Mit welchen Zusatzkosten muss ich für die steuerliche Betreuung meiner UK-Gesellschaft rechnen?

Die laufende Betreuung Ihrer UK-Gesellschaft rechnen wir nach Aufwand ab. Dabei kommen unsere üblichen Stundensätze zur Anwendung.

Der dabei entstehende Zeitaufwand richtet sich natürlich in erster Linie nach dem Umfang und der Komplexität der zu bearbeitenden Unterlagen. Der Aufwand für die Anfertigung einer Umsatzsteuererklärung für einen Ein-Mann-Betrieb wird sich deutlich von dem Aufwand unterscheiden, der für ein mittelgroßes Einzelhandelsunternehmen für die gleiche Aufgabe anfällt.

Was Aufwand verursacht

Dabei ist aber auch zu berücksichtigen, dass nicht nur die eigentliche Bearbeitung einer bestimmten Erklärung oder einer behördlichen Meldung Aufwand unsererseits verursacht.

Aufwand entsteht auch für unsere Mitarbeiter, weil wir Informationen von Ihnen oder Ihrem Steuerberater zu Hause erfragen müssen und Ihre Unterlagen zu ordnen und zu prüfen haben.

Dieser Aufwand kann sich dramatisch erhöhen, wenn wir Sie immer und immer wieder erfolglos zu erreichen versuchen oder Sie uns z.B. falsche oder unvollständige Unterlagen zusenden.

Auch müssen Sie sich im Klaren darüber sein, dass wir Ihnen die Zeit für die Beantwortung Ihrer Emails in Rechnung stellen. Wenn Sie uns also viele Fragen stellen, beantworten wir diese sehr gerne, allerdings sollten Sie sich des damit verbundenen Aufwands und der auf Sie zukommenden Kosten bewusst sein.

Erfahrungswerte für Zeitaufwand und Honorar für typische Arbeiten im Kontext der steuerlichen Betreuung von UK-Kapitalgesellschaften

Die folgende Aufstellung basiert auf typischen Aufwänden und Honoraren für Mandanten unserer Kanzlei. Wir rechnen alle Honorare auf die Viertelstunde genau ab. In Ihrem konkreten Fall könnte das in Rechnung gestellte Honorar also viel höher oder viel niedriger sein, abhängig vom Umfang der Buchungen, Ihrer Branche usw.

Beachten Sie, dass Mitarbeiter mit verschiedenen Qualifikationsstufen in die entsprechenden Arbeiten involviert sind (siehe Stundensatzaufstellung). Aus den hier angegebenen Kosten lassen sich keine Rückschlüsse auf die Verteilung der Stunden auf die verschiedenen Qualifikationsstufen ziehen.

Alle Honorarangaben zzgl. UK-Umsatzsteuer

Bilanzierung & Körperschaftsteuererklärung 

  • Aufwand: 10-20 Stunden

  • Honorar: £1500 bis £2500

Bilanzübertrag (für UK-Limiteds mit lokaler Niederlassung)

  • Aufwand: 3-6 Stunden

  • Honorar: £400 bis £800

Ruhende Abschlüsse & Nullmeldung (für inaktive Gesellschaften) 

  • Aufwand: 2-3 Stunden

  • Honorar: £250 bis £350

Gewinn & Verlustrechnung und Partnership Tax Return (für LLPs und LPs)

  • Aufwand: 8-16 Stunden

  • Honorar: £1200 bis £2200

Umsatzsteuermeldung (VAT Return) 

  • Aufwand: 1-2 Stunden

  • Honorar: £150 bis £250

Wann wird der Aufwand abgerechnet

Laufende kleinere Aufwände werden üblicherweise quartalsweise im Nachhinein abgerechnet. Bei größeren Arbeiten (z.B. Bilanzierung und Anfertigen der Körperschaftsteuererklärung) erfolgt die Rechnungsstellung des Aufwandes unmittelbar nach Abschluss der Tätigkeit.

Sollten Sie mit dem Ausgleich unserer Rechnung mehrfach in Verzug geraten, bitten wir um Verständnis dafür, dass wir Aufwandsarbeiten nur noch nach Leistung einer Abschlagszahlung im Voraus durchführen.

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