Brexit & Umsatzsteuer

Brexit: Postponed VAT Accounting & Umsatzsteuermeldung

Der UK verließ das EU-Mehrwertsteuersystem am 31.12.2020 & führte am 01.01.2021 eine aufgeschobene Einfuhrumsatzsteuer-Regelung (“Postponed VAT Accounting”; PVA) ein, so dass Händler, die Waren in den UK einführen, die Einfuhrumsatzsteuer nicht sofort bezahlen müssen.

Dies kann durch eine britische MwSt-Erklärung erfasst werden, die von allen im Vereinigten Königreich für MwSt-Zwecke registrierten Unternehmen ausgefüllt wird - sowohl von im Vereinigten Königreich ansässigen als auch von nicht ansässigen Unternehmen.

Monatlich verschobene MwSt.-Buchhaltung Einfuhr MwSt.-Abrechnung

Wirtschaftsbeteiligte, die die Einfuhrumsatzsteuer aufgeschoben haben, können online eine Übersicht über alle ihre Einfuhren abrufen, bei denen sie sich im Rahmen der Zollabfertigung für den Aufschub der Einfuhrumsatzsteuer entschieden haben. Jeder Auszug zeigt die gesamte aufgeschobene Einfuhrmehrwertsteuer für den vorangegangenen Monat an.

Die Abrechnungen können in der ersten Hälfte eines jeden Monats eingesehen werden, sind aber nur für 6 Monate ab dem Veröffentlichungsdatum verfügbar, so dass sie heruntergeladen und eine Kopie in den Unterlagen aufbewahrt werden sollte. Der Zugriff auf die Bescheinigung erfolgt über das CDS-Zollsystem. Wirtschaftsbeteiligte, die noch das CHIEF-System nutzen, können ein CDS-Login für die PVA-Monatsübersicht beantragen.

Ausfüllen der aufgeschobenen Brexit-Mehrwertsteuererklärung Import-Mehrwertsteuererklärung

Die Erklärung kann dann für die nachfolgende monatliche oder vierteljährliche MwSt-Erklärung im Vereinigten Königreich wie folgt verwendet werden:

Box 1

Gesamtbetrag der in diesem Zeitraum geschuldeten MwSt. auf Einfuhren, die im Rahmen der aufgeschobenen MwSt.-Buchführung verbucht wurden.

Box 4

Gesamtbetrag der in diesem Zeitraum zurückgeforderten Mehrwertsteuer auf Einfuhren, die im Rahmen der aufgeschobenen Mehrwertsteuerabrechnung verbucht wurden.

Box 7

Gesamtwert aller in Ihrer monatlichen Online-Abrechnung aufgeführten Wareneinfuhren, ohne Mehrwertsteuer.

Händler können die Einfuhrumsatzsteuer abrechnen, wenn:

  • die eingeführten Waren zur Verwendung in ihrem Unternehmen bestimmt sind

  • eine GB- oder XI-EORI-Nummer in der Zollanmeldung verwendet wurde 

  • eine UKVAT-Registrierungsnummer in der Zollanmeldung angegeben ist

Meldet der Unternehmer die Waren zunächst zu einem besonderen Zollverfahren an, kann er die Einfuhrumsatzsteuer in seiner Umsatzsteuererklärung abrechnen, sobald er die Anmeldung abgibt, mit der die Waren aus den folgenden besonderen Verfahren in den freien Verkehr überführt werden:

  • Zolllager

  • aktive Veredelung

  • vorübergehende Zulassung

  • Endverwendung

  • passive Veredelung

  • Zollaussetzung

Wirtschaftsbeteiligte können die Einfuhrumsatzsteuer in der Umsatzsteuererklärung ausweisen, sobald sie verbrauchsteuerpflichtige Waren in den steuerrechtlich freien Verkehr im Vereinigten Königreich überführen - auch bekannt als "Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr". Dies gilt auch, wenn die Waren aus einem Verbrauchsteuerlager freigegeben werden, nachdem sie seit dem Zeitpunkt der Einfuhr unter Steueraussetzung gelagert wurden.

Einfuhrsendungen, die  £135 nicht überschreiten

Seit dem 1. Januar 2021 müssen Verkäufer im elektronischen Handel oder ihre vermittelnden Marktplätze die Mehrwertsteuer auf importierte Waren (Sendungen), die 135 £ nicht übersteigen, an der Verkaufsstelle in Rechnung stellen. Dies geschieht anstelle der Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer. Gleichzeitig wurde die bestehende Mehrwertsteuerbefreiung für Pakete bis zu einem Wert von 15 £ aufgehoben.

Die Steuerkanzlei St Matthew: Der erfahrene Ansprechpartner bei allen Fragen zu Brexit

Die Steuerkanzlei St Matthew in London ist Ihr erfahrener und kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um Brexit und seine Auswirkungen auf natürliche und juristische Personen mit wirtschaftlichen Interessen im UK.

Die Kanzlei wurde 2006 in London gegründet und hat seitdem hunderte Mandanten dabei betreut und beraten, eine Gesellschaft im UK zu gründen und nach Großbritannien umzuziehen.

Die Kanzlei befindet sich in der City of London – also im Finanzbezirk und nur eine kurze Distanz von der britischen Notenbank, der Bank of England, entfernt. Mit weiteren Büros auf Malta (seit 2011), in Irland (seit 2014) und den USA (seit 2008) sind wir international bestens bewandert. Dies ist gerade jetzt wichtig, wenn viele Mandanten darüber nachdenken, sich aus dem UK zurückzuziehen und nach alternativen Standorten im englischsprachigen EU-Ausland suchen.

Im Gegensatz zu vielen anderen deutschsprachigen „Experten“ haben wir also einen ganz pragmatischen „Stiefel auf dem Boden“-Ansatz. Wir wissen aus eigener vieljähriger Erfahrung vor Ort, wovon wir sprechen. Wir lesen nicht nur Gesetzestexte im Internet, sondern sprechen persönlich mit den Abgeordneten und „Brexit Machern“.

Egal, ob Sie nur eine grundsätzliche Beratung benötigen oder uns ein umfangreiches Mandat, z.B. die Sitzverlegung Ihrer UK-Gesellschaft, anvertrauen möchten: Wir stehen Ihnen mit unserem geballten Fachwissen und jeder Menge relevanter Erfahrung mit Rat und Tat zu Seite.

Beratungsgespräch zum Brexit und den Folgen für Sie (und/oder Ihr Unternehmen)

Wenn auch Sie als Nicht-Brite sich mit Strategien und Lösungsansätzen zu Ihrer Zukunft in Großbritannien beschäftigen, werden Sie sich vermutlich schon intensiv gedanklich mit dem Thema Brexit auseinandergesetzt haben.

Dabei ist es normal, dass man irgendwann an einen Punkt gelangt, ab dem die Verwirrung zu- und die Klarheit abnimmt. Es sind einfach zu viele Gesichtspunkte gleichzeitig zu berücksichtigen. Die Ausgangslage ist komplex.

Um den geistigen Knoten zu lösen und den Weg für weiterführende Gedanken frei zu machen, bieten wir Ihnen jetzt ein einstündiges telefonisches Beratungsgespräch zum Thema Brexit und den Konsequenzen für Sie und/oder Ihr Unternehmen an.

Im Rahmen dieses Gespräches können wir über konkrete technische Fragen sprechen (z.B. steuerliche Aspekte, Sitzverlegung Ihrer UK-Gesellschaft nach Irland), oder einfach nur diverse strategische Optionen, die Sie in Erwägung ziehen, diskutieren. Sie bestimmen den Inhalt des Gespräches und geben das Tempo vor.