UK Steuern & Recht

Wann lohnt sich die Gründung einer Limited Company als Freiberufler bzw. Selbständiger in Großbritannien?

Sie haben bereits darüber nachgedacht, eine Limited Company in Großbritannien zu gründen, sind sich jedoch noch nicht sicher, ob das wirklich der richtige Schritt ist? Dieser Artikel hilft Ihnen, das Thema ausreichend zu beleuchten.

Welche Optionen stehen einem als Freiberufler in Großbritannien zur Verfügung?

Füllen Sie bitte folgendes Formular aus! Sicherlich ein Satz, der nur wenige Herzen höher schlagen lässt, doch selbst in Großbritannien scheint es, dass neben der Queen eben auch die Bürokratie herrscht – ein Biest dem man besonders als Freiberufler bzw. als Selbständiger einfach nirgendwo entkommt. Deswegen ist es sinnvoll, sich vor einem geplanten Umzug über die zukünftigen Möglichkeiten der Abrechnung Gedanken zu machen.

Welche Optionen stehen einem als Freiberufler in Großbritannien zur Verfügung?

Zuallererst muss gesagt werden, dass sich Freiberufler in Großbritannien grundsätzlich von denen in Deutschland unterscheiden. In Großbritannien gibt es generell keine grundlegende Kategorisierung des Statusses auf Grund der Berufsgruppe. Als Freiberufler hat man die Wahl sich entweder als self-employed zu registrieren oder eine Limited Company zu gründen. Es stellt sich also die Frage: Was macht am meisten Sinn?

Dabei ist es wichtig zu berücksichtigen, dass nicht nur steuerliche Aspekte bei der Entscheidung relevant sein können.

Grundlegend unterscheidet sich die limited vom self-employed-Status in der Art und Weise der persönlichen Haftbarkeit. Eine Limited Company gilt als eigenständiger Rechtsträger, die eine eingeschränkte Haftung mit sich bringt – daher auch ihr Name. Das heißt, das Vermögen und die finanziellen Verpflichtungen des Unternehmens unabhängig von jeglichem persönlichen Eigentum sind.

Als Geschäftsführer ihrer eigenen Limited Company haften Sie im schlimmsten Falle nicht persönlich, sondern ihr Unternehmen. Sollte das Unternehmen also scheitern, ist man als Privatperson weitgehend vor der Insolvenz geschützt, denn nur das Eigentum des Unternehmens kann letztendlich gepfändet werden. Als sogenannter sole-trader, also als Freiberufler mit self-employed Status hingegen liegt die Verantwortung der Haftbarkeit im Schuldenfall bei einem selbst. Persönliche Wertgegenstände sowie Immobilien sind also nicht gleichermaßen gesichert.

Wo liegt der Nachteil der limited?

Akten, Akten, Akten. Im Gegenzug dazu hat man als Geschäftsführer einer limited nicht nur mehr Verpflichtungen, sondern auch höhere Kosten was die Unternehmensführung und Verwaltung betrifft. Bestimmte Fristen zur Abgabe von Steuererklärung sowie anderen verbindlichen Nachweisen müssen unbedingt eingehalten werden, da ansonsten nicht unerhebliche Bußgelder und sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Des Weiteren unterliegt die Limited der Verpflichtung einer Offenlegung des Jahresabschlusses und einer Auflistung der beteiligten Anteilseigner. Für wen das abschreckend klingt, der kümmert sich am besten zuerst um einen guten Steuerberater.

Sole trader – lone ranger…

Als sole-trader hingegen genießt man in dieser Hinsicht mehr Privatsphäre, denn es werden keinerlei Informationen veröffentlicht. Auch der Verwaltungsaufwand und die dabei anfallenden Kosten sind deutlich niedriger – es fällt ganz klassisch am Ende des Wirtschaftsjahres die Steuererklärung an. Über die Fristen und Formalitäten der britischen Steuererklärung informieren wir Sie gerne im Beratungsgespräch.

Der oftmals schwerwiegendste Unterschied bei der Entscheidung zwischen der limited und dem sole-trader Status liegt sicherlich in der Besteuerung.

Wann also lohnt sich die limited auch finanziell?

Die Körperschaftsteuer einer Limited liegt bei 19%. Hinzu kommt die Einkommensteuer, die auf das Gehalt des Geschäftsführers fällt. Ist das Einkommen jedoch relativ gering, so kann der Steuersatz niedrig gehalten werden und ein größerer Teil des Gewinns dem Unternehmen gutgeschrieben werden. Der Vorteil darin liegt bei der Auszahlung von Dividenden die bis zu £2000 steuerfrei sind und darüber hinaus einem niedrigeren Steuersatz unterliegen als die Einkommensteuer. Die Basisrate liegt hier bei 7,5% bis zu £37.500. Hinzu kommt das von den Dividenden keine gesetzliche festgelegten Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden.

Als sole trader hingegen zahlt man gleichermaßen Steuern wie regulär Angestellte. Die Schwellenwerte liegen hier bei 20% über einem Einkommen von £12.500 und 40% bei einem Einkommen über £50.001.

