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Limited auflösen

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Sie haben vor einiger Zeit eine Limited gegründet, doch Ihr Unternehmen brachte nicht den gewünschten Erfolg? Sie suchen sich eine andere Herausforderung – was passiert mit der Limited? Unsere Kanzlei kann alle Schritte veranlassen, um eine nicht mehr benötigte Limited zu schließen. Honorar: £500

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Sie haben vor einiger Zeit eine Limited gegründet, doch Ihr Unternehmen brachte nicht den gewünschten Erfolg? Sie suchen sich eine andere Herausforderung – was passiert mit der Limited? Unsere Kanzlei kann alle Schritte veranlassen, um eine nicht mehr benötigte Limited zu schließen. Honorar: £500

Sie haben vor einiger Zeit eine Limited gegründet, doch Ihr Unternehmen brachte nicht den gewünschten Erfolg? Sie suchen sich eine andere Herausforderung – was passiert mit der Limited? Unsere Kanzlei kann alle Schritte veranlassen, um eine nicht mehr benötigte Limited zu schließen. Honorar: £500

Was tun, wenn Sie die Limited aufgeben möchten?

Wenn Sie mit Ihrer Limited keine Geschäfte mehr tätigen und auch keine mehr planen, haben Sie zwei Möglichkeiten: Zum einen können Sie die Limited ruhen lassen oder zum anderen schließen. Es ist empfehlenswert, diese Entscheidung genau zu überdenken, weil sich daraus unterschiedliche Konsequenzen ergeben.

Wählen Sie die Stilllegung, sind Sie weiterhin dazu verpflichtet, Companies House jährlich über Ihre Limited zu informieren. Konkret heißt das, Sie müssen die Jahresmeldung und auch die „Dormant Accounts“ in England einreichen. Wir empfehlen Ihnen eine Stillegung deshalb nur dann, wenn Sie mit Ihrer Limited noch nicht zu 100% abgeschlossen haben und Sie in Erwägung ziehen, nochmals operativ tätig zu werden. Andere plausible Gründe für die Stilllegung wären Anlagen in der Firma oder eine besondere Bedeutung des Namens der Firma.

Wenn Sie sich für die Stilllegung entscheiden, kümmern wir uns gerne um Ihre ruhende Limited. Sprechen Sie uns an!

Die Alternative zur Stilllegung ist die Schließung der Limited. Mit dieser Variante ziehen Sie unter Ihre Limited einen endgültigen Schlussstrich.

 Limited auflösen: So geht`s!

Möchten Sie Ihre Limited schliessen, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Lassen Sie die Limited 3 Monate vor der Schließung ruhen. Das bedeutet, Sie dürfen keine Rechnungen mehr stellen, beziehungsweise bezahlen. Außerdem sind keine Transaktionen auf dem Geschäftskonto erlaubt.

  • Innerhalb der 3 Monate vor der Schließung darf zudem kein Namenswechsel stattfinden.

  • Reichen Sie die Abschlüsse rechtzeitig ein, diese dürfen nicht überfällig sein. Was tun, wenn die Abschlüsse bereits überfällig sind? Sie können die Limited nur schließen, wenn Sie die Abschlüsse einreichen. Zahlen Sie eventuell anfallende Strafen, die durch die Versäumnis der Frist angefallen sind. War Ihre Firma in den letzten 12 Monaten tätig, gehört der Bilanzübertrag zu den erforderlichen Unterlagen, ruht die Limited bereits seit mehr als 12 Monaten, reicht es, die Dormant Accounts einzureichen.

  • Achten Sie darauf, die Jahresmeldung der Limited rechtzeitig einzureichen, auch diese darf nicht überfällig sein. Die Jahresmeldung ist bereits überfällig? Eine Schließung ist nur möglich, wenn Sie die Jahresmeldung einreichen, stellen Sie sich auf zusätzliche Gebühren ein.

  • Legen Sie den Gesellschafterbeschluss zur Schliessung vor. Es ist wichtig, dass dieser vom Director, Secretary und Shareholder unterschrieben ist.

