Steuerpflicht im Vereinigten Königreich (UK)

StMatthew versucht Ihnen hier in aller Kürze die Steuerpflicht in England zu erläutern.

Grundsätzlich umfasst die Steuerpflicht alle inländischen und ausländischen Einkünfte des ansässigen Steuerpflichtigen. Hierbei ist genau auf die Formulierungen zu achten. Der persönliche Status entscheidet über die unbeschränkte Steuerpflicht.

Hierzu beziehen sich die wichtigsten Faktoren auf den Lebensmittelpunkt. Die Steuerpflicht greift dann, wenn man seinen Wohnsitz (residence) in England hat.

Ein Wohnsitz liegt vor wenn:

  • man mehr als 183 Tage des Steuerjahres in Großbritannien lebt

  • regelmäßige Besuche in Großbritannien über vier aufeinanderfolgende Jahre, die im Durchschnitt 91 Tage oder länger andauern (habitual visitor); aber erst ab Beginn des fünften Steuerjahre

  • wenn die klare, nach außen sichtbare Absicht besteht, für zwei oder mehr Jahre in Großbritannien zu leben

  • wenn man eine Wohnung in Großbritannien besitzt oder mietet (3-jähriger Mietvertrag)

Der Wohnsitz besteht nicht, wenn man in einem andern Land arbeitet und sich dort mehr als 183 Tage im Jahr beziehungsweise 91 Tage im Vierjahresdurchschnitt aufhält.

Ob ausländische Einkünfte, die nicht nach UK transferiert werden (remittance basis), einkommenssteuerpflichtig sind, hängt von weiteren Faktoren ab.

Hier wird bei dem persönlichen Status nochmals unterschieden zwischen „Aufenthalt“ (resident) und „gewöhnlicher Aufenthalt“ (ordinary resident). Ordinary resident ist man spätestens nach dem dritten Jahr als resident. Es kann auch von Beginn des Aufenthalts eine ordinary resicdene vorliegen. Dazu muss die betreffende Person von Beginn an die feste Absicht haben, für mindestens drei Jahre in Großbritannien zu bleiben oder ein Haus beziehungsweise eine Wohnung unterhalten.

Relevant für die Steuerpflicht ist also die Unterscheidung zwischen „ordinary resident“ und „not ordinary resident“.

Hierbei kommt es darauf an, ob man den „domicile“-Status erhält. Dabei handelt es sich um ein Ansässigkeitskriterium. Das ist in der Regel der Ort, an dem sich der Vater bei der Geburt befand. Ein „domicile“ in Großbritannien kann frei gewählt begründet werden.

Die Ansässigkeitsunterscheidungen können im Steuerrecht von großer Bedeutung sein. So werden Auslandseinkünfte eines Ausländers (zum Beispiel eines Deutschen), der im Vereinigten Königreich zwar „resident“ aber nicht „domiciled“ ist, nur dann im Vereinigten Königreich besteuert, wenn in das Staatsgebiert transferiert wird (remittance basis). Erfahren Sie hier mehr zum Unterschied zwischen England, Großbritannien und dem Vereinigten Königreich.

StMatthew bietet den sogenannten Non-Dom Service (non-domiciled-taxation) an, der unseren Mandanten zu erheblichen Steuereinsparungen verhilft. Dieser ist für diejenigen Mandanten interessant, die Geschäftsführer und Gesellschafter einer Firma sind, im Ausland tätig sind.


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