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Mandatierung Schottische Limited Partnership (LP) in Edinburgh
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Schottische Limited Partnership (LP) in Edinburgh

2.497,00 £

Steuerfreie europäische Gesellschaft außerhalb der EU mit Top-Reputation. Die Lösung für alle, die eine seriöse Alternative zur steuerfreien US LLC suchen!

👉 Traditionelle renommierte britische Rechtsform, überall als Personengesellschaft anerkannt

👉 Gewinne im UK nicht steuerpflichtig, wenn kein UK Bezug

👉 Dann auch keine Buchhaltung und keine Bilanzierung.

👉 Ideal um mit Kunden innerhalb und ausserhalb der EU abzurechnen

👉 Ideal als Holding-Gesellschaft

👉 UK VAT-Nummer kann beantragt werden

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Im Honorar enthaltene Leistungen: Rundum-Sorglos-Paket

Eine Anwesenheit in UK ist vor und nach der Gründung NICHT notwendig! KEIN Notartermin erforderlich!

✅ Gründung Ihrer LP in Schottland in 5-7 Tagen

✅ Gründung einer schottischen Ltd. Company als Komplementärin der LP

✅ Behördliche Gebühren

✅ Steuerliche Registrierung

✅ Firmensitz in Edinburgh für 12 Monate

✅ Postweiterleitung per E-Mail für 12 Monate

✅ Laufende Betreuung auf Deutsch für 12 Monate

✅ Fristenkontrolle für 12 Monate

✅ Behördenkommunikation für 12 Monate

✅ Jahresmeldung an das Handelsregister

✅ Steuererklärung (Nullmeldung)

✅ Laufende steuerliche Beratung (nach Bedarf, Abrechnung nach Aufwand)



Kosten ab dem zweiten Jahr (fällig alle 12 Monate im Gründungsmonat der Gesellschaft)

Die Kosten der Gesellschaft ab dem zweiten Jahr belaufen sich auf £1,980 pro Jahr.

Stammkapital

Ein bestimmtes Stammkapital ist nicht erforderlich. Die Komplementärin wird mit einem Stammkapital von £1 gegründet. Kommanditisten leisten eine Einlage von ebenfalls £1. Beides kann nach Ihren Wünschen angepasst werden.

Ablauf der Mandatierung & Gründung

  • Bitte bestellen Sie die Gesellschaft direkt hier über unseren Online Shop.

  • Nach Eingang Ihrer Mandatierung werden wir Sie kontaktieren, um von Ihnen alle Details zur Gesellschaft (z.B. Gesellschafter, Geschäftsführung) abzufragen und Ihre verbleibenden Fragen zu klären.

  • Die Eintragung der Gesellschaft dauert rund 5-7 Tage.

  • Nach Eintragung der Gesellschaft senden wir Ihnen die Gründungsunterlagen per E-Mail zu.

  • Nach erfolgter Eintragung wenden wir uns der steuerlichen Registrierung zu

Schottland & Edinburgh im Überblick

 

Schottland ist ein Landesteil des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und mit seinen ca. 5.5 Millionen Einwohnern weitgehend autonom.

Schottland besteht aus dem nördlichen Drittel der größten europäischen Insel Großbritannien und mehreren Inselgruppen. Die Hauptstadt ist seit 1437 Edinburgh.

Die Mehrheit der schottischen Bürger hatte im Referendum des Vereinigten Königreiches zum Austritt aus der EU am 23.6.2016 “für” den Verbleib in der Europäischen Union gestimmt.

Kontoeröffnung & Banking für Ihre schottische LP

Unser Leistungspaket zur Gründung und Betreuung Ihrer schottische LP beinhaltet keine Kontoeröffnung. Und das hat einen guten Grund: Die Kontoeröffnung erledigen Sie mittlerweile nämlich am besten selbst und ganz einfach online bei Onlinebanken wie Revolut oder Wise. Das dauert 10 Minuten. Unter der Prämisse, dass Sie eine aussagekräftige Website für die LP erstellt haben und/oder selbst über ein detailliertes LinkedIn-Profil verfügen, ist das Konto innerhalb von wenigen Stunden einsatzbereit. Einfacher kommen Sie nicht an ein Geschäftskonto für Ihre schottische LP! Sie brauchen unsere Hilfe dabei gar nicht!

