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Business Investment Relief (BIR): So können Non-Doms Auslandseinkünfte in Großbritannien investieren

Investitionen in Unternehmen, für die man steuerliche Erleichterungen erhält. Ein gutes Konzept, aber lohnt es sich wirklich?

Perspektive Ausland Podcast: Als Non Dom steuerfrei in UK, Irland, Malta & Zypern leben

Vor kurzem widmeten wir eine Folge unseres beliebten Podcasts Perspektive Ausland der dem Non-Dom-Status. Hören Sie jetzt rein.

Der Business Investment Relief (BRI)

Die Einführung des Business Investment Relief (Steuererleichterungen für Geschäftsinvestitionen, kurz BIR) im Jahr 2012 zugunsten von Remittance-Base-Steuerzahlern (Überweisungsklausel-Besteuerten) lief dieser Entwicklung jedoch entgegen. Dies war und bleibt eine attraktive Steuererleichterung und wurde daher allgemein begrüßt. Wenn man Einzelberichten Glauben schenken darf, handelt es sich hierbei aber um eine Steuererleichterung, die nicht im großen Rahmen genutzt wird.

Deshalb erklären wir Ihnen hier, wie diese Steuerersparnismöglichkeit funktioniert, und machen Sie mit einigen damit verbundenen praktischen Kniffen bekannt.

Wie funktioniert es?

Während ausländische Einkünfte von Non-Dom Steuerzahlern im Ausland blieben und damit außerhalb des Anwendungsbereichs der britischen Steuergesetze vorhanden sind, sind sie für Unternehmer jedoch „brachliegende Gelder“.

Um die Investition ebendieser Gelder in Großbritannien zu fördern, führte der an Geldknappheit leidende Finanzminister mit Wirkung zum 6. April 2012 eine neue Steuererleichterung ein.

Kurz gesagt bietet diese Erleichterung Remittance-Base-Steuerzahlern die Möglichkeit, ihre FIG steuerfrei nach Großbritannien zu überweisen, solange sie vorhaben, es geschäftlich zu investieren.

Bevor Sie sich jedoch zu sehr freuen, ist es wichtig festzuhalten, dass FIG auf diese Art aber nicht in „sauberes Kapital“ im Sinne der Vorschriften für Geldüberweisungen verwandelt werden können. Stattdessen behalten die Gelder ihre ursprüngliche Eigenschaft und können dann besteuert werden, wenn die Erleichterung zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr auf sie anwendbar ist.

Was sind die Voraussetzungen?

Um die Steuererleichterung nutzen zu können, muss die Investition:

  • in ein geeignetes Unternehmen erfolgen;

  • in der Form einer Kreditvergabe oder Zeichnung von Aktien bestehen; und

  • innerhalb von 45 Tagen, nachdem die FIG in das UK eingeführt wurden, getätigt werden

Es sei darauf hingewiesen, dass die Aktien gezeichnet werden müssen. Daher fällt ein direkter Kauf der Aktien eines bestehenden Aktionärs nicht unter diese Steuererleichterung.

Überraschenderweise sind die Bedingungen einer erlaubten Investition jedoch recht flexibel.

Zum Beispiel gibt es keine Begrenzung der Summe, für die diese Steuererleichterung in Anspruch genommen werden kann, und eine Aktienanlage ist nicht auf Stammaktien beschränkt, sondern kann auch in Aktien mit Vorzugsrechten erfolgen.

Welche Unternehmen kommen in Frage?

Folgende Arten von privaten Aktiengesellschaften mit beschränkter Haftung werden als geeignet angesehen:

  • ein Unternehmen, das ein kommerzielles Handelsgeschäft betreibt;

  • ein Unternehmen, das für den Zweck von Investitionen in förderfähige Handelsgesellschaften besteht; und

  • eine Holdinggesellschaft (die Mitglied einer Handelsgruppe von privaten Aktiengesellschaften ist) mit einer 51%igen Beteiligung an einer Tochtergesellschaft, die einen förderfähigen Geschäftszweck hat.

Die Steuererleichterung kann für Investitionen in Gesellschaften, die an börsenregulierten Märkten (z.B. AIM) notiert sind, aber auch in ausländische Unternehmen geltend gemacht werden.

Was ist ein kommerzielles Handelsgeschäft?

Ein kommerzielles Handelsgeschäft liegt vor, wenn die geschäftlichen Aktivitäten auf kommerzieller Basis zum Zwecke der Gewinnerzielung durchgeführt werden.

