UK Steuern & Recht

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer in Großbritannien

Auch in jungem Alter sollte man sich bereits mit den Auswirkungen der Erbschaftsteuer vertraut machen. Alle interessanten und steuerlich relevanten Informationen zur Erbschafts- und Schenkungsteuer in Großbritannien finden Sie hier.

Wer ist von der Erbschaftsteuer betroffen?

Betroffen sind Personen mit direkten Nachkommen und persönliche Vertreter verstorbener Personen, die einen Nachlass (einschließlich eines Hauptwohnsitzes) mit einem Gesamtvermögen über der Schwelle der Erbschaftsteuer von 325.000 Pfund (allgemeiner Freibetrag) haben. Der allgemeine Freibetrag wurde seit 2010-11 nicht geändert und wird bis 2021 unverändert bleiben.

Welche Beträge sind von der Erbschaftsteuer ausgenommen?

  • Vermögensübergänge unter 325.000 Pfund

  • Geringwertige Schenkungen (bis 250 Pfund und die ersten 3000 Pfund, welche in einem Steuerjahr verschenkt werden)

  • Wohltätige Zuwendungen

  • Bestimmtes Betriebsvermögen (im Rahmen des IHT Business Property Relief Act) und landwirtschaftliches Vermögen (im Rahmen des Agricultural Property Relief Act)

Wie wird die Erbschaftsteuer berechnet?

Die Erbschaftsteuer wird mit einem Satz von 40% auf den steuerpflichtigen Wert eines Nachlasses berechnet, der über dem Freibetrag liegt, nachdem der Wert aller steuerpflichtigen lebenslangen Übertragungen berücksichtigt wurde. Der steuerpflichtige Wert ist der Wert nach Abzug etwaiger Verbindlichkeiten, Erleichterungen und Befreiungen.

Wann muss die Erbschaftsteuer bezahlt werden?

In den meisten Fällen muss die Erbschaftsteuer innerhalb von 6 Monaten bezahlt werden. Die Frist beginnt am Ende des Monats, in welchem der Erblasser verstorben ist. Eine Erklärung muss dann anhand amtlicher Formulare eingereicht werden. Ein Nachlassabwickler (englisch = Personal Representative) ist für die Erklärung verantwortlich.

Sind auch nicht-Ansässige Personen von der Erbschaftsteuer in Großbritannien betroffen?

Die britischen Erbschaftsregeln unterscheiden sich je nach Wohnsitz einer Person. In manchen Fällen kann es sogar zu einer Doppelbesteuerung kommen, wenn in dem Land Nachlass- oder Erbschaftsteuerverbindlichkeiten bestehen.

Für die Erhebung der britischen Erbschaftsteuer gibt es drei unterschiedliche Kategorien von Wohnsitz:

  1. Sie sind in Großbritannien unbeschränkt steuerpflichtig – Das weltweite Vermögen unterliegt der britischen Erbschaftsteuer, unabhängig davon, ob Sie in Großbritannien wohnen oder nicht.

  2. Sie sind nicht in Großbritannien ansässig (englisch = non-UK-domiciled, kurz: non-dom) – Ihr Vermögen, das sich in Großbritannien befindet, unterliegt der britischen Erbschaftsteuer, unabhängig davon, ob Sie in Großbritannien wohnen oder nicht.

  3. Sie sind als in Großbritannien ansässig eingestuft – wenn Sie nicht in Großbritannien ansässig sind, aber in 15 von 20 Steuerjahren in Großbritannien gelebt haben. Für andere Arten der Besteuerung im Vereinigten Königreich sind Sie als natürliche Person weiterhin nicht inländisch. Gemäß den britischen Erbschaftsteuervorschriften gelten Sie jedoch als in Großbritannien ansässig und Ihr weltweites Vermögen unterliegt daher bei Ihrem Tod der Erbschaftsteuer.

Die HMRC stuft Sie als in Großbritannien ansässig ein, wenn Sie entweder:

  • in 15 der letzten 20 Jahre in Großbritannien gelebt haben

  • oder Sie zu irgendeinen Zeitpunkt in den letzten 3 Jahren Ihres Lebens in Großbritannien ohne Rückkehrabsicht gelebt haben

  • Personen, die zwar noch keine 15 Jahre in Großbritannien leben, aber beim Umzug in die UK die Absicht haben für immer, oder bis auf weiteres in der UK zu bleiben, werden möglicherweise als ansässig eingestuft und Ihr Nachlass unterliegt somit der Erbschaftsteuer

Erbschaftsteuer bei Eigenheimen

Sie können Ihrem Ehemann, Ihrer Ehefrau oder Ihrem Lebenspartner ein Eigenheim übertragen, wenn Sie sterben. In diesem Fall ist keine Erbschaftsteuer zu zahlen.

Wenn Sie das Haus einer anderen Person in Ihrem Testament überlassen, wird dies auf den Wert des Nachlasses angerechnet.