Alternativ: Von einem UK-Treuhänder geführtes Konto bei einer britischen Top 5 Bank - £750 zzgl. £1.800 Kosten des Anbieters

Keine Website, kein LinkedIn-Profil & keine Anreise erforderlich! 90% Erfolgsquote, auch bei Holding-Gesellschaften!

Unsere Kanzlei arbeitet mit einem in der Nähe von London, England, ansässigen Treuhänder, der seit vielen Jahren Konten für Mandanten führender Anwaltskanzleien eröffnet.

Das Konto wird im Namen Ihrer Gesellschaft bei einer der führenden Banken in UK eröffnet. Es handelt sich um ein treuhänderisch geführtes Konto und Sie sind nicht auf dem Konto zeichnungsberechtigt. Lesezugriff ist per Online Banking möglich.

Konten sind in mehreren Währungen verfügbar und in der Regel innerhalb von zwei Wochen eröffnet. Wir können eine Erfolgsquote von 90% bei diesem Anbieter bestätigen.

Eine Website für Ihre schottische LP brauchen Sie nicht und eine Anreise ist nicht erforderlich zur Kontoeröffnung.

Zu den genauen Konditionen und laufenden Kosten im Zusammenhang mit der Kontoführung klären wir Sie gerne im Vorfeld auf.

Die schottische LP im Überblick

Die Limited Partnership (LP) ist eine der traditionellen britischen Rechtsformen. Der „Limited Partnership Act” stammt aus dem Jahr 1907 und wurde seitdem kaum verändert.

Die LP entspricht der im deutschsprachigen Raum bekannten KG. Auch bei der LP gibt es einen Komplementär (General Partner) und mehrere Kommanditisten (Limited Partner). Der Komplementär haftet mit seinem ganzen Vermögen (Vollhafter). Meistens wird daher eine Kapitalgesellschaft (Ltd) als General Partner verwendet. Limited Partner haften nur mit ihrer Einlage.

Ein wesentlicher Vorteil der LP ist, dass Gewinne im UK nicht steuerpflichtig sind, wenn die Gesellschaft keinen UK-Bezug hat (keine UK-Gesellschafter, keine UK-Betriebsstätte, keine UK-Kunden, UK nicht Ort der Leistungserbringung). Der Gewinn wird als Einkommen der einzelnen Mitglieder angesehen und unterliegt damit den Steuerpflichten des jeweiligen Landes, in denen die Begünstigten ihren Wohnsitz haben.

Unser kompetentes Team kümmert sich um alle Belange rund um die Gründung Ihrer LP. Auch die laufende und steuerliche Betreuung der Gesellschaft ist bei den Profis der Kanzlei in den besten Händen.

Mögliche Einsatzbereiche

Bei der hier vorgestellten Konfiguration der Scottish Limited Partnership wird vorausgesetzt, dass die Gesellschaft keinen Bezug zum UK hat. Also

  • keine UK-Betriebsstätte,

  • kein UK-Personal,

  • keine UK-Gesellschafter,

  • kein Ort der Leistungserbringung im UK und

  • keine Kunden im UK.

Dies hat zur Folge, dass die Gewinne der Gesellschaft im UK nicht steuerpflichtig sind.

Besteuerung der Scottish Limited Partnership

Die LP an sich ist eine transparente Personengesellschaft. Eine Gewerbesteuer gibt es im UK nicht. Die Besteuerung findet also rein auf Ebene der Gesellschafter statt.

Haben die Gewinne einen Bezug zum UK (sie stammen z. B. aus Aufträgen für einen britischen Kunden), werden die Gesellschafter der LP im UK steuerpflichtig (Einkommensteuer).

Auch ohne einen UK-Bezug der LP müssen sich alle Gesellschafter der LP für eine UK-Steuernummer registrieren und eine Einkommensteuererklärung im UK einreichen. Dies wird eine Nullerklärung sein, wenn keine Steuer im UK anfällt. Diese muss aber trotzdem bei HMRC eingereicht werden.

Das britische Steuerjahr endet jeweils am 5. April (NICHT am 31.12.). Die Steuererklärungen müssen bis zum 31. Januar des Folgejahres eingereicht werden. Gerne unterstützt sie unsere Kanzlei bei allen steuerlichen Arbeiten im UK.

