UK Steuern & Gesetz

Leitfaden zur Besteuerung von Dienstwagen im UK 2021/2022

Die Dienstwagensteuer ist in ein komplexes Gebilde bei deren Berechnung Emissionswerte, Fahrzeugwert und das Gehalt herangezogen wird. Lesen Sie hier alles, was Sie dazu wissen müssen.

Ein Firmenwagen ist zwar nicht mehr das Statussymbol, das er einmal war, aber die Hälfte des britischen Neuwagenmarktes entfällt immer noch auf Firmen-Flotten. Obwohl nicht alle Firmenwagen auch privat genutzt werden, so ist doch klar, dass Unternehmen und auch Mitarbeiter sie immer noch als lohnenden Anreiz und Bonus ansehen.

Doch wie viele angenehme Dinge ziehen auch Firmenwagen das Interesse der britischen Steuerbehörde auf sich und sind steuerpflichtig, denn sie werden als Sachleistung behandelt und unterliegen der Versteuerung nach definierten Prozentsätzen. Diese Sätze richten sich nach der Steuerklasse Ihres Gehalts,  dem Wert des Fahrzeugs und seinem Kohlendioxidausstoß.

Kurz gesagt: Wenn Sie mit Ihrem Gehalt in die Steuerklasse 20 Prozent fallen und Ihr Auto mit 25 Prozent besteuert wird, zahlen Sie 20 Prozent von 25 Prozent seines Wertes. 

Rechenbeispiel: 25 Prozent von einem Auto im Wert von £20.000 entspricht £5.000; 20 Prozent von £5.000 entspricht £1.000 BiK (Benefit-in-Kind) pro Jahr 

Doch wie die meisten Steuersysteme ändern sich auch die Steuersätze für Sachleistungen mit jeder Finanzperiode, meistens in dem sie steigen. 

Änderungen bei der Dienstwagenbesteuerung 2020/2021

Wer auch immer den Slogan geprägt hat, dass „Steuern nicht schwer zu verstehen sein müssen“, konnte nicht vorhersehen, wie komplex die Benefit-in-Kind (BiK)-Sätze im Finanzjahr (GJ) 2021/22 sein würden, die seit 6. April 2021 gelten. 

Wie im vorangegangenen GJ basieren die Steuersätze für 2021/22 auf den WLTP-Emissionstests (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure), bei denen Neuwagen dieses Jahr nach neuen strengeren Kriterien bewertet werden, die sich an der tatsächlichen Leistung eines Fahrzeugs orientieren.

Infolgedessen führen WLTP-Bewertungen in der Regel zu höheren CO₂-Emissionen als die früheren NEFZ-Abgasnormen. Dadurch steigen die bisherigen BiK-Prozentsätze für die gleiche Fahrzeugkategorie entsprechend. Erschwerend kommt hinzu, dass die neuen WLTP-Abgasnormen schrittweise eingeführt werden und es dadurch zwei Klassen von BiK-Prozentsätzen gibt. Das soll zwar für mehr Gerechtigkeit sorgen, bringt aber gleichzeitig mehr Komplexität in das Berechnungsmodell. 

Wie sieht das neue Berechnungsmodell im Einzelnen aus?

Fahrzeuge, die vor dem 6. April 2020 zugelassen werden, werden nach der einen Tabelle von BiK-Prozentsätzen (bekannt als NEFZ-korrelierte Sätze) berechnet und Fahrzeuge, die nach diesem Datum zugelassen werden (und nach WLTP geprüft wurden), nach einer anderen Tabelle. 

Bei Fahrzeugen, die nach dem April 2020 zugelassen werden, verringert sich der Ansatz des BiK-Wertes um einen Prozentpunkt, um die Wettbewerbsbedingungen auszugleichen, da diese Fahrzeuge auf dem Papier etwa 20 Prozent höhere CO₂-Emissionen haben werden. Genau fällt dies  jedoch von Fahrzeugmodell zu Fahrzeugmodell unterschiedlich aus. 

Und die Sache wird noch komplizierter. Für Dieselfahrzeuge wird nämlich noch ein BiK-Zuschlag von vier Prozent erhoben, wenn diese eine Anforderung der WLTP-Normen namens RDE2 nicht erfüllen. Wiederum gilt dieser Zuschlag nicht für Diesel-Hybride Fahrzeuge, die diese Norm nicht einhalten.  

Ein Beispiel:
Ein Dieselfahrzeug hat einen CO₂-Ausstoß von 121 g/km und wird mit einem BiK-Satz von 29% belegt, wenn es die RDE2-Norm erfüllt und vor dem 6. April 2020 zugelassen wurde.

Erfüllt es nicht die RDE2-Norm, kommt ein Zuschlag von 4% zur Anwendung. 

Wurde das Fahrzeug allerdings nach dem 6. April 2020 zugelassen, kommt der um 1% reduzierte Satz von 28% zur Anwendung.  

Steuerklassen für Firmenwagen 2021/2022

1. NEFZ-Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 6. April 2020

Für Fahrzeuge, die vor dem 6. April 2020 zugelassen wurden, werden bei der Berechnung der BIT-Steuersätze die früheren NEFZ-bezogenen Werte verwendet. Soweit so gut. 

Die Tabellen mit der Klassifizierung für diese Fahrzeuge unterscheiden sich aber für 2020/21 durch neu gestaltete CO₂-Bereiche und mehrere neuen Prozentsätze. Bei einem mit 20% eingestuften Steuerzahler und einem £30.000-Fahrzeug der Fahrzeug-Gruppe zwei steigen die CO₂-Werte um circa 20% wegen der jetzt neu zugrunde gelegten WLTP Norm.

