Brexit & Umsatzsteuer

Brexit: EU-Staaten setzen Regeln für Fiskalvertreter bei Einfuhrzöllen & -umsatzsteuer durch

Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU-Zollunion am 1. Januar 2021 haben die EU-Mitgliedstaaten damit begonnen, die Anforderung an britische Importeure durchzusetzen und somit einen gebietsansässigen indirekten Fiskalvertreter für Einfuhrzölle und Mehrwertsteuerverpflichtungen zu benennen. Diese Person bzw. dieses Unternehmen fungiert als Fiskalvertreter sowie als Zollanmelder und haftet somit gesamtschuldnerisch für die Einfuhrsteuern.

Das Vereinigte Königreich schränkt zudem auch die Rechte von nicht im Vereinigten Königreich ansässigen Unternehmen ein, zu denen jetzt auch EU-Unternehmen gehören: Dazu gehört zum Beispiel die Möglichkeit, eine breite Palette von Zollgenehmigungen und Vereinfachungen zu erhalten:

  • eine besondere Verfahrensgenehmigung

  • Abgabe von vereinfachten Zollanmeldungen

  • Bewilligung des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO)

  • eine umfassende Zollgarantie

Vor dem Brexit hatten Länder wie Deutschland, Frankreich und die Niederlande eine gewisse Flexibilität für gelegentliche Importeure aus Drittstaaten gezeigt - genau das, was das Vereinigte Königreich nach dem Brexit nun ist.

Die Regeln für Importeure aus Drittländern in die EU-Zollunion wurden im Unionszollkodex der EU festgelegt. Danach muss der Spediteur als direkter Vermittler auftreten oder der Verkäufer eine indirekte Vertretung benennen. Im Allgemeinen wollen Speditionsunternehmen aber nur ungern haftbar gemacht werden und bieten daher diese Möglichkeit nicht an.

Auch die EU hat damit begonnen, ähnliche Anforderungen für Ausfuhren aus der EU durchzusetzen. Exporteure aus Drittländern müssen einen Vertreter benennen welches die Länder schrittweise einführen.

 

Die Steuerkanzlei St Matthew: Der erfahrene Ansprechpartner bei allen Fragen zu Brexit

Die Steuerkanzlei St Matthew in London ist Ihr erfahrener und kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um Brexit und seine Auswirkungen auf natürliche und juristische Personen mit wirtschaftlichen Interessen im UK.

Die Kanzlei wurde 2006 in London gegründet und hat seitdem hunderte Mandanten dabei betreut und beraten, eine Gesellschaft im UK zu gründen und nach Großbritannien umzuziehen.

Die Kanzlei befindet sich in der City of London – also im Finanzbezirk und nur eine kurze Distanz von der britischen Notenbank, der Bank of England, entfernt. Mit weiteren Büros auf Malta (seit 2011), in Irland (seit 2014) und den USA (seit 2008) sind wir international bestens bewandert. Dies ist gerade jetzt wichtig, wenn viele Mandanten darüber nachdenken, sich aus dem UK zurückzuziehen und nach alternativen Standorten im englischsprachigen EU-Ausland suchen.

Im Gegensatz zu vielen anderen deutschsprachigen „Experten“ haben wir also einen ganz pragmatischen „Stiefel auf dem Boden“-Ansatz. Wir wissen aus eigener vieljähriger Erfahrung vor Ort, wovon wir sprechen. Wir lesen nicht nur Gesetzestexte im Internet, sondern sprechen persönlich mit den Abgeordneten und „Brexit Machern“.

Egal, ob Sie nur eine grundsätzliche Beratung benötigen oder uns ein umfangreiches Mandat, z.B. die Sitzverlegung Ihrer UK-Gesellschaft, anvertrauen möchten: Wir stehen Ihnen mit unserem geballten Fachwissen und jeder Menge relevanter Erfahrung mit Rat und Tat zu Seite.

Beratungsgespräch zum Brexit und den Folgen für Sie (und/oder Ihr Unternehmen)

Wenn auch Sie als Nicht-Brite sich mit Strategien und Lösungsansätzen zu Ihrer Zukunft in Großbritannien beschäftigen, werden Sie sich vermutlich schon intensiv gedanklich mit dem Thema Brexit auseinandergesetzt haben.

Dabei ist es normal, dass man irgendwann an einen Punkt gelangt, ab dem die Verwirrung zu- und die Klarheit abnimmt. Es sind einfach zu viele Gesichtspunkte gleichzeitig zu berücksichtigen. Die Ausgangslage ist komplex.

Um den geistigen Knoten zu lösen und den Weg für weiterführende Gedanken frei zu machen, bieten wir Ihnen jetzt ein einstündiges telefonisches Beratungsgespräch zum Thema Brexit und den Konsequenzen für Sie und/oder Ihr Unternehmen an.

Im Rahmen dieses Gespräches können wir über konkrete technische Fragen sprechen (z.B. steuerliche Aspekte, Sitzverlegung Ihrer UK-Gesellschaft nach Irland), oder einfach nur diverse strategische Optionen, die Sie in Erwägung ziehen, diskutieren. Sie bestimmen den Inhalt des Gespräches und geben das Tempo vor.