  • Für die Auflösung fällt eine Gebühr an, die per Scheck bezahlt werden muss.


Sie haben Recht, die Auflösung Ihrer Limited ist noch einmal mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden. Deshalb möchten wir Sie unterstützen und Ihnen diese Arbeit zum Großteil abnehmen.

Wir erledigen alle notwendigen Schritte, reichen Ihre Abschlüsse und die Jahresmeldung bei Companies House ein und fertigen Ihnen den Gesellschafterbeschluss an. Direktor, Shareholder und Secretary müssen nur noch unterschreiben. Da inzwischen die Bezahlung per Scheck eher unüblich ist, haben wir auch für die Bezahlung der Schliessungssgebühr eine bequeme Lösung gefunden. Die Gebühr ist in unserem Honorar einbegriffen, wir leiten diese für Sie an Companies House weiter.

Wer einmal gedanklich mit seiner Limited abgeschlossen hat, hat sich in der Regel bereits neu orientiert. Da ist es einfach nur noch lästig, die Anforderungen für die Schliessung zu erfüllen.

Sparen Sie Zeit und Nerven, beauftragen Sie uns mit der Auflösung Ihrer Limited. Wir garantieren Ihnen den reibungslosen Ablauf und erleichtern es Ihnen, das Thema Limited endgültig abzuschließen.

Wir brauchen von Ihnen

  • Noch nicht eingereichte Abschlüsse der Limited (können bei Bedarf von uns erstellt werden)

  • Noch nicht eingereichte Steuererklärungen der Limited

  • Bank-Bestätitigung, dass das Konto der Limited geschlossen ist

  • Kontoauszüge aus denen hervorgeht wie lange die Limited schon ruhend war

  • Für Limiteds mit einer Niederlassung im Ausland: Unbedenklichkeitsbescheinigung aus der hervorgeht, dass alle Steuern im Ausland bezahlt wurden

  • Unterschriebenes 64-8 Formular, damit wir Sie beim UK Finanzamt vertreten können (falls nötig)

Bearbeitungszeit

Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 3 Monaten.

Beachten Sie, dass wir erst mit der Arbeit beginnen, wenn wir Ihre Zahlung und alle Unterlagen erhalten haben.

Honorar

Das Honorar für die Schliessung Ihrer Limited beträgt £500. Dieses ist im Voraus fällig.

Lassen Sie sich jetzt beraten

Leben Sie bereits in Großbritannien oder sind kurz davor, dahin umzuziehen? Planen Sie nun die Gründung einer Gesellschaft in UK? Sie wollen mehr erfahren zu Zollregulierungen?

Dann ist es höchste Zeit über Ihr Vorhaben mit einem ausgewiesenen Experten zu Steuern und Firmengründung im Vereinigten Königreich Ausland zu sprechen.

Im Rahmen eines gut vorbereiteten, einstündigen Beratungsgesprächs können wir gemeinsam viel erreichen: Sie erhalten das Feedback, das Sie benötigen, um anstehende Entscheidungen zu treffen. Sie lernen, wo Sie bei Ihren Vorbereitungen noch nachbessern müssen und was kritische Punkte für den Erfolg Ihres Vorhabens in UK sind. 

Beratungsgespräch buchen

 Oder fordern Sie eine kostenlose Potenzial-Analyse zu Ihrem UK-Vorhaben an

Wenn auch Sie die Gründung einer UK-Gesellschaft oder den Umzug nach UK planen, aber noch nicht sicher sind, ob ein Beratungsgespräch für Sie Sinn macht, können Sie uns jetzt Ihr Vorhaben im Ausland kostenlos vorstellen. Wir prüfen dieses dann kostenlos auf seine steuerliche und rechtliche Realisierbarkeit und senden Ihnen das Ergebnis dieser kompakten Potenzialanalyse per E-Mail zu. Der nächste Schritt wäre dann ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch.

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