2. WLTP-Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 6. April 2020 

Für Fahrzeuge, die nach dem 6. April 2020 erstmals zugelassen werden, werden die neuen WLTP-CO2-Werte zur Bestimmung der BiK-Sätze verwendet.

Um jedoch der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die WLTP-CO2-Werte in der Regel höher sind als die alten NEFZ-Werte für genau dasselbe Fahrzeugmodell, senkt das Finanzministerium die BiK-Sätze für ältere, nach NEFZ bewertete Fahrzeuge um einen Prozentpunkt. Im GJ 2020/21 waren es noch zwei Prozentpunkte, und im GJ 2022/23 wird die Befreiung ganz entfallen.

Das heißt, selbst wenn Ihr Auto nach WLTP Norm getestet wurde und daher auf dem Papier höhere CO₂-Emissionen aufweist als ein gleichwertiges nach NEFZ-Norm getestetes Auto, wird es ab April 2022 keine Verringerung des BiK-Satzes mehr geben.

3. Und was ist mit Elektroautos?

Für reine Elektroautos gibt es im Wirtschaftsjahr 2020/21 keinen Steuerausgleich, aber im Wirtschaftsjahr 2021/22 gilt für sie eine Steuervergünstigung von einem Prozent und im Wirtschaftsjahr 2022/23 sogar von zwei Prozent. Das bedeutet, dass Dienstwagenfahrer, die sich für ein E-Fahrzeug entscheiden, gegenüber den Fahrern eines vergleichbaren Dieselfahrzeugs Tausende von Euro sparen können.

4. Was ist mit dem Diesel-Zuschlag? 

Dieselfahrzeuge, die die RDE2-Anforderung der WLTP-Norm nicht erfüllen, werden weiterhin mit einem um vier Prozent höheren BiK-Satz belegt als Benzinfahrzeuge. Die meisten neueren Dieselfahrzeuge entsprechen jedoch jetzt schon der RDE2-Norm.

Ist jetzt also der richtige Zeitpunkt, um sich für einen reinen Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Firmenwagen zu entscheiden?

Ja, wenn Sie können. Elektroautos haben die attraktivsten BiK-Sätze, aber auch Plug-in-Hybride (PHEVs) sind steuerlich günstiger. Ein „typisches“ PHEV kann zum Beispiel etwa 25 Meilen allein mit der Batterie fahren und hat einen CO₂ -Ausstoß von 49 g/km; für ein solches Auto würde im Wirtschaftsjahr 2021/22 ein BiK-Satz von nur 13 Prozent gelten. 

Ein typischer Benziner, der nach dem 6. April zugelassen wird und den WLTP-Normen genügt, könnte 132 g/km CO2 ausstoßen, was einen BiK-Satz von 30 Prozent nach sich ziehen würde, während ein typischer RDE2-konformer Diesel 120 g/km ausstoßen könnte, was seinen Besitzer zu einem BiK-Satz von 28 Prozent verpflichten würde.

Was ist mit der Kfz-Steuer? Erhöht sich diese auch noch?

Ähnlich wie bei der Dienstwagensteuer haben die neuen WLTP-Normen die NEFZ-CO2-Normen für die Kraftfahrzeugsteuer im letzten Haushaltsjahr ersetzt.

Doch während die BiK-Sätze für Dienstwagenfahrer jedes Jahr gelten, ist die Kfz-Steuer nur im ersten Jahr an die CO₂-Emissionen gekoppelt, in den Folgejahren gilt ein Pauschalsatz. Aus diesem Grund und weil die Kosten für die Kfz-Steuer im ersten Jahr in der Regel in den Straßenpreis eines Neuwagens einkalkuliert werden, werden höhere Gebühren im Zusammenhang mit der Verwendung von WLTP-Normen die Kfz-Steuersätze nicht so stark erhöhen.

Wenn beispielsweise ein Dieselfahrzeug mit einem CO₂-Ausstoß von 115 g/km nicht RDE2-konform ist, zahlt der Fahrer im ersten Jahr 220 £ Kfz-Steuer, bei einem Benzinfahrzeug oder einem RDE2-konformen Dieselfahrzeug 180 £. 

Leitfaden zu den Begriffen der Dienstwagensteuer

BiK (Benefit-in-Kind): die Steuer auf eine nicht entgeltliche Vergünstigung wie die Bereitstellung eines Firmenwagens auch zur privaten Nutzung, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zur Verfügung stellt.

CO2 (Kohlendioxid): Schadstoff, der von Fahrzeugen mit Benzin- oder Dieselmotor erzeugt wird; wird in Gramm pro Kilometer (g/km) gemessen und zur Festsetzung der Steuer verwendet.

BiK-Satz: Der Prozentsatz des Wertes eines Firmenwagens, der besteuert wird. Je mehr CO2 ein Auto ausstößt, desto höher ist sein BiK-Satz.

NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus): das alte Testverfahren zur Messung der Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs von Autos.

WLTP (Worldwide Harmonized Light Vehicle Test Procedure): das neue Testverfahren für Verbrauch und Emissionen; alle ab September 2019 zugelassenen Neuwagen werden nach WLTP Norm bewertet.

RDE2 (Real Driving Emissions, Stufe 2): Die RDE-Emissionsprüfungen finden auf der Straße statt und ergänzen die WLTP-Bewertungen im Labor. RDE2 legt strengere Emissionsgrenzwerte fest als die bisherige RDE1-Norm.

Dieselzuschlag: Diesel-Firmenwagen, die den RDE2-Teil der WLTP-Tests nicht erfüllen, werden automatisch mit einer vierprozentigen BiK-Erhöhung im Vergleich zu ihren benzinbetriebenen Pendants belegt.

Vollständige Firmenwagensteuerklassen 2021/22

Die vollständige Liste können Sie hier einsehen