Gründungsdokumente & Legalisierungen/ Apostillen

Im Rahmen Ihrer geschäftlichen Tätigkeit benötigen Sie unter Umständen beglaubigte Dokumente oder einen aktuellen Handelsregisterauszug. Unsere kompetenten Mitarbeiter erledigen das für Sie gern.

Wir legalisieren für Sie alle britischen Unternehmensdokumente

Wir unterscheiden folgende Dienstleistungen:

  1. Certificate of Good Standing (COGS)

  2. Apostillen Service (Haager Apostillen-Service)

  3. zusätzliche Legalisierung bei Botschaften und der Chamber of Commerce

  4. Übersetzung von Dokumenten

  5. notarielle Beglaubigung von Dokumenten

Certificate of Good Standing (COGS)

Vor allem bei größeren Geschäften oder Aktivitäten im Ausland kann ein Geschäftspartner oder eine ausländische Behörde dieses Dokument verlangen.
Es ist eine behördliche Bestätigung der ordnungsgemäßen Registrierung und der unbeanstandeten Führung Ihres Unternehmens im UK.

Unter anderem wird bestätigt, dass Jahresberichte abgegeben wurden und keine Steuerschulden bestehen. In vielen Fällen wird das Zertifikat innerhalb 1–2 Tagen ausgestellt.

Apostillen Service

Geschäftspartner, Banken oder Behörden außerhalb des Vereinten Königreiches bestehen gelegentlich darauf, dass bestimmte Dokumente legalisiert werden, also mit einer sogenannten Apostille des „Legalisation Office“ des Außenministeriums versehen sind. In vielen Fällen müssen die Dokumente vorher von einem britischen Anwalt geprüft und unterzeichnet werden.

Wir erledigen dies für Sie innerhalb 3–5 Tagen. Im Express-Service innerhalb 1 Tag.

Welche Dokumente legalisieren wir?

In der folgenden Übersicht finden Sie eine Zusammenstellung der am häufigsten und typischerweise legalisierten Dokumente. Wenn Ihr Dokument nicht in der Liste aufgeführt ist, sprechen Sie uns an, damit wir gemeinsam besprechen können von wem und wie dieses Dokument beglaubigt werden kann.

  • Aktienzertifikate

  • Sitzungsprotokolle der Gesellschaft

  • Unternehmensbeschlüsse der Gesellschaft

  • Firmenbriefe

  • Vollmachten

  • Vereinbarungen und Verträge

  • Vertriebsdokumente

  • Bescheinigung über den freien Verkauf

  • Preislisten

  • Produktbeschreibungen

  • Gründungsurkunde Ihrer Gesellschaft

  • Certificate of Good Standing (COGS)

  • HMRC-Wohnsitzbescheinigung

  • HMRC-Briefe

  • Memorandum oder Assoziation

  • Gesellschaftsvertrag

  • Anmeldeformulare (wie z. B. IN01, LLIN01, LP5)

  • Confirmation statement (CS01)

  • Kontoauszüge und Saldenbestätigungen

  • Umsatzsteuer-Registrierungsbescheinigung

  • MLR-Registrierungsbestätigung (auch als AML bekannt)

  • Einzelnes Dokument

    Apostille inklusive Prüfung durch einen Anwalt

  • Gebundener Dokumentensatz

    Apostille für das Deckblatt inklusive Prüfung durch einen Anwalt

  • Express-Service

    Wir erledigen Ihre Beglaubigung gegen einen Express-Zuschlag, wenn möglich innerhalb von 1–2 Tagen.

Professionelle Dokumentenübersetzung

Im Rahmen der Gründung und im späteren Geschäftsverlauf kommt es immer wieder vor, dass Dokumente übersetzt werden müssen und vielleicht die Übersetzung auch noch beglaubigt werden muss.

Unser Übersetzungsservice bietet Ihnen die professionelle und schnelle Erstellung der Übersetzung jeglicher Dokumente, die Sie im Rahmen des Geschäftsalltags benötigen.

Wir verfügen über ein großes Netzwerk professioneller Übersetzer, mit denen wir zusammenarbeiten. Wir sichern den hohen Qualitäts- und Servicestandard bei allen von uns übersetzten Dokumenten. Wenn Sie das Dokument in beglaubigter Form vorlegen müssen, legen wir das Dokument einem unserer lokalen Partner-Anwälte oder Notare vor, mit denen wir zusammenarbeiten.

Unser Ziel ist es, die meisten Übersetzungen in nur 24 Stunden abzuschließen. Eine voraussichtliche Fertigstellungszeit wird zum Zeitpunkt der Bestellung mitgeteilt.

  • Nur Übersetzung

    Präzise Übersetzungen, geprüft und beglaubigt vom Übersetzungsteam.

  • Übersetzung und Anwaltszertifizierung

    In Anwesenheit eines Anwalts beglaubigte übersetzte Dokumente.

  • Übersetzung, Beglaubigung & Apostille

    Beglaubigung durch unseren Anwalt und mit Apostille beglaubigt.

Legalisierung bei Botschaften und
der Chamber of Commerce

Im internationalen Business außerhalb des europäischen und US-Marktes wird regelmäßig als zusätzliche Beglaubigung eine Legalisierung durch die Chamber of Commerce und die Botschaft oder ein Konsulat verlangt. Jede Botschaft hat eigene Regeln und Anforderungen. Unser erfahrenes Team weiß genau, was zu tun ist, um Stempel und Unterschrift ohne unnötigen Zeitverzug für Sie zu bekommen.

Einige Länder erkennen wichtige Geschäftsdokumente nur dann an, wenn diese vorher von ihrer Botschaft oder Ihrem Konsulat auch legalisiert und bestätigt wurden. Die Auslandsvertretungen wiederum verlangen die Vorlage von behördlich beglaubigten Dokumenten und bestätigen somit letztlich die Echtheit der Legalisierung durch den Anwalt oder die Behörde bzw. die Chamber of Commerce.

Die Legalisierung von Botschaften kann ein ganz schön langwieriger Prozess sein. Jede Botschaft hat individuelle Anforderungen an die Dokumente die vorgelegt und legalisiert werden. Es ist schwer eine solche Legalisierung aus der Ferne zu erledigen.

Wir bieten Ihnen einen kompletten und kompetenten Service zu einem fairen Preis. Da der Aufwand sich je nach Land stark unterscheidet, erhalten Sie von uns ein individuelles Angebot.