Ukraine - bald wieder ein lohnender Unternehmens-Standort?

Ein Sprichwort sagt: „Die Ukraine ist wie Borschtsch. Es gibt so viele Varianten, wie es Köche gibt.“  Denn die Ukraine ist ein multikulturelles Land. Schon seit Jahrhunderten leben dort neben den ethnischen Ukrainern, Krimtataren, Polen, Juden, Russen, Ungarn, Armenier, Griechen, Deutsche und viele andere. Die Ukraine ist mit seinen fast 46 Millionen Einwohnern und seiner Nähe zu dem europäischen Markt auf jeden Fall ein wichtiger Markt. Vor allem der Agrarsektor, die Nahrungsmittelindustrie und die IT-Branche versprechen große Wachstumsaussichten.

Heute wollen wir mal in die Zukunft blicken, wenn Frieden eingekehrt ist und sich das Land wieder im Aufbau befindet. Welche Chancen und Möglichkeiten bietet die Ukraine für Unternehmer heute und nach Kriegsende? Darüber sprechen wir in unserem aktuellen Podcast mit den Rechtsanwälten Igor Dykunskyy und Olga Ianushevych der Kanzlei DLF.

Steuern in der Ukraine

Das ukrainische Steuerrecht ist recht einfach und übersichtlich. Die Steuersätze gelten sowohl für in der Ukraine ansässige Personen als auch Nicht-Ukrainer, die dort arbeiten.

Die persönliche Einkommensteuer beträgt in der Regel 18 %. In der Ukraine muss außerdem eine Militärabgabe von 1,5 % geleistet werden.

Eine Umsatzsteuer wird ab einem Umsatz von 1 Million UAH (Griwna) pro Kalenderjahr  erhoben und liegt  bei 20 %. Für einige wenige Waren, wie pharmazeutische Produkte, beträgt der Steuersatz nur 7 %.

Für ukrainische und ausländische Unternehmen, die in der Ukraine ihrer Geschäftstätigkeit nachgehen, muss eine Körperschaftsteuer von 18 % abgeführt werden. Unter bestimmten Bedingungen kommen jedoch auch deutlich niedrigerer Steuersätze zur Anwendung. Unternehmen, die in der Ukraine keine steuerlichen Residenten sind, werden nur mit 15 % besteuert. Zudem hat die Ukraine mit 75 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, sodass in Verbindung mit bestimmten Einkünften von Nichtresidenten in der Ukraine ein niedrigerer Steuersatz angewendet werden kann.

Unternehmen mit Ansässigkeit in Diia City können von einer reduzierten Körperschaftsteuer von 9 % profitieren.

Außerdem gibt es seit 2012 ein vereinfachtes Besteuerungssystem für Einzelunternehmer, juristische Person und Agrarbetriebe. Gesellschaften können wählen, entweder 5 % Einheitssteuer ohne Mehrwertsteuer, oder 3 % Einheitssteuer plus 20 % Mehrwertsteuer zu bezahlen.

Was spricht für eine Geschäftstätigkeit in der Ukraine?

Auch wenn die Ukraine schon vor dem Krieg aufgrund immer wiederkehrender Unruhen von Unternehmern und Investoren mit Skepsis betrachtet wurde, hat das Land doch einiges zu bieten.

Die Ukraine ist geografischen günstig gelegen mit seiner Nähe zu Europa und Asien. Auch die Infrastruktur ist gut und die Lohnkosten sehr niedrig sind. Das durchschnittliche Gehalt in der Ukraine liegt umgerechnet bei 406 € netto.

Auch eine GmbH ukrainischen Rechts lässt sich sehr schnell und unkompliziert gründen. Es ist kein Mindeststammkapital erforderlich und die Registrierung kann durch einen Bevollmächtigten vorgenommen werden.

Zudem fördert die ukrainische Regierung im großen Umfang Investitionsprojekte. Großinvestoren können vorübergehend von der Entrichtung der Körperschaftsteuer befreit werden, wenn Sie in die ukrainische Wirtschaft investieren.

Abgesehen von dem vereinfachten Steuersystem und möglichen Steuervergünstigungen ist auch das ukrainische Verwaltungssystem ein Pluspunkt. Denn zahlreiche Verwaltungsdienstleistungen und Terminvergaben, wie zum Beispiel die Registrierung eines Unternehmens, können online erledigt werden, was viel Zeit und Nerven spart.

 

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