Wie nicht anders zu erwarten, fallen auch all jene Tätigkeiten unter diese Steuererleichterung, die im Rahmen der Körperschaftsteuer als Handel angesehen werden.

Überraschend ist allerdings, dass für BIR die Definition von „Handel“ auch auf die beiden folgenden Geschäftszwecke ausgedehnt wird:

  • ein Geschäft, das Einkommen aus Grundstücken bezieht. Dies umfasst Gewinne aus Vermietung sowohl von Wohnungen als auch von Gewerbeimmobilien; und

  • ein Unternehmen, das Tätigkeiten im Rahmen von Forschung und Entwicklung betreibt, die zu einem kommerziellen Handelsgeschäft führen sollen.

Gibt es irgendwelche allgemeinen Bedingungen für die Steuererleichterungen?

BIR ist nicht anwendbar, wenn der Investor oder eine mit ihm verbundene Person einen Vorteil erhält, der durch die Investition entsteht.

Dies schließt alles aus, was im normalen Geschäftsgang zu marktüblichen Konditionen zur Verfügung gestellt wird oder alles, was Einkommen- oder Körperschaftsteuer unterliegt.

Wer macht die Investition?

Hier ist erwähnenswert, dass die Investition nicht unbedingt persönlich durch den Non-Dom erfolgen muss. Zum Beispiel könnte sie stattdessen über einen Offshore-Trust oder Gesellschaft gemacht werden.

Gibt es irgendwelche Freigabeverfahren für BIR?

Ja, und dies ist eine weitere hilfreiche Eigenschaft von BIR. Sie ermöglicht es dem Investor, eine Beurteilung von den britischen Finanzbehörden zu bekommen, ob man dort der Auffassung ist, dass eine beabsichtigte Investition zu dieser Steuererleichterung berechtigen wird.

Da Sie jedoch nur 45 Tage Zeit haben, um Ihre Investition zu tätigen, empfehlen wir Ihnen dringend, die Freistellung zu beantragen, bevor Sie die Gelder nach Großbritannien einführen.

Muss der Non-Dom BIR beantragen?

Ja. Spätestens am 31. Januar nach dem Ende des Steuerjahres, das auf das Steuerjahr folgt, in dem die Investitionssumme sonst als nach Großbritannien eingeführt behandelt worden wäre, müssen die Steuererleichterungen in der Steuererklärung des Investors beantragt werden.

Dies ist auch dann der Fall, wenn der Investor sonst keine Steuererklärung für das Jahr hätte abgeben müssen.

Gibt es Umstände, unter denen es zu einer Rückforderung von BIR kommen kann?

Die Steuererleichterung kann zurückgenommen werden, wenn:

  • die Investition verkauft wird;

  • der Investor (wie oben beschrieben) im Zusammenhang mit der Investition einen Vorteil erhält.

  • das Unternehmen aufhört, geeignet im Sinne des Gesetzes zu sein.

Unter solchen Umständen müssen die ursprünglich investierten Gelder entweder:

  • wieder in ein geeignetes Unternehmen investiert werden; oder

  • innerhalb der entsprechenden Schonfrist von 45 Tagen wieder ins Ausland überwiesen werden.

Auf diese Weise sollte keine Steuerbelastung entstehen.

Überschneidungen mit EIS und SEIS

Ein weiterer entscheidender Vorteil ist, dass eine BIR-Investition auch unter die Regelungen für Steuererleichterungen bei Enterprise Investment Schemes (Unternehmensinvestitionsprogramme, kurz EIS) oder Seed Enterprise Investment Schemes (Investitionsprogramme für Unternehmen in der Entstehungsphase, kurz SEIS) fallen können. Wenn die Investition entsprechend strukturiert wurde, würde dies dem Investor erhebliche Steuerersparnisse ermöglichen.

Wenn zum Beispiel ein Non-Dom eine steuerpflichtige Überweisung von ausländischem Einkommen in Höhe von £250.000 in das UK veranlasst, wäre diese normalerweise mit dem Höchstsatz von 45% zu besteuern und es fielen daher Steuern in Höhe von £112.500 an.

Sollte diese Summe aber so investiert werden, dass BIR zur Anwendung kommt, ist die Zahlung zunächst steuerfrei. Wenn die Investition außerdem für EIS oder SEIS geeignet ist, entsteht eine weitere Einkommensteuerersparnis von entweder 30% oder 50% des investierten Betrages.

