Brexit

Auf nach Malta und Irland!

Malta & Irland: Steuergünstige, englischsprachige EU-Staaten mit britischer Tradition

Wohnsitzverlagerung in ein Land ohne Welteinkommensprinzip

Wer eine Kapitalgesellschaft im englischsprachigen EU-Ausland gründen möchte oder an einer Wohnsitzverlagerung in ein Land ohne Welteinkommensprinzip interessiert ist, dem stehen auch nach Brexit Malta und Irland offen.

Beide Länder waren früher unter britischer Herrschaft und haben ein dem UK sehr ähnliches Rechtsverständnis und Rechtssystem. Im Kontext des Brexit sind beide Länder interessant, da sie sich stark der EU verpflichtet fühlen und somit ein hohes Maß an Rechtssicherheit gewähren können. Die Änderungen hinsichtlich des UK, die der Brexit verursachte, entfallen.

Als EU-Länder in der Eurozone und mit Englisch als Amtssprache, sind die Hürden besonders gering, wenn es um Wohnsitznahme und Gründung einer Kapitalgesellschaft durch EU-Bürger geht.

Die Regierungen beider Länder wittern daher nach Brexit Morgenluft und hoffen auf möglichst viele vom Brexit verprellte Unternehmen, Investoren und vermögende Umzügler.

Was ist besser – Irland oder Malta?

Ob Malta oder Irland für Ihr Vorhaben besser geeignet ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Nicht zuletzt geht es auch um Ihre persönlichen Präferenz. Im Falle eines Unternehmens muss überlegt werden, was die Sitzstaatwahl bei der Außendarstellung bedeutet.

Umzug nach Malta und Irland für UK-Residents

Wer heute als EU-Bürger im UK lebt und sich nicht weiter den vom Brexit verursachten Änderungen aussetzen möchte, der kann seinen Wohnsitz nach Irland oder Malta verlegen und dort den Non-Dom-Status beantragen. Damit sind im Ausland verbleibende Auslandseinkünfte grundsätzlich steuerfrei.

Außerdem kann man über die Gründung einer lokalen Kapitalgesellschaft von den in Irland und Malta günstigen Körperschaftsteuersätzen profitieren.

Freilich – Dublin ist nicht London. Malta ist nicht Großbritannien. Bevor ein solcher Umzug in Angriff genommen werden kann, sind sicherlich viele Fragen hinsichtlich Lebensqualität, persönlicher Vorlieben und täglicher Lebensgewohnheiten zu klären. Dies gilt umso mehr, wenn Sie Familie haben.

Im Grundsatz ist sowohl der Non-Dom-Status in Malta, als auch der Non-Dom-Status in Irland einfacher und vorteilhafter geregelt, als der Non-Dom-Status im UK. Unsere Kanzlei kann Ihnen bei allen Formalitäten rund um den Umzug nach Malta und Irland behilflich sein.

Sitzverlegung einer bestehenden UK-Gesellschaft nach Irland bzw. Malta

Vor dem Brexit überlegten viele Mandanten, die eine UK-Limited betreiben, eine Verlegung der Gesellschaft nach Irland oder Malta. Ob dies letztendlich Sinn machte oder nicht, den Sitz bestehenden UK-Gesellschaft kurzfristig nach Irland oder Malta zu verlegen, musste dabei eingehend geprüft werden.

Der Weg nach Irland oder Malta ist – auch unabhängig vom Brexit – ein strategisches Ziel für eine Sitzverlegung.

Um den Sitz einer UK-Limited nach Irland oder Malta zu verlegen, muss nun nach dem Brexit eine Schließung der UK-Gesellschaft erfolgen. Anschließend kommt es zur Neugründung einer Gesellschaft in Malta oder Irland.

