Brexit & Umsatzsteuer

Brexit: Erstattung von UK-Mehrwertsteuer & Einfuhrzöllen bei Retouren

Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU haben viele E-Commerce-Unternehmen mit den Kosten für Einfuhr-Umsatzsteuer, Zollgebühren England oder Verbrauchsteuern auf von Kunden zurückgesandte Waren zu kämpfen. Es ist jedoch möglich, diese Gebühren zu vermeiden und guten gleichzeitig guten Kundenservice zu gewährleisten.

Dieses Verfahren kann auch für "eigene Waren" gelten, die in das Vereinigte Königreich oder die EU zurückgebracht werden. In unserer Brexit-Mehrwertsteuer-Checkliste finden Sie alle Punkte, die beim Handel zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich zu beachten sind.

Mehrwertsteuer- und Zollerleichterungen bei Retouren

Unternehmen können die Einfuhrumsatzsteuer und die Zölle auf Wiedereinfuhren zurückfordern (Einfuhrumsatzsteuer Rückerstattung), wenn die Waren weitgehend unverändert sind und somit der Warenwert gleich. Der Steuer-Erlass gilt auch für Teilreimporte, d. h. für die teilweise Rücksendung von Sendungen. In der Regel kann dies bis zu drei Jahre nach der ursprünglichen Ausfuhr geschehen, so dass alle Rückgaben im elektronischen Handel abgedeckt sind.

Rückforderung von Mehrwertsteuer und Abgaben

Um Zölle oder Einfuhrumsatzsteuer auf Reimporte zurückzufordern, müssen Sie die ursprüngliche Ausfuhranmeldung (Formular C88) beim Zoll vorlegen und spezielle Rückforderungsformulare (C1314 und C&E 1158) ausfüllen, die bei den britischen oder EU-Steuerbehörden erhältlich sind. In diesen Formularen werden die Waren, die Warennummern und alle Änderungen an den Waren angegeben, die sich auf das Recht zur Rückforderung von Einfuhrzöllen auswirken können.

E-Commerce-Verkäufern mit regelmäßigen Rücksendungen wird empfohlen, sich an die Steuerbehörden zu wenden, die in der Lage sein sollten, alternative Erstattungsmaßnahmen anzubieten, um die Erstattungen zu beschleunigen.

Mit der Post eingeführte Waren

Der Verkäufer sollte seinen Kunden darum bitten, auf dem Paket und der beigefügten Zollanmeldung deutlich zu vermerken: "Rücksendung von Waren - Befreiung beantragt". Die Erklärung muss eine vollständige und genaue Beschreibung der Waren, ihrer Menge und ihres Wertes enthalten. Wenn der Verkäufer mehrwertsteuerpflichtig ist, müssen Sie in der Zollanmeldung Ihre Mehrwertsteuernummer mit angeben (CN 22 oder CN23). Sie können den Vordruck C1309 verwenden, um den Steuerbehörden die Erleichterung für Rückwaren bei der Posteinfuhr zu melden.

Anforderungen an Aufzeichnungen

Verkäufer, die eine Einfuhrabgaben zurückfordern, müssen die folgenden Unterlagen mindestens vier Jahre lang aufbewahren:

  • Alle Bestätigungsschreiben des Nationalen Einfuhrhilfswerks

  • Quittungen

  • Rechnungen

  • Versicherungsunterlagen

 

Die Steuerkanzlei St Matthew: Der erfahrene Ansprechpartner bei allen Fragen zu Brexit

Die Steuerkanzlei St Matthew in London ist Ihr erfahrener und kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um Brexit und seine Auswirkungen auf natürliche und juristische Personen mit wirtschaftlichen Interessen im UK.

Die Kanzlei wurde 2006 in London gegründet und hat seitdem hunderte Mandanten dabei betreut und beraten, eine Gesellschaft im UK zu gründen und nach Großbritannien umzuziehen.

Die Kanzlei befindet sich in der City of London – also im Finanzbezirk und nur eine kurze Distanz von der britischen Notenbank, der Bank of England, entfernt. Mit weiteren Büros auf Malta (seit 2011), in Irland (seit 2014) und den USA (seit 2008) sind wir international bestens bewandert. Dies ist gerade jetzt wichtig, wenn viele Mandanten darüber nachdenken, sich aus dem UK zurückzuziehen und nach alternativen Standorten im englischsprachigen EU-Ausland suchen.

Im Gegensatz zu vielen anderen deutschsprachigen „Experten“ haben wir also einen ganz pragmatischen „Stiefel auf dem Boden“-Ansatz. Wir wissen aus eigener vieljähriger Erfahrung vor Ort, wovon wir sprechen. Wir lesen nicht nur Gesetzestexte im Internet, sondern sprechen persönlich mit den Abgeordneten und „Brexit Machern“.

Egal, ob Sie nur eine grundsätzliche Beratung benötigen oder uns ein umfangreiches Mandat, z.B. die Sitzverlegung Ihrer UK-Gesellschaft, anvertrauen möchten: Wir stehen Ihnen mit unserem geballten Fachwissen und jeder Menge relevanter Erfahrung mit Rat und Tat zu Seite.


 Beratungsgespräch zum Brexit und den Folgen für Sie (und/oder Ihr Unternehmen)

Wenn auch Sie als Nicht-Brite sich mit Strategien und Lösungsansätzen zu Ihrer Zukunft in Großbritannien beschäftigen, werden Sie sich vermutlich schon intensiv gedanklich mit dem Thema Brexit auseinandergesetzt haben.

Dabei ist es normal, dass man irgendwann an einen Punkt gelangt, ab dem die Verwirrung zu- und die Klarheit abnimmt. Es sind einfach zu viele Gesichtspunkte gleichzeitig zu berücksichtigen. Die Ausgangslage ist komplex.

Um den geistigen Knoten zu lösen und den Weg für weiterführende Gedanken frei zu machen, bieten wir Ihnen jetzt ein einstündiges telefonisches Beratungsgespräch zum Thema Brexit und den Konsequenzen für Sie und/oder Ihr Unternehmen an.

Im Rahmen dieses Gespräches können wir über konkrete technische Fragen sprechen (z.B. steuerliche Aspekte, Sitzverlegung Ihrer UK-Gesellschaft nach Irland), oder einfach nur diverse strategische Optionen, die Sie in Erwägung ziehen, diskutieren. Sie bestimmen den Inhalt des Gespräches und geben das Tempo vor.