Amazon überweist 8,2 Milliarden Pfund an britischen Umsätzen nach Luxemburg - Bericht legt Zahlen auf den Tisch

Der E-Commerce-Gigant Amazon ist weltweit das Unternehmen mit dem drittgrößten Umsatz und gerät immer wieder mit Schlagzeilen wegen der Zahlung von nur recht geringen Steuern in die Presse. Jetzt zeigt ein von der Gewerkschaft Unite the Union veröffentlichter Bericht, dass Amazon in Luxemburg im Jahr 2019 einen Jahresgesamtumsatz von 57 Milliarden Euro erwirtschaftete und darüber hinaus bis zu 8,2 Milliarden £ an Umsätzen im Vereinigten Königreich in Luxemburg gemeldet wurden.

In diesem Zusammenhang steht Amazon nun in der Kritik, da der Verdacht besteht, dass das Unternehmen durch die Verlagerung von Gewinnen in Niedrigsteuerländer einen Wettbewerbsvorteil genießt. Doch Amazon weist die Vorwürfe zurück und erklärt, dass die Kalkulationen fehlerhaft und nicht transparent seien. Doch wie kamen die Zahlen überhaupt zustande und wie geht es jetzt weiter?

Geschäfte im Vereinigten Königreich über Luxemburger Unternehmen

Grundsätzlich muss Amazon nicht bekannt geben, in welchen Ländern die eigenen Verkäufe von Waren und Dienstleistungen tatsächlich abgewickelt wurden, aber gerade hier sehen viele ein großes Potenzial an steuerlichen Vergünstigungen für das Unternehmen. Häufig läuft es bei einem Kauf über Amazon wie folgt ab: Erwirbt ein Verbraucher ein Produkt auf der Amazon-Website im Vereinigten Königreich, so erfolgt die Rechnungsstellung durch die dortige Zweigstelle. Es handelt sich dabei aber in Wirklichkeit um ein in Luxemburg eingetragenes Unternehmen mit dem Namen Amazon EU Sarl. 

Auf diese Weise werden die Profite den Muttergesellschaften von Amazon in Luxemburg zugeordnet, wo der Konzern seine europäischen Gewinne versteuert und unter anderem auf diese dort keine Körperschaftsteuer zahlen muss.

Des Weiteren zeigt der Bericht, wie enorm sich der Umsatz pro Mitarbeiter von Amazon in Luxemburg und dem Vereinigten Königreich unterscheidet. Während in Luxemburg nur 4.302 Beschäftigte im Jahr 2019 einen Jahresumsatz von 32,2 Milliarden Euro erwirtschafteten (was einem durchschnittlichen Umsatz von 7,5 Millionen Euro pro Beschäftigten gleichkommt), betrug dieser Wert im Vereinigten Königreich für die drei größten Tochtergesellschaften von Amazon nur 207.000 Euro pro Mitarbeiter.

Nach Berechnungen der Gewerkschaftsforscher zahlte das Unternehmen auf seine Gewinne somit maximal 84 Millionen Pfund an Steuern im Jahr 2019. Auf der Grundlage von Amazons öffentlichen Erklärungen an das Companies House (die Verwaltungsbehörde des Handelsregisters in der UK) lag dieser Betrag um etwa 46 Millionen Pfund unter den Erwartungen.

Zeit für eine Reform der Steuerpolitik von Großkonzernen?

In dem Bericht wird ferner darauf hingewiesen, dass die entscheidende Frage darin besteht, ob ein Steuersystem beibehalten werden sollte, das derzeit niedrigere Preise im Gegenzug für eine größere Marktbeherrschung in der Zukunft unterstützt. Auf diese Weise könnten Regierungen Konzernen wie Amazon einen Wettbewerbsvorsprung gegenüber lokalen Konkurrenzunternehmen verschaffen und effektiv einen Anreiz für das Streben nach wirtschaftlicher Marktdominanz schaffen. 

Darüber hinaus werden Vorschläge gemacht, wonach internationale Konzerne eine nach Ländern aufgeschlüsselte Bilanz publizieren sollten, aus der sämtliche Geschäftstätigkeiten und die in den jeweiligen Absatzmärkten zu zahlenden Steuerzahlungen klar und deutlich ersichtlich sind. Auf diese Weise könnte die Steuervermeidung wirksamer eingedämmt und die Beteiligten schneller zur Verantwortung gezogen werden. 

In zahlreichen wohlhabenden Ländern kommen die Regierungen diesen Empfehlungen bereits bis zu einem gewissen Grad nach, aber es werden nur zusammengefasste Daten herausgegeben. Dabei werden Verschiebungen bei den Unternehmensgewinnen in Milliardenhöhe zwar sichtbar, doch bleibt es unklar, welche Konzerne genau dahinter stecken.

Aktuelle Debatten der G7 über eine internationale Steuerreform 

Auch die G7-Staaten haben in den letzten Wochen eine intensive Debatte über eine möglichst zeitnahe Implementierung einer globalen Steuerreform angestoßen. Der bereits im Juni 2021 angekündigte Vorschlag würde eine weltweite Mindestkörperschaftssteuer von 15 Prozent festsetzen und die Verlagerung von Unternehmensgewinnen in Länder mit niedrigeren Steuersätzen stark einschränken. Doch nicht alle Staaten stimmten dem Vorschlag zu. 

So hat sich beispielsweise Irland, das nur einen Körperschaftssteuersatz von 12,5 % erhebt, bislang den Anträgen verweigert. Somit könnte es noch einige Zeit dauern, bis eine gemeinsame internationale Lösung gefunden wird. 

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