Es muss allerdings unbedingt noch erwähnt werden, dass die Dividendenbesteuerung in den letzten Jahren etwas erhöht wurde und damit nicht mehr in jedem Fall attraktiv ist. Für viele Selbständige wird die Gründung einer limited finanziell erst über einem jährlichen Einkommen von ca. £25.000 profitabel. Sprich aus steuerlicher Sicht gilt im Allgemeinen, je niedriger das Einkommen des Geschäftsführers gehalten wird und je höher die Gewinnausschüttung desto mehr lohnt es sich eine limited company zu gründen.

Eine besondere Möglichkeit stellt die limited für Paare dar die ihr Einkommen teilen. Hier gibt es die Option, dass beide Partner gleichzeitig als Geschäftsführer und Aktionär fungieren und somit zwei Gehälter und zwei geringere Dividenden Raten zu einem entsprechend niedrigerem Steuersatz erhalten.

Time vs. Money

Wer Gutverdiener ist, sollte sich bewusst sein, dass gerade größere Dividendenausschüttungen über einer Summe von £150.000 höher besteuert werden, sodass der jährliche Steuersatz sich nicht großartig von dem des sole-traders unterscheidet und die erhöhten Verwaltungskosten die Limited in diesem Falle weniger lukrativ machen. Allerdings hat man als Geschäftsführer der Limited den Vorteil, seine Einnahmen zum großen Teil dem eigenen Unternehmen gutschreiben zu können und die Ausschüttungen von Dividenden zeitlich selbst zu bestimmen. Die Limited bietet somit einen breiteren Handlungsspielraum was die Besteuerung des eigenen Vermögens betrifft. Wer es sich also leisten kann zu warten und keinen größeren finanziellen Verpflichtungen nachkommen muss, für den kann sich die Gründung einer Limited auf lange Sicht durchaus lohnen.

Welche weiteren Aspekte sind in Erwägung zu ziehen?

Ein weiterer wichtiger Punkt bei der Entscheidung spielt sicherlich auch eine angemessene Altersversorgung. Als sole-trader liegt die Verantwortung für die spätere Rente bei einem selbst. Natürlich gibt es verschiedene Anbieter privater Rentenversicherungen und allgemein werden alle Rentenbeiträge steuerlich vergünstigt. Als Geschäftsführer einer Limited besteht jedoch die Möglichkeit in die eigene Rentenversorgung einzuzahlen und dafür im Gegenzug eine Erleichterung der Körperschaftsteuer zu erhalten. Die Limited bietet somit eine gute Grundlage, sich finanziell für die Zukunft abzusichern.

Auch im Bezug auf den Erstattungsanspruch von Betriebskosten erweist sich die Limited als sinnvoll. Als Unternehmen können die Kosten von Mobiltelefonen, Büromaterial oder auch Übernachtungs- und Fahrtkosten steuerfrei vom Unternehmen abgesetzt werden. Diese Berechtigung steht einem auch als sole-trader zur Verfügung allerdings in geringerem Rahmen und mit der erschwerten Bedingung, dass die private Nutzung von Gebrauchsgegenständen, die auch zur Arbeit verwendet werden, finanziell klar abgegrenzt werden muss. Eine exakte Buchführung ist hierbei in jedem Falle wichtig.

Ist der beruflicher Erfolg von Beziehungen zu anderen Unternehmen abhängig?

Letzten Endes muss sicherlich noch das Thema Image angesprochen werden. Frei nach dem Motto ‘Ist der Ruf erst ruiniert…’ ziehen es viele Großunternehmen in Großbritannien vor, Freiberufler anzuheuern, die selbst eine Limited Company registriert haben. Der Grund dafür liegt darin, dass die Limited einer grösseren Transparenz unterliegt und unter einem eingetragenen Handelsnamen registriert ist, was wiederum ein glaubhaftes, professionelles Geschäftsimage verleiht. Es spricht allerdings nichts dagegen, sich als sole-trader auch einen Handelsnamen zuzulegen, man sollte sich jedoch bewusst sein, dass dieser vor Missbrauch und Kopie nicht geschützt ist.

Wo liegen die persönlichen Prioritäten? Der Teufel liegt im Detail.

Wer einen hohen Verwaltungsaufwand scheut und bereits weiß, dass der eigene berufliche Erfolg nicht an den Kontakt mit anderen Unternehmen gebunden ist, für den mag der sole-trader Status von Vorteil sein. Die Registrierung dazu ist relativ einfach und kann auch noch bis zum fünften Oktober im darauffolgenden Steuerjahr erfolgen. Wer es allerdings in Betracht zieht, eine Limited zu gründen, sollte diese rechtzeitig unter einem offiziellen Handelsnamen sowie einer Adresse in Großbritannien anmelden. Bevor eine Entscheidung gefällt wird, ist es oftmals hilfreich ein Beratungsgespräch zu führen, um sich Klarheit über die individuelle Ausgangslage und die eigenen Präferenzen zu schaffen.

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