Wenn Sie Ihr Haus (oder einen Anteil daran) besitzen, kann sich Ihr Steuerfreibetrag auf 500.000 Pfund erhöhen, wenn:

  • Sie es Ihren Kindern (einschließlich Adoptiv-, Pflege- oder Stiefkindern) oder Enkelkindern überlassen

  • Ihr Nachlass weniger als 2 Millionen Pfund wert ist

Was passiert bei einer Doppelbesteuerung?

Doppelbesteuerungsabkommen (englisch= Double Tax Convention) sind Vereinbarungen, die verhindern, dass Sie von zwei Ländern besteuert werden. Dies kann passieren, wenn Sie zum Zeitpunkt Ihres Todes Ihren Wohnsitz in einem anderen Land hatten. Wenn das Land, in dem Sie wohnten, eine Erbschaftsteuer auf dasselbe Eigentum oder Geschenk erhebt, das auch das Vereinigte Königreich besteuert, können Sie die Steuer möglicherweise durch eine Doppelbesteuerungskonvention vermeiden oder zurückfordern.

Schenkungsteuer in Großbritannien

Bei Schenkungen ist grundsätzlich zu unterscheiden, was geschenkt wird. Werden Immobilien, Land, ein wertvolles Gemälde und andere Sachwerte verschenkt, muss der Schenker Kapitalertragsteuer zum Zeitpunkt der Schenkung auf Basis eines fiktiven Veräußerungserlöses zahlen. Schenkungen von Bargeld zu Lebzeiten werden vorläufig von der Besteuerung frei gestellt. Stirbt der Schenkende innerhalb von 7 Jahren nach der Schenkung, wird die Schenkung bei der Berechnung der Erbschaftsteuer des Schenkers hinzu gerechnet.

Personen, denen Sie Geschenke machen, wird eine Erbschaftsteuer berechnet, wenn Sie in den sieben Jahren vor Ihrem Tod mehr als 325.000 Pfund verschenken. Erfahren Sie hier mehr zum Thema Brexit und Quellensteuern.

Wie können Sie die britische Erbschaftsteuer vermeiden?

Für Ausländer, die nach Großbritannien umziehen, ist es entscheidend, dass die Fristen für die Erlangung der unbeschränkten Steuerpflicht im Hinblick auf die Erbschaftsteuer berücksichtigt werden und dass Ihr Nachlass entsprechend geplant wird.

Grundsätzlich können Sie auf diese Weise Erbschaftsteuer auf Ihr ausländisches Vermögen vermeiden. Erbschaftsteuer auf britisches Vermögen (z.B. britische Immobilien) kann durch die korrekte Ausgestaltung eines Trusts vermieden werden. Allerdings müssen Sie sich im darüber Klaren sein, dass dies mit gewissen Einschränkungen hinsichtlich der freien Verfügbarkeit des vererbten Vermögens verbunden ist. Zum Beispiel muss mit einem Verkauf der Immobilie möglicherweise gewartet werden, damit nicht im Nachhinein noch eine Erbschaftsteuer fällig wird.

Eine dritte Variante die Erbschaftsteuer zu vermeiden ist es, wenn Sie sieben Jahre vor Ihrem Tod Ihre Assets liquidieren und Barvermögen an Ihre Erben verschenken.

Wenn Sie an mehr Informationen über die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer in Großbritannien oder an Wegen dieser Steuer zu entgehen interessiert sind, können Sie jetzt ein Beratungsgespräch mit Sebastian Sauerborn vereinbaren.

Lassen Sie sich jetzt beraten

Leben Sie bereits in Großbritannien oder sind kurz davor, dahin umzuziehen? Planen Sie nun die Gründung einer Gesellschaft in UK?

Dann ist es höchste Zeit über Ihr Vorhaben mit einem ausgewiesenen Experten zu Steuern und Firmengründung im Vereinigten Königreich Ausland zu sprechen.

Im Rahmen eines gut vorbereiteten, einstündigen Beratungsgesprächs können wir gemeinsam viel erreichen: Sie erhalten das Feedback, das Sie benötigen, um anstehende Entscheidungen zu treffen. Sie lernen, wo Sie bei Ihren Vorbereitungen noch nachbessern müssen und was kritische Punkte für den Erfolg Ihres Vorhabens in UK sind. 

Oder fordern Sie eine kostenlose Potenzial-Analyse zu Ihrem UK-Vorhaben an

Wenn auch Sie die Gründung einer UK-Gesellschaft oder den Umzug nach UK planen, aber noch nicht sicher sind, ob ein Beratungsgespräch für Sie Sinn macht, können Sie uns jetzt Ihr Vorhaben im Ausland kostenlos vorstellen. Wir prüfen dieses dann kostenlos auf seine steuerliche und rechtliche Realisierbarkeit und senden Ihnen das Ergebnis dieser kompakten Potenzialanalyse per E-Mail zu. Der nächste Schritt wäre dann ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch.