HMRC warnt: Bald genauere Prüfung von Einnahmen aus Unterkünften im UK?

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Die Nachfrage nach Urlaubs- und Tourismusreisen wurde durch die Corona-Pandemie über einen sehr langen Zeitraum hinweg erheblich eingeschränkt. Zwar stieg die Zahl der Inlandsreisen vor allem im Vereinigten Königreich in den Jahren 2020 und 2021 stark an, die internationale Tourismusbranche musste jedoch einen massiven Buchungsrückgang hinnehmen.

Seit diesem Jahr steigen die Buchungen jedoch wieder steil an und die Situation auf dem Reisemarkt hat wieder das Vorkrisenniveau erreicht. Davon profitierten auch die Eigentümer der Immobilien und erzielten hohe Erträge. Nun hat die UHY Hacker Young Group (eine der größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften im Vereinigten Königreich) davor gewarnt, dass die HMRC in naher Zukunft Selbstveranlagungserklärungen von Eigentümern einsehen kann und diese in vollem Umfang offengelegt werden müssen. 

Doch was genau kann die HMRC in diesem Fall veranlassen und wie wird sich diese neue Anordnung auf die Eigentümer der Immobilien auswirken? Wir haben die Antworten für Sie in diesem Blogartikel!

Die Tourismusbranche im UK boomt

Die durch das Coronavirus bedingten Einschränkungen des internationalen Reiseverkehrs führten dazu, dass mehr Menschen ihren Urlaub in den Jahren 2020 und 2021 im Vereinigten Königreich verbrachten. In der Folge traten viele neue Anbieter in den Markt ein und es gab einen regelrechten Ansturm auf die nationalen Ferienunterkünfte. Für den Sommer des Jahres 2021 wird erwartet, dass die Ausgaben für den Inlandstourismus um ganze 51 Prozent auf insgesamt 51,4 Milliarden Pfund ansteigen werden. In manchen Orten konnten die Buchungszahlen sogar um bis zu 300 Prozent zulegen, was einem beispiellosen Anstieg entspricht.

Diese Entwicklung hat der Branche zu einem enormen Aufschwung verholfen, der vielerorts zu hohen Einnahmen geführt und den Sektor insgesamt gestärkt hat. Die Menschen haben erkannt, dass auch ein Urlaub im eigenen Land sehr abwechslungsreich und unterhaltsam sein kann. Doch wenn eine Menge an Einnahmen in einem speziellen Sektor generiert wird, will das Finanzamt häufig einen Teil davon abschöpfen und es gibt bereits Anhaltspunkte dafür, dass die HMRC bald härter durchgreifen könnte.

Die UHY Hacker Young warnt vor neuen Steuerinitiativen 

Neela Chauhan, Partnerin in der Londoner Niederlassung der UHY Hacker Young Group, äußerte sich in einem neuen Bericht zu den potenziellen Auswirkungen des sogenannten Staycation-Booms und sagte unter anderem: "Angesichts des pandemiebedingten Urlaubsbooms, der zu einer Rekordsaison für britische Ferienunterkünfte geführt hat, ist es wahrscheinlich, dass die HMRC ihr Stück vom Kuchen abhaben will."

"Die HMRC wird sich die Steuererklärungen von Personen ansehen, die Immobilien vermietet haben, um zu sehen, ob das angegebene Einkommen aufgrund des Urlaubsbooms gestiegen ist. Ihre Algorithmen werden relativ leicht diejenigen Ferienhausbesitzer identifizieren, von denen sie glauben, dass sie ihr Einkommen zu niedrig deklarieren."

Es ist daher ratsam, bei der Abgabe der diesjährigen Steuererklärung genau darauf zu achten, ob und in welchem Umfang im letzten Steuerjahr Einkünfte aus Vermietung erzielt wurden, damit diese ordnungsgemäß versteuert werden können und es nicht zu Nachzahlungen oder anderen rechtlichen Konsequenzen kommt. 

AirBnB gewährt Einblicke in die Einnahmen der Gastgeber

Obwohl die Pläne der HMRC noch nicht zu 100 % bestätigt wurden, gibt es weitere Anzeichen für eine mögliche Umsetzung der Pläne. Denn das Online-Buchungs- und Vermietungsportal AirBnB hat sich bereits damit einverstanden erklärt, Informationen über das Einkommen seiner Gastgeber im Vereinigten Königreich im Rahmen einer Steuerregelung für 2020 mit der britischen Steuerbehörde unternehmensintern zu teilen. Als Bestandteil der Vereinbarung erklärte sich das Unternehmen außerdem dazu bereit, zusätzliche 1,8 Millionen Pfund an Steuern zu zahlen.

Trotz der neuen Pläne liegt die Vermutung nahe, dass viele der Vermieter ihre Gewinne nicht ordnungsgemäß deklarieren werden und versuchen könnten, weniger Steuern als vorgeschrieben zu zahlen. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob sich diese Erwartungshaltung bis zum Stichtag für die Steuererklärung am 31. Januar 2022 bestätigen wird.

Ihr professioneller Ansprechpartner für alle steuerlichen Aspekte im Vereinigten Königreich

Wir von der Steuerkanzlei St Matthew sind Ihr Ansprechpartner, wenn es um alle steuerlichen Aspekte im UK geht. Mit uns haben Sie einen Berater, der dafür sorgt, dass Sie und Ihr Unternehmen effizient durch die Prozesse des britischen Steuersystems geleitet werden. Auf diese Weise vermeiden Sie nicht nur wertvollen Zeit- und Arbeitsaufwand, sondern Sie können sich auch weiterhin auf Ihr operatives Geschäft fokussieren. Lassen Sie sich von uns gerne unmittelbar in einem individuellen Gespräch beraten und wir finden eine für Sie passende Lösung!

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