Vorratsgesellschaften in Großbritannien, Irland und den USA

Vorratsgesellschaften bieten einige Vorteile gegenüber der Neugründung. Wer ein sofort einsatzbereites Unternehmen mit Steuernummer benötigt, stößt bei der Suche nach den Möglichkeiten schnell auf die sogenannte Shelf-Company oder Ready Made Company. Die Vorratsgesellschaft ist bereits im Handelsregister mit Stammkapital eingetragen und muss nur noch übernommen werden. Damit ist sie ideal für Unternehmer, die eine schnell handlungsfähige Gesellschaft benötigen, oder ein Unternehmen, das bereits zu einem bestimmten Stichtag Bestand hatte.

Zu den Ländern, für die Vorratsgesellschaften angeboten werden, gehören die USA, Irland und Großbritannien. Worin sich Vorratsgesellschaften in diesen Ländern unterscheiden und was Sie bei einer Übernahme in den unterschiedlichen Sitzstaaten erwartet, darüber spricht Steuerexperte Sebastian Sauerborn im Podcast zum Thema.

Vorratsgesellschaften in Großbritannien und Irland

Vorratsgesellschaften sind für den Unternehmenssitz in Großbritannien, Irland und den USA in unterschiedlicher Gesellschaftsform verfügbar. In Irland und Großbritannien gibt es die auch schlicht als Limited bezeichnete Private Limited Company als eine Art “kleine” AG. Zudem sind die Public Limited Company (PLC) als weitere Form der Kapitalgesellschaft und die UK Stiftungs-Limiteds als Vorratsgesellschaften erhältlich. In Frage kommen diese vor allem für Unternehmer, die ihre Services oder Produkte auf dem britischen Markt anbieten wollen.

Seit dem Brexit kommt für viele Unternehmer statt Großbritannien für ihren Unternehmenssitz nur noch Irland in Frage. Auch hier sind Vorratsgesellschaften in Form der Limited verfügbar. Besonders für Unternehmen, die ihre Dienstleistungen oder Produkte für Kunden in der EU anbieten und zugleich ihren Sitz in einem englischsprachigen Land haben wollen, profitieren von einer Shelf-Company in Irland.

Für wen sich Vorratsgesellschaften in den USA eignen 

In den USA kommen für die Übernahme einer Vorratsgesellschaft die US Corporations oder auch die US LLCs in Frage. Die US Corporation ist dabei besonders attraktiv für Sie, wenn Sie mit einem lokalen Unternehmen am US-Markt teilnehmen wollen. Bei der Übernahme der US Corporation als Vorratsgesellschaft besteht dabei der Vorteil, dass Sie mit ihr sofort Rechnungen schreiben können und nicht als neues Unternehmen präsent sind, sondern sich als bereits etablierte Firma präsentieren können.

Die US-amerikanische Null-Steuer-LLC dagegen gilt als optimale Wahl zum Beispiel für digitale Nomaden, die mit ihren Auslandseinkünften von Steuervorteilen profitieren wollen. Die LLC ist aber auch für Unternehmer attraktiv, die weltweit Kunden bedienen und nicht nur lokal am US-amerikanischen Markt aktiv sein wollen.

Spezifische Vorteile der US-Vorratsgesellschaft

Welches Land für welches Unternehmen ideal ist, hängt also vom Zielmarkt ab. Argumente können aber auch steuerliche Vorteile sein. Hinzu kommen spezifische Eigenheiten der einzelnen Länder. So ist die USA beispielsweise für Unternehmer interessant, für die die Zusammenarbeit mit großen Zahlungsdienstleistern wie PayPal von Bedeutung ist.

Ein weiteres Argument, das für eine US-Vorratsgesellschaft sprechen kann, ist die Frage des Vermögensschutzes und der damit verbundenen Anonymität. So nimmt die USA nicht am automatischen Informationsaustausch teil. Die Eigentümer einer US-Gesellschaft bleiben anonym. Zwar muss gegebenenfalls der Geschäftsführer in das Handelsregister eingetragen werden, jedoch werden keine Bilanzen oder ähnliche Details veröffentlicht. Somit bietet die US-Vorratsgesellschaft die Option, mit einem Unternehmen geschäftstätig zu werden und gleichzeitig den Schutz der Privatsphäre zu erhalten.

Interessieren Sie sich neben der passenden Gesellschaftsform und dem Sitzstaat hinsichtlich einer Vorratsgesellschaft für das Thema Steuern? Oder planen Sie bereits den Kauf einer Shelf-Company? Dann lassen Sie sich dahingehend von uns beraten!

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Die UK PLC: Perfekt für Kapitalmarkt-Vorhaben mit Steuervorteilen

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