UK Vat Registrierung für
Unternehmen im UK

Wenn Ihr Umsatz Ihrer britischen Gesellschaft innerhalb des UK £85.000 übersteigt oder Sie aus anderen Gründen eine UK USt-IdNr. wünschen, erledigen wir Ihre VAT Registrierung im UK schnell und unkompliziert.

Wann benötigt ein Unternehmen im UK eine VAT ID?

Sie müssen Ihr im UK Unternehmen dann umsatzsteuerlich registrieren, wenn Ihr umsatzsteuerpflichtiger Umsatz im UK für einen 12-Monats-Zeitraum £85.000 überschreitet oder aller Voraussicht nach überschreiten wird. Ihr umsatzsteuerpflichtiger Umsatz ist der Gesamtwert von allem, was Sie verkaufen und das nicht von der Umsatzsteuer befreit ist (Informieren Sie sich über Ausnahmen wie zum Beispiel den Verkauf von Lottoscheinen, Briefmarken oder Dienstleistungen und bestimmte Finanzdienstleistungen).

Unsere hier angebotene Leistung gilt für UK Unternehmen mit im UK ansässigen Geschäftsführer. Wenn dies nicht auf Sie zutrifft, finden Sie hier unser Angebot für Unternehmen mit nicht im UK ansässigen Geschäftsführer.

Kann man sich freiwillig VAT registrieren?

Natürlich können Sie sich freiwillig registrieren auch, wenn Sie weniger Umsatz haben.

Gründe für eine Registrierung schon vor der Erreichung der Umsatzschwelle von £85.000 könnten zum Beispiel sein:

  • Sie haben die Möglichkeit, gezahlte Umsatzsteuer zurückzufordern, zum Beispiel wenn Sie in der Gründungsphase größere Investitionen getätigt haben oder dies planen.

  • Wenn Sie mit größeren Geschäftspartnern zusammenarbeiten, werden diese vielleicht eine UK VAT ID von ihnen erwarten oder verlangen. Immerhin gibt das Vorhandensein eine UK VAT ID auch Hinweise auf Ihre (geplante) Unternehmensgröße und Ihr Engagement.

Keine Umsatzsteuer-Voranmeldung im UK

Im UK gibt es keine Umsatzsteuer-Voranmeldung. Stattdessen wird quartalsweise die eingenommene Umsatzsteuer und die Vorsteuer für das abgelaufene Quartal erklärt und verrechnet. Die Differenz wird an HMRC bezahlt (oder Sie erhalten eine Erstattung). Die Umsatzsteuerjahreserklärung entfällt.

Wichtige gesetzliche Anforderungen

Ist Ihr Unternehmen erst einmal umsatzsteuerlich registriert wird, müssen Sie die Umsatzsteuervorschriften einhalten. Es würde allerdings den Rahmen unserer Erklärungen sprengen, hier eine vollständige Aufzählung der Anforderungen aus den Mehrwertsteuervorschriften bereitzustellen. Folgend lesen Sie aber einige der wichtigsten Anforderungen: (Eine vollständige Aufzählung finden Sie hier.)

  • Wenn Sie Waren oder Dienstleistungen verkaufen, die eine Mehrwertsteuer enthalten, müssen Sie Ihren Kunden eine Rechnung mit Mehrwertsteuer ausstellen. Im Allgemeinen sollte die Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer den gezahlten Mehrwertsteuerbetrag, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Ihres Unternehmens, eine eindeutige Rechnungsnummer und das Ausstellungsdatum der Rechnung enthalten.

  • Alle MwSt.-Aufzeichnungen einschließlich Rechnungen und Quittungen müssen Sie für einen Zeitraum von 6 Jahren aufbewahren.

  • Wenn sich Details zu Ihrem Unternehmen ändern, müssen Sie HMRC innerhalb von 30 Tagen benachrichtigen.

  • Auf Lieferungen an Mitarbeiter des Unternehmens oder zwischenbetriebliche Transaktionen müssen Sie auch die gültigen MwSt. berechnen.

  • Mehrwertsteuer auf persönliche Ausgaben sollten Sie nicht zurückfordern.

Was passiert, wenn Sie feststellen, dass Sie die Mehrwertsteuerschwelle in den nächsten 30 Tagen überschreiten?

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr steuerpflichtiger Gesamtumsatz in den nächsten 30 Tagen £85.000 übersteigt, müssen Sie sich umgehend VAT registrieren. Sie müssen dies bis zum Ende dieser 30-Tage-Frist tun, da das gültige Datum der Registrierung das Datum ist, an dem Sie erkannt haben, dass Sie die Schwelle von £85.000 innerhalb 12 Monaten überschreiten werden (nicht das Datum, an dem Sie die Schwelle überschreiten).