Von uns angebotene Leistungen in Irland und Malta

Unsere Kanzlei ist seit vielen Jahren mit eigenen Büros vor Ort in Malta und Irland präsent und kann dort folgende Leistungen für Sie erbringen:

Irland

Hier gelangen Sie zu unserer Irland-Hauptseite, auf der die folgenden und andere Leistungen ausführlich beschrieben werden:

  • Gründung und laufende Betreuung Ihrer irischen Gesellschaft (Ltd) mit rein irischer Betriebsstätte

  • Gründung und laufende Betreuung Ihrer irischen Gesellschaft (Ltd) mit lokaler Niederlassung in Deutschland, Österreich oder der Schweiz

  • Löschung Ihrer deutschen GmbH durch grenzüberschreitende Sitzverlegung nach Irland

  • Begleitung der EU-Insolvenz in Irland

  • Wohnsitzverlagerung nach Irland und Erlangung des Non-Dom-Status

  • Temporäre Wohnadresse in Irland

Malta

Hier gelangen Sie zu unserer Malta-Hauptseite auf der die folgenden und andere Leistungen ausführlich beschrieben werden:

  • Gründung und laufende Betreuung Ihrer maltesischen Gesellschaft (Ltd) mit rein maltesischer Betriebsstätte

  • Löschung Ihrer deutschen GmbH durch grenzüberschreitende Sitzverlegung nach Malta

  • Wohnsitzverlagerung nach Malta und Erlangung des Non-Dom-Status

  • Temporäre Wohnadresse in Malta

 

Die Steuerkanzlei St Matthew: Der erfahrene Ansprechpartner bei allen Fragen zu Brexit

Die Steuerkanzlei St Matthew in London ist Ihr erfahrener und kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um Brexit und seine Auswirkungen auf natürliche und juristische Personen mit wirtschaftlichen Interessen im UK.

Die Kanzlei wurde 2006 in London gegründet und hat seitdem hunderte Mandanten dabei betreut und beraten, eine Gesellschaft im UK zu gründen und nach Großbritannien umzuziehen.

Die Kanzlei befindet sich in der City of London – also im Finanzbezirk und nur eine kurze Distanz von der britischen Notenbank, der Bank of England, entfernt. Mit weiteren Büros auf Malta (seit 2011), in Irland (seit 2014) und den USA (seit 2008) sind wir international bestens bewandert. Dies ist gerade jetzt wichtig, wenn viele Mandanten darüber nachdenken, sich aus dem UK zurückzuziehen und nach alternativen Standorten im englischsprachigen EU-Ausland suchen.

Im Gegensatz zu vielen anderen deutschsprachigen „Experten“ haben wir also einen ganz pragmatischen „Stiefel auf dem Boden“-Ansatz. Wir wissen aus eigener vieljähriger Erfahrung vor Ort, wovon wir sprechen. Wir lesen nicht nur Gesetzestexte im Internet, sondern sprechen persönlich mit den Abgeordneten und „Brexit Machern“.

Egal, ob Sie nur eine grundsätzliche Beratung benötigen oder uns ein umfangreiches Mandat, z.B. die Sitzverlegung Ihrer UK-Gesellschaft, anvertrauen möchten: Wir stehen Ihnen mit unserem geballten Fachwissen und jeder Menge relevanter Erfahrung mit Rat und Tat zu Seite.

Beratungsgespräch zum Brexit und den Folgen für Sie (und/oder Ihr Unternehmen)

Wenn auch Sie als Nicht-Brite sich mit Strategien und Lösungsansätzen zu Ihrer Zukunft in Großbritannien beschäftigen, werden Sie sich vermutlich schon intensiv gedanklich mit dem Thema Brexit auseinandergesetzt haben.

Dabei ist es normal, dass man irgendwann an einen Punkt gelangt, ab dem die Verwirrung zu- und die Klarheit abnimmt. Es sind einfach zu viele Gesichtspunkte gleichzeitig zu berücksichtigen. Die Ausgangslage ist komplex.

Um den geistigen Knoten zu lösen und den Weg für weiterführende Gedanken frei zu machen, bieten wir Ihnen jetzt ein einstündiges telefonisches Beratungsgespräch zum Thema Brexit und den Konsequenzen für Sie und/oder Ihr Unternehmen an.

Im Rahmen dieses Gespräches können wir über konkrete technische Fragen sprechen (z.B. steuerliche Aspekte, Sitzverlegung Ihrer UK-Gesellschaft nach Irland), oder einfach nur diverse strategische Optionen, die Sie in Erwägung ziehen, diskutieren. Sie bestimmen den Inhalt des Gespräches und geben das Tempo vor.