichen. Anschließend kann man die Erstattung der Kosten bei seiner Versicherung beantragen.

Tipp: Da es ziemlich große Unterschiede bei den Prämien der Anbieter gibt, ist es ratsam, vor der Entscheidung alle möglichen Optionen genau zu vergleichen.

EU- bzw. EWR-Bürger, die ihre Berechtigung zur kostenfreien NHS-Behandlung nicht über ihren gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthalt bzw. über das Vorlegen einer EHIC / vorläufigen Bescheinigung oder von S1- /S2-Formularen nachweisen können, müssen bei Behandlungen in Krankenhäusern oder ähnlichen Einrichtungen mit Ausnahme von medizinischen Notfällen, die Kosten vorab selbst bezahlen.

Seit dem 1. Januar 2021 gilt für Personen, die neu nach Großbritannien oder Nordirland umziehen, dass eine reduzierte Absicherung durch die gesetzliche Krankenversicherung besteht. So besteht in diesen Fällen beispielsweise keine Absicherung in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Hier sollte man sich also vorab beraten lassen und ggf. über mögliche Anpassungen bei seiner privaten Zusatzversicherung nachdenken.

Übrigens gibt es beim britischen National Health Service (NHS) keine Altersbeschränkungen. Daher kann man in Großbritannien in jedem Alter in Rente gehen und ist garantiert krankenversichert.

Der Zugang zur Gesundheitsfürsorge in Großbritannien ist also kostengünstig. Man sollte sich aber, genau deshalb, darauf einstellen, dass man oft länger auf einen Termin warten muss, insbesondere dann, wenn es sich um eine Wahlleistung handelt. Deshalb ist eine zusätzliche private Krankenversicherung durchaus empfehlenswert.

 

Steuern im Vereinigten Königreich

Wer von Deutschland, Österreich oder der Schweiz aus nach Großbritannien auswandern möchte, um den Ruhestand im Ausland zu genießen, wird sich fragen, wo Renten, Pensionen und sonstige Ruhegehälter zu versteuern sind.

Grundsätzlich gilt, dass für alle aus einer deutschen Quelle stammenden Altersbezüge Deutschland ein Besteuerungsrecht hat. Auch wenn man als Rentner oder Pensionär in Großbritannien lebt, ist man möglicherweise in Deutschland weiterhin beschränkt steuerpflichtig.

Aber: Nur weil möglicherweise eine grundsätzliche beschränkte Steuerpflicht vorliegt, heisst dies noch nicht, dass Einkünfte tatsächlich in Deutschland zu versteuern sind. Hier ist das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Großbritannien ausschlaggebend.

Wir haben für Sie die für Rente und Pension relevanten Artikel aus dem Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland Großbritannien hier zusammengefasst.

Generell muss zwischen gesetzlichen Renten, privater bzw. betrieblicher Altersvorsorge, Bezüge an ehemalige Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, sowie weitere Zahlungen, z.B. Einmalzahlungen (“Abfindungen”) oder auch Pensionszusagen der eigenen GmbH, unterschieden werden. Für sie alle gelten alle möglicherweise abweichende Regelungen im DBA.

Insbesondere für Personen, die bereits Ruheständler sind und sich über ein Arbeitsvisum in Großbritannien niederlassen, erschwert diese Dynamik die Ruhestandspläne, da sie fünf Jahre lang arbeiten müssen, bevor Sie eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen können, um Ihren Platz im Vereinigten Königreich zu sichern. Erfahren Sie hier mehr zu Kanada ist kein Steuerparadies - Dafür gibt es andere Vorteile, Haus in Schottland kaufen als Ausländer: Praktische Tipps und Anleitung, Haus in Wales kaufen als Ausländer, Übersicht zu den britischen Arbeitsvisa, So beantragen Sie die britische Staatsbürgerschaft und Brexit: Quellensteuern.

Zusammenfassung

Auch wenn die britische Regierung nach dem Brexit ihre Visabestimmungen verschärft hat: Das Ziel, während des Ruhestands im Vereinigten Königreich zu leben, ist weiterhin erreichbar! Die möglichen Optionen haben wir Ihnen in diesem Beitrag aufgezeigt.

Mit seinem reichen Kulturangebot, seinen historischen Stätten, herrlichen Küsten, dem einzigartigen "British Way of Life" und den vielfältigen Möglichkeiten, die das Land für die Gestaltung des eigenen Lebens bietet, ist Großbritannien ein hervorragendes Zielland, um seinen Lebensabend zu genießen.

Wer die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung hat, für den ist das Vereinigte Königreich mit Sicherheit ein Fleckchen Erde mit vielen Attraktionen, für Aktivitäten und auch mit ruhigen Ecken.

Einen bescheidenen Ruhestand im Vereinigten Königreich könnte man schon mit etwa GBP2.500 pro Monat verwirklichen. Wessen Einkommen im Ruhestand diesen Betrag deutlich übersteigt, wird nicht nur Großbritannien selbst mit all seinen Facetten und Möglichkeiten in vollen Zügen genießen können, sondern im Alter auch die Zeit und Muße haben, sich noch andere interessante Länder anzusehen.

Gerne besprechen wir Ihre Ruhestandspläne mit Ihnen, um festzustellen, ob ein Leben im Vereinigten Königreich für Sie in Frage kommt und stehen auch bei weiterführenden Fragen zu verwandten Themen an Ihrer Seite. Sprechen Sie uns gerne an und vereinbaren Sie eine Termin für Ihre persönliche Beratung.

 

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