Steuerliche Betrachtung an Ihrem Wohnsitzstaat

Wir gehen bei unseren Dienstleistungen davon aus, dass Sie ihren Wohnsitz bereits in ein steuergünstiges Land verlegt haben oder dies planen, denn die steuerliche Betrachtung hängt maßgeblich von ihrem Wohnsitz ab. Gerne beraten wir Sie, wenn Sie noch in der Planung des Wohnsitzwechsels sind. Leben Sie in einem Staat ohne CFC-Regime und Außensteuergesetz müssen Sie die Gewinne der LP ggf. trotzdem an Ihrem Wohnsitzstaat versteuern – außer Sie leben in einem Land wie Malta oder Irland, wo Auslandseinkünfte für Ausländer steuerfrei sind. Erfahren Sie hier mehr zu Nach Schottland auswandern – Ein Neuanfang im Land der Highlands und Mit der LLC ein Unternehmen gründen und diese Vorteile genießen.

Hier ist zu beachten, dass eine Personengesellschaft keine Gewinne thesaurieren kann. Sie müssen also alle Gewinne an die Gesellschafter ausschütten.

Erfahren Sie hier mehr zum automatischen Informationsaustausch (AIA) nach OECD Common Reporting Standard (CRS), Firma gründen in der Schweiz als Deutscher und Haus in Schottland kaufen als Ausländer: Praktische Tipps und Anleitung

Kann die schottische LP eine UK VAT-Nummer erhalten?

Die schottische LP kann eine UK VAT-Nummer beantragen und erhalten.

Vereinnahmung von Gewinnen

Die Gewinne der LP können von Ihnen einfach und ohne steuerliche Belastung auf UK-Seite vereinnahmt werden. Abhängig von Ihrem Wohnsitzstaat sind Steuern auf die erhaltenen Gewinne zu bezahlen. Im UK fällt in jedem Fall keine Steuer an.

Die schottische LP im Vergleich zu anderen Rechtsformen

An dieser Stelle gehen wir darauf ein, was die schottische LP von der englischen LP und von der UK LLP (Limited Liability Partnership) unterscheidet.

Unterschied zur English Limited Partnership

In England gibt es ebenfalls eine Limited Partnership und diese geht ebenfalls auf den Limited Partnership Act von 1907 zurück. Die beiden Rechtsformen sind großteils identisch.

Es gibt allerdings einen wichtigen Unterschied: Die schottische LP ist eine eigene Rechtspersönlichkeit, die englische LP nicht. Das bedeutet z.B., dass die schottische LP Eigentum erwerben kann und vor Gericht klagen (oder verklagt werden) kann.

Bei einer englischen LP hingegen würde im Fall einer Klage immer der Gesellschafter klagen bzw. verklagt werden.

Erworbenes Eigentum wäre bei der englischen LP nicht das Eigentum der Gesellschaft, sondern das Eigentum der Gesellschafter. Erfahren Sie hier mehr zu Unternehmen gründen in Ungarn - Deshalb lohnt es sich! , Als Ausländer ein Girokonto in England eröffnen - So geht's , Die Liechtensteiner Stiftung, Die unterschiedlichen Möglichkeiten einer Liechtensteiner Stiftung und So beantragen Sie die britische Staatsbürgerschaft.

Es ergeben sich daraus außerdem ggf. steuerliche Vorteile in anderen Ländern: Eine schottische LP wird in der Regel als ausländische Personengesellschaft anerkannt, eine englische LP nicht – dort sind es immer die Gesellschafter persönlich, die auftreten und handeln.

LP oder LLP: Was ist besser?

Die LLP (Limited Liability Partnership) ist eine relativ neue Rechtsform. Bei der LLP sind alle Partner gleichwertig. Einen Komplementär gibt es nicht. Die LLP genießt nicht das gleiche Maß an Vertraulichkeit wie die LP. Alle Partner werden im Handelsregister veröffentlicht und es müssen Jahresabschlüsse beim Handelsregister eingereicht werden. Auch wird die LLP vom 2016 eingeführten Register der wirtschaftlichen Begünstigten erfasst.

Die LLP eignet sich daher vor allem für Anwälte und Steuerberater, z. B. auch als internationale Alternative zur deutschen Partnerschaftsgesellschaft.

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