Dropshipping & E-Commerce - wie man Steuern spart

Wer hat sich im letzten Jahr keine Handyhülle oder ein anderes hippes Gadget zu unschlagbaren Preisen beim Onlinehändler im Internet bestellt? Online Shopping wurde während der Corona-Pandemie nur noch beliebter und so bleibt auch Dropshipping für viele eine besonders attraktive Möglichkeit zum Einstieg in die Selbständigkeit. Allerdings verbergen sich dahinter einige Risiken. Besonders die steuerlichen Aspekte sind komplex und müssen sorgfältig geplant werden. Was muss beachtet werden? Lohnt sich dieses Geschäftsmodell trotz zahlreicher rechtlicher Regularien? In unserem aktuellen Podcast werden diese Fragen vom Steuerexperten Sebastian Sauerborn beantwortet.

Steuerrecht in der EU

Grundsätzlich spielen vor allem die Umsatzsteuer und die Einkommensteuer eine Rolle.

Die Einkommensteuer wird auf den erwirtschafteten Gewinn fällig. Diese muss einmal im Jahr gegenüber dem Finanzamt erklärt und gezahlt werden.

Die Umsatzsteuer unterscheidet sich je nach Zielland. Bei Verkäufen außerhalb der EU muss keine Mehrwertsteuer veranschlagt werden. Innerhalb der EU gilt für den D2C-Bereich Mehrwertsteuer, für den B2B-Bereich hingegen nicht. 

Bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern (Nicht EU-Länder) fällt die Einfuhrumsatzsteuer an. Dafür hat die EU den “Import One-Stop-Shop” (IOSS) eingeführt. Seitdem ist es nicht mehr nötig, sich in allen Verkaufsländern zu registrieren. So können Verkäufer die Umsätze aus den verschiedenen EU-Ländern in ihrem EU-Heimatland melden und die Mehrwertsteuer kann gesammelt gemeldet werden. Wird die landesspezifische Lieferschwelle beim Warenverkauf in einem anderen Land überschritten, muss der Verkäufer die Steuer an den jeweiligen Staat weiterleiten. Dafür wird eine eigene lokale Umsatzsteuer-ID benötigt. (Die Lieferschwelle liegt seit IOSS EU-weit bei 10.000 €.)

Lesen Sie auch über den EU One Stop Shop (OSS).

Herausforderung: Umsatzsteuerregistrierung

Um Dropshipping zu betreiben, kann man handelsrechtlich problemlos eine Firma in Dubai oder in einem anderen steuergünstigen Land betreiben. Die Umsatzsteuerregistrierung stellt hier allerdings eine Herausforderung dar, denn Deutschland oder andere EU-Länder verlangen eine steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung. In einem Nullsteuerland oder einer Steueroase bekommt man aber die verlangte Bescheinigung in der Regel nicht. Eine Absprache mit einem E-Commerce Steuerberater oder Dropshipping Steuerberater lohnt sich auf jeden Fall.

Es ist sehr wichtig, sich sehr genau zu überlegen: Was will ich verkaufen? Welche Konten und Zahlungsanbieter brauche ich? Denn auch das Eröffnen eines Bankkontos gestaltet sich schwierig für Offshore Gesellschaften oder Nullsteuer Gesellschaften, sogar bei Online-Banken wie Wise, Stripe oder Revolut. Auch Paypal kann in den meisten Nullsteuerländern nicht verwendet werden.

Erfahren Sie mehr zur Umsatzsteuer & Verzollung nach Brexit.

Was ist das ideale Set-up?

Zwei entscheidende Punkte sind zu beachten: Wohnsitz und Absatzmarkt.

Mit einer Wohnsitzverlegung wäre die erste wichtige Grundlage geschaffen, um steuergünstige Einkünfte zu erzielen. Länder mit günstiger Besteuerung sind unter anderem Großbritannien, Irland, Malta, Zypern, Spanien, Portugal. Hierbei ist es wichtig, den Lebensmittelpunkt wirklich komplett zu verlegen, mit Kind und Kegel, ohne Netz und doppelten Boden. Die Wegzugsteuer muss ebenfalls beachtet werden. Außerdem muss man sich gut überlegen: Wo sind meine Kunden und wo ist ein großer Markt für meine Produkte?

Häufig ist die USA ein geeigneter Markt, da es dort keine Umsatzsteuer als solche gibt und auch die steuerliche Situation klar geregelt ist: Solange die Betriebsstätte nicht in den USA ist, werden dort keine Steuern erhoben. 

Über eine ausländische Gesellschaft oder eine amerikanische LLC kann man in der USA also ganz einfach und unkompliziert Dropshipping oder ein E-Commerce betreiben.

Ein Dropshipping Business in der EU aufzubauen, ist weitaus schwieriger, denn in EU-Ländern bekommt man nur dann die notwendige Umsatzsteuer, wenn man nachweisen kann, dass man ein Büro, einen Geschäftsführer und Mitarbeiter hat. Um diese Infrastruktur zu finanzieren, muss das geplante Business also wirklich profitabel sein. Hierfür geeignete Gesellschaftsformen wären eine irische Gesellschaft, eine maltesische Gesellschaft oder auch Gesellschaften in Osteuropa.

Das Thema Dropshipping und Steuern ist also recht komplex. Sollten Sie sich bei einem Thema nicht sicher sein, oder einen internationalen Online-Shop betreiben, lohnt sich sicher eine individuelle Steuerberatung, um Steuerfallen zu vermeiden.

Lesen Sie auch: Brexit: Mehrwertsteuer & Zoll-Schnellcheck, Brexit: Neue MOSS-Registrierungen beim Verkauf digitaler Waren & Dienste, Ab 2021: Neuregelung zur UK VAT auf B2C-Einfuhren im elektronischen Handel, Brexit: Erstattung von UK-Mehrwertsteuer & Einfuhrzöllen bei Retouren und Zoll & Mehrwertsteuer bei der Einfuhr von Waren in Großbritannien aus der EU.

Weitere interessante Artikel zum Thema Steuersparen finden Sie hier.

 
Zurück
Zurück

Steuerfahndung - Was dürfen die überhaupt und was nicht?

Weiter
Weiter

Ukraine - bald wieder ein lohnender Unternehmens-Standort?