Die UK PLC: Perfekt für Kapitalmarkt-Vorhaben mit Steuervorteilen

Großbritannien ist mit dem Finanzzentrum London für viele Unternehmer attraktiv. Die UK PLC bietet darüber hinaus ideale Voraussetzungen, um mit ihr Kapitalmarkt-Vorhaben umzusetzen. Sie ist jedoch nicht nur für Unternehmer mit Sitz in UK geeignet, sondern bietet auch all jenen Vorteile, die ihren Wohnsitz im Ausland haben und Dividendenzahlungen von der PLC erhalten.

Welche Vorhaben Sie mit der PLC am Kapitalmarkt umsetzen können und wie Sie sie genau für Steuerersparnisse nutzen können, erklärt Steuerexperte Sebastian Sauerborn in unserem Podcast zum exklusiven Thema UK PLC.

Die steuerlichen Vorteile der UK PLC 

Die steuerliche Belastung und steuerliche Vergünstigungen sind oft nicht die wichtigsten Faktoren bei Kapitalmarkt-Vorhaben. Dennoch kann die UK PLC dahingehend Vorteile bieten, die durchaus hohe Ersparnisse mit sich bringen können.

Der Grund hierfür ist, dass in Großbritannien keine Quellensteuer fällig wird. Wer also seinen Wohnsitz in einem steuergünstigen Land hat und als natürliche Person Dividenden aus der PLC bezieht, zahlt darauf in UK keine Steuern. Wenn der Wohnsitz dann auch noch in einem Land liegt, in dem derartige Dividendenzahlungen aus dem Ausland steuerfrei sind, zahlt auch hier keine Steuer. Wie hoch die Ersparnis dabei ausfallen kann, zeigt der Vergleich mit Ländern wie der Schweiz, wo die Quellensteuer bei 35 % liegt. In Deutschland hängt ihre Höhe von etwaigen Doppelbesteuerungsvereinbarungen mit dem Wohnsitzland ab, ist aber selbst, wenn diese bestehen, noch 15 % hoch.

Darlehen oder Kapital einwerben mit der PLC

Bei der Frage, wie sich die UK PLC nun für Kapitalmarkt-Vorhaben nutzen lässt, ist zunächst zu klären, worin genau das Ziel besteht:

  • Möchten Sie Gelder über ein Darlehen für Investitions-Finanzierungen einwerben? Dann ist dies mit der PLC über den an der Börse gelisteten Bond möglich. Die PLC wird dann als Special Purpose Vehicle (SPV) gegründet. Sie wirbt an der Börse das Darlehen ein und stellt dem operativ tätigen Unternehmen die Mittel für die Investitionen zur Verfügung.

  • Sie möchten Kapital über einen klassischen Börsengang einwerben? Dann haben Sie die Möglichkeit des IPO, des Initial Public Offering. Dieser ist vor allem für Unternehmen geeignet, die eine Überzeichnung erwarten, die also davon ausgehen, dass die Nachfrage nach Ihren neu ausgegebenen Aktien das Angebot übersteigen wird.

  • Sind Sie ein kleines oder mittelständisches Unternehmen und möchten vom Börsengang profitieren? Dann ist statt des IPO in der Regel das Direct Listing die bessere Wahl. Hierbei bieten bereits bestehende Aktionäre ihre Anteile am Unternehmen an der Börse an und erhalten damit Geld. Mit dieser Gestaltung werben Sie vor dem Börsengang Mittel ein und können gegebenenfalls mit dem anstehenden Börsengang die Attraktivität Ihres Unternehmens erhöhen.

Die UK PLC bietet nicht nur unterschiedliche Wege, um Kapital für die individuellen Zwecke einzuwerben. Sie steht auch für den Börsengang an unterschiedlichen Börsenplätzen zur Verfügung. Damit ist sie für Unternehmen attraktiv, die an große Märkte wie die Frankfurter Börse wollen. Sie können sie aber auch für den Börsengang an Börsenplätzen wie dem Aquis Growth Market nutzen, der besonders für kleine und mittelständische Unternehmen geeignet ist.

Planen Sie ein Kapitalmarkt-Vorhaben mit der UK PLC? Dann lassen Sie sich vorher unbedingt ausführlich von einem Steuerexperten beraten. So erhalten Sie alle wichtigen Tipps zur Gründung und zur besten Steuergestaltung.

 

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