Als Privatperson Mandant unserer Kanzlei werden

Hinweis: Wenn Sie eine laufende steuerliche Betreuung nicht benötigen, sondern lediglich einige steuerliche Fragen klären möchten, buchen Sie bitte ein einmaliges Beratungsgespräch.

Wenn Sie persönlich in Großbritannien steuerpflichtig sind bzw. ein Umzug dorthin kurz bevorsteht, übernehmen wir gerne die professionelle Betreuung Ihrer Steuerangelegenheiten in Großbritannien.

Hierunter fällt maßgeblich die Anfertigung der jährlichen Steuererklärung, aber auch die Bearbeitung laufender Fragen und Sachverhalte, die sich durch den Umzug nach Großbritannien ergeben, z.B. wie mit Einkommen in Ihrem Heimatland umzugehen ist.

Wichtig ist in diesem Kontext auch die Frage nach dem Non-Dom Status/Remittance Basis Besteuerung.

Ablauf

Bitte füllen Sie zunächst unser Kontaktformular aus. Ein(e) Mitarbeiter(in) aus der Mandantenbetreuung wird Sie dann kontaktieren, um weitere Daten zu erfassen. Abhängig von Ihrer momentanen Situation (gerade erst nach Großbritannien umgezogen, schon länger in England usw.) stellen wir fest, ob aktuell Unterlagen bei den Steuerbehörden einzureichen sind.

Wenn dies der Fall ist, werden wir umgehend mit deren Bearbeitung beginnen. Andernfalls melden wir uns nach Ablauf des britischen Steuerjahres (5. April), um mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärung zu beginnen.

Honorare

Unsere Leistungen werden nach Aufwand abgerechnet. Die dabei zu Grunde liegenden Honorare richten sich nach Qualifikation des bearbeitenden Mitarbeiters. Die aktuellen Stundensätze lassen wir Ihnen mit dem Letter of Engagement (Vertrag) zukommen, den Sie im Rahmen der Mandatierung erhalten.