Beispiel für eine Mehrwertsteuer-30-Tage-Regel

Ihr Unternehmen hat normalerweise einen monatlichen Umsatz (umsatzsteuerpflichtig) von £4.000. Unerwartet haben Sie sich aber einen Einzelvertrag über £88.000 gesichert. Dadurch werden Sie in den nächsten 30 Tagen die Mehrwertsteuerschwelle von £85.000 überschreiten.

Da Sie in unserem Beispiel am 1. September dieses Jahres festgestellt haben, dass Sie den Schwellenwert mit diesem Auftrag am 1. September 2021 überschreiten, ergibt sich, dass Sie sich bis zum 30. September 2021 umsatzsteuerlich registrieren müssen. Ihr gültiges Registrierungsdatum ist der 1. September 2021.

Überschreitung des Schwellenwerts in den letzten 12 Monaten

Wenn Ihr steuerpflichtiger Gesamtumsatz in den letzten 12 Monaten über £85.000 lag, müssen Sie sich registrieren. Sie können dies am Ende eines jeden Monats überprüfen, müssen sich jedoch innerhalb von 30 Tagen nach dem Ende des Monats registrieren, in dem Sie die Schwelle überschritten haben. Ihr gültiges Registrierungsdatum ist der erste Tag des zweiten Monats, nachdem Sie die Schwelle überschritten haben.

Beispiel für eine 12-Monats-MwSt.-Regel

Obwohl Ihr typischer 12-Monats-Umsatz £70.000 beträgt, war 2021 aufgrund eines Auftragsanstiegs aufgrund des Endes der Beschränkungen beschäftigt. Wenn Sie sich den Zeitraum vom 28. August 2020 bis 27. September 2021 ansehen, erkennen Sie, dass Ihr umsatzsteuerpflichtiger Umsatz £90.000 übersteigt, sodass Sie in diesen 12 Monaten die Mehrwertsteuerschwelle von £85.000 überschreiten.

Das bedeutet, dass Sie sich bis zum 30. September 2021 für die Mehrwertsteuer registrieren müssen und Ihr gültiges Registrierungsdatum ist der 1. Oktober 2021.

Verspätete Umsatzsteueranmeldung

Wenn Sie sich verspätet anmelden, müssen Sie die geschuldete Mehrwertsteuer ab dem Datum bezahlen, an dem Sie sich hätten anmelden sollen. Sie können auch eine Strafe bekommen.

Kann man eine Mehrwertsteuerbefreiung beantragen?

Wenn Sie wissen, dass Sie die Schwelle nur vorübergehend überschreiten, können Sie eine Ausnahme beantragen. Sie müssen nachweisen, warum Ihr umsatzsteuerpflichtiger Umsatz Ihrer Meinung nach die Abmeldeschwelle von £83.000 in den nächsten 12 Monaten nicht überschreiten wird.

Gern übernehmen wir für Sie die Antragstellung auf Befreiung im Rahmen des Mandats.

Gibt es besondere Regeln für Anbieter von digitalen Diensten?

Seit 1. Januar 2021 (Ende der Brexit-Übergangsfrist) haben sich die Regeln zur Zahlung der Mehrwertsteuer bei der Erbringung digitaler Dienstleistungen in EU-Staaten geändert. Diese Dienste umfassen Rundfunk, E-Books, Telekommunikation, Video, Musik-Downloads, Spiele, Apps und Software.

Zuvor gab es einen Schwellenwert von £8.818. Wenn Ihr Umsatz diesen Betrag überstieg, mussten Sie sich in jedem Land registrieren, in dem Sie digitale Dienstleistungen anbieten, oder sich für VAT MOSS anmelden, um loszulegen).

Jetzt gibt es keinen Schwellenwert mehr, also müssen Sie die Mehrwertsteuer zum richtigen Satz für den Sitz Ihres Kunden berechnen und diese Verkäufe in das entsprechende Land deklarieren.

Sie können weiterhin das VAT MOSS-System des Vereinigten Königreichs nutzen, müssen sich aber auch in einem Mitgliedsstaat für das EU VAT MOSS-Nicht-Gewerkschafts-System registrieren oder sich in jedem EU-Staat registrieren, in dem Sie Verkäufe tätigen.

Lesen Sie mehr über digitale Dienstleistungen für Kunden im gov.uk liefern .

 

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