Auf diese Weise würde eine EIS-geeignete Investition daher außerdem eine Steuerersparnis von £75.000 (£250.000 x 30 %) auf die in diesem Steuerjahr anfallende Einkommensteuer sichern. Bei einer Investition von £250.000 beliefe sich die Steuerersparnis zusammengerechnet auf insgesamt £187.500 (£112.500 plus £75.000), eine Steuerersparnis von 75% also.

Natürlich würde sich das noch steigern, wenn die Investition für SEIS geeignet wäre, da dort eine Einkommensteuerersparnis von 50% möglich ist.

Obwohl eine EIS- oder SEIS-Investition fast sicher BIR-geeignet ist, muss jedoch beachtet werden, dass eine BIR-Investition nicht zwingend unter EIS oder SEIS fällt. Hier muss man sehr vorsichtig sein.

Aktien oder Schuldverschreibung als Sicherheiten in Großbritannien nutzen?

Bis vor kurzem war es allgemein üblich, dass Non-Doms ausländische Einkommen und Gewinne als Sicherheiten für britische Darlehen hinterlegen konnten. Dazu war vereinbart worden, dass dies nicht zu einer steuerpflichtigen Überweisung führen würde.

Nachdem die britischen Finanzbehörden in ihrer Auslegung der entsprechenden Gesetze jedoch eine komplette Kehrtwendung vollzogen haben, ist damit nun leider Schluss. Daher werden nun alle neuen Transaktionen dieser Art zu einer Steuerbelastung führen. Ältere Vereinbarungen müssen gegebenenfalls abgewickelt werden.

Sagen wir, ein Non-Dom hat eine größere Summe „brachliegender Gelder“ im Ausland, die bei der Einfuhr eine Steuerpflicht auslösen würden. Was, wenn er diese verwenden möchte, um einen Hauptwohnsitz zu begründen? Bietet BIR hier eine Möglichkeit?

Ja, denn er könnte in ein BIR-geeignetes Unternehmen investieren. Wie wir bereits erklärt haben, würde das keine Steuerbelastung auslösen. Nehmen wir außerdem an, dass er für seine Investition eine Schuldverschreibung erhält. Es sollte dann kein Problem sein, diese Schuldverschreibung als Sicherheit für ein Darlehen im Zusammenhang mit einem Eigentumserwerb anzubieten. Unter solchen Umständen scheint keine steuerpflichtige Überweisung vorzuliegen.

Welche Veränderungen gab es seit der Einführung der BIR?

Im Rahmen des Finanzgesetzes 2017 hat die britische Regierung drei neue Reformen festgelegt, die ab April 2017 in Kraft treten.

Erstens wird sichergestellt, dass die steuerliche Behandlung der am längsten in Großbritannien ansässigen Nicht-Doms mit den in Großbritannien ansässigen Personen in Einklang gebracht wird. Auf weltweite Einkünfte und Gewinne werden Steuern erhoben. Die Reformen bedeuten auch, dass eine in Großbritannien geborene Person, deren Herkunftsort in Großbritannien liegt, kein ausländisches Domizil wählen und anschließend als Non-Dom nach Großbritannien zurückkehren kann. Dieser Abschnitt der Reformen wird als „geltende Bestimmungen“ bezeichnet.

Zweitens stellen die Änderungen der IHT-Regeln sicher, dass Non-Doms eine britische Immobilie nicht indirekt halten können (z. B. über eine Offshore-Gesellschaft). Dies schließt die Lücke, die eine große Anzahl von Non-Doms nutzt, um die Zahlung von IHT in Großbritannien zu vermeiden.

Und drittens legt die Regierung ein Reformpaket für die Erleichterung von Unternehmensinvestitionen vor, um Anreize für Auslandsinvestitionen in britische Unternehmen zu schaffen. Dies soll es Non-Doms ermöglichen, mehr Einkommen und Gewinne aus Übersee nach Großbritannien zu bringen, um das Wirtschaftswachstum und die Investitionen zu unterstützen.

Schlussfolgerungen

BIR ist eine wirklich vorteilhafte Steuererleichterung für Non-Doms, die auf der Remittance Basis steuerpflichtig sind und nach Gelegenheiten suchen, im UK zu investieren.

Das Steuermodell ist sehr flexibel und erleichtert auch eine Investition in Unternehmen der Familie des Non-Doms, vorausgesetzt, dass alle Vorteile sich im handelsüblichen Rahmen halten.

Ein weiterer Vorzug ist, dass diese Steuererleichterungen in Verbindung mit anderen britischen Steuervergünstigungen wie EIS und SEIS genutzt werden können, was zusätzliche Steuervorteile mit sich bringt.

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