Was macht den UK als Standort attraktiv? Die 7 wichtigsten Vorteile im Überblick.

Wenn Sie heute Auslandsmodelle strukturieren, sind dabei in der Regel Gestaltungen in mehreren Sitzstaaten berührt (z.B. Gesellschaften in verschiedenen Sitzstaaten). Warum gerade für Deutsche der UK dabei eine wichtige Rolle spielen kann, darauf gehen wir hier zusammenfassend ein:

1. Kein Niedrigsteuerland

England ist aus Sicht der ausländischen Steuerbehörden kein Niedrigsteuerland, bietet aber in der Realität die gleichen Gestaltungsmöglichkeiten. Ein Firmensitz, ein Wohnsitz etc. sind in England immer unbedenklich und werden nicht als Gestaltungsmissbrauch interpretiert, solange eine gewisse Minimalsubstanz vorgehalten wird (vor allem im Falle einer Gesellschaft).

2. Holdingprivileg

Seit 2009 gilt in England faktisch ein Holdingprivileg. An eine UK-Holding ausgeschüttete Gewinne müssen in England nicht mehr nachversteuert werden, ganz gleich wie viel (oder wie wenig) Steuern darauf im Sitzstaat bezahlt wurden. Dies gilt für Gesellschaften in allen Staaten, mit denen England ein DBA unterzeichnet hat. Es gilt explizit nicht für Länder wie die Isle of Man, selbst wenn ein DBA existiert. Unabhängig von dieser Regelung gilt überall in der EU die Mutter-Tochter-Richtlinie, d.h. unter EU-Gesellschaften ausgeschüttete Gewinne müssen in keinem EU-Staat nachversteuert werden.

England erhebt außerdem keine Quellensteuer auf ins Ausland abfließende Gewinne. Gewinne können somit ohne weitere Besteuerung auch an Offshore-Gesellschaften fließen.

In Kombination mit den relativ einfachen und günstigen Gründungs- und Verwaltungsprozeduren ist England so als Sitz einer Auslandsholding in vielen Fällen attraktiv.

3. Non-Domiciled-Regelung

Wer als Ausländer in England wohnt, braucht ausländische Kapitaleinkünfte in England nicht zu versteuern, es gilt kein Welteinkommensprinzip. Dies, wohlgemerkt, gilt nur für Kapitaleinkünfte wie z.B. Dividenden einer ausländischen Gesellschaft, Zinsen etc.

Versteuert werden müssen nur die Einkünfte, die nach England ausbezahlt (= remitted) werden. Daher der Begriff "Remittance Basis Besteuerung".

Dabei müssen die Einkünfte in England auch nicht auf der Steuererklärung angegeben werden. Dies allerdings gilt nur für sieben Jahre. Um dann den Non-Dom-Status zu behalten, müssen Sie £50,000 Pauschalsteuer bezahlen. Ansonsten müssen Sie für das Welteinkommensprinzip optieren.

Beachten Sie aber, daß für deutsche Kapitaleinkünfte seit 2011 das Non Dom Verfahren nicht mehr angewendet werden kann. Sie müssen dem deutschen Finanzamt nachweisen, daß Sie den in Deutschland erwirtschafteten Betrag nach England "remitted" und somit versteuert haben, ansonsten fällt das Besteuerungsrecht an Deutschland.

4. Gute Absetzbarkeit von Betriebsausgaben

Bei einer englischen Gesellschaft können grundsätzlich alle Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Ein Papierkrieg wie in Deutschland ist nicht zu erwarten. Grenzen bei der Absetzbarkeit gibt es nicht, solange man den gesunden Menschenverstand verwendet. Dies gilt auch für Bewirtungsbelege oder andere normalerweise "fragwürdige Ausgaben".

Dies ist letztlich noch ein größerer Vorteil als ggf. der Körperschaftsteuersatz, ist der Unternehmer doch Anfangs vor allem auf eine gute Absetzbarkeit der Kosten angewiesen.

5.  Zweitniedrigster Körperschaftsteuersatz der G8-Staaten

Nur Russland erhebt innerhalb der G8 Staaten weniger Körperschaftsteuer als der UK: Der Einstiegssteuersatz in England ist 20%, der höchste Satz 26%. Es gibt aber keine Gewerbesteuer oder andere Steuern, die zu beachten wären.

Wer in England wohnt und eine eigene kleine Gesellschaft betreibt, profitiert außerdem von günstigeren Steuersätzen auf Dividenden-Einkommen.

Beispiel: Wer einen Vorsteuergewinn von £100,000 erzielt, sich davon £8,000 als Gehalt bezahlen lässt und den Rest als Dividende, würde zunächst £18,400 Körperschaftsteuer bezahlen. Die verbleibenden £73,600 werden nur noch mit £8,800 Einkommensteuer belegt. Netto übrig blieben also £72,800 - also eine Totalbesteuerung inklusive Sozialversicherung, Körperschafts- und Einkommensteuer von knapp 27%. Das ist doch nicht schlecht...

6. Wenig Probleme mit Offshore-Gesellschaften im Geschäftsalltag

Anders als in Ländern wie Deutschland werden Offshore-Gesellschaften nicht als rotes Tuch bei den Finanzbehörden angesehen. Rechnungen von Offshore-Firmen werden ohne weiteres als Betriebsausgaben akzeptiert. Auch hier gilt wieder "Common Sense".

Beachten Sie: Auch im UK gibt es das Konzept der Hinzurechnungsbesteuerung ("Controlled Foreign Company (CFC)"- Regelungen). Es ist also auch hier die richtige Gestaltung wichtig, allerdings wird nicht automatisch der Gestaltungsmissbrauch vermutet.

7.  Im UK steuerfreie Rechtsform LLP

Die Limited Liability Partnership ist (fast) einzigartig in Europa. Sie ist haftungsrechtlich eine Kapitalgesellschaft, steuerrechtlich aber eine Personengesellschaft. Das heisst, das es keine Besteuerung auf Ebene der Gesellschaft gibt, sondern nur auf Ebene der Gesellschafter.

Ist eine LLP nicht in England tätig, hat dort kein Büro und keine Mitarbeiter und Kunden, so bezahlt die Gesellschaft überhaupt keine Steuern in England.

Gleichzeitig können Sie aber vom guten Image des UK profitieren, haben nicht die Ltd-Endung im Namen und bekomme darüber hinaus eine EU-Steuernummer.

 
Zurück
Zurück

In 2013 eine LLP gründen: Die Limited Liability Partnership für Anwälte, Steuerberater und Freiberufler

Weiter
Weiter

Jede zehnte Zigarette im U.K. ist illegal