UK-Treuhand-Geschäftsführer & Gesellschafter ab sofort unwirksam
Am 26.03.2015 wurde eine Ergänzung zum UK-Gesellschaftsrecht beschlossen, mit welcher sich der UK als besonders um Transparenz bemühter Staat präsentieren möchte.
Als Folge dieser Gesetzesänderung werden UK-Treuhandverhältnisse sowohl auf der Ebene der Geschäftsführung, als auch auf Ebene der Gesellschafter de facto unwirksam:
Treuhand-Geschäftsführer verlieren ihren bisher traditionell gewährten Haftungsschutz und sind nun voll für das Handeln der im Hintergrund agierenden Treugeber haftbar.
Treuhand-Gesellschafter werden hinfällig, da alle an einer UK-Gesellschaft mit zumindestens 25% direkt oder indirekt (Holding, Stiftung, Trust, Treuhänder...) beteiligten natürlichen Personen in Zukunft in einer neuen Internet-basierten Datenbank veröffentlicht werden.
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