Brexit und die Konsequenzen für UK-Unternehmen

Wie sich der Brexit für Betriebe in Großbritannien auswirkt

Eine Chance und zugleich ein Risiko

Wenn wir an dieser Stelle von UK-Unternehmen sprechen, so meinen wir damit nicht Kapitalgesellschaften britischer Rechtsform, sondern tatsächliche Betriebe, die sich im UK befinden und wirtschaftliche Beziehungen in anderen EU-Staaten unterhalten. Und wir beziehen uns im Wesentlichen auf kleine und mittlere Unternehmen im UK und nicht multinationale Konzerne.

Für Unternehmen, die vom UK aus operieren, ist Brexit eine Chance und zugleich ein Risiko. Die größten Auswirkungen hat der Brexit dabei auf britische Firmen, die Waren und Dienstleistungen in anderen EU-Ländern vertreiben. Schaut man sich die nackten Zahlen vor dem Brexit an, so war bereits damals nur eine Minderheit aller UK-Betriebe auf dem europäischen Binnenmarkt aktiv. Von 5,4 Millionen Unternehmen im UK exportierten „nur“ rund 300.000 oder 6% in die Europäische Union. Von 2020 bis 2021 war im Export vom UK in die EU ein klarer Einbruch von ca. 40% zu erkennen. Wie sich das in Zukunft weiterentwickelt, bleibt abzuwarten. 

Jedoch sind auch Unternehmen, die nur Waren in der EU einkaufen von Brexit betroffen: Ein Lebensmittelhersteller im UK konnte vor dem Brexit seine Zutaten in allen EU-Ländern einkaufen – im Wissen, dass auch eine polnische Karotte mit den britischen Lebensmittelregularien konform ist. Seit dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union müssen Firmen neben der notwendigen Dokumentation für die Einfuhr neue Gesundheitszeugnisse und Nachweise beachten. 

Selbst Unternehmen, die gar keinen Handel mit der EU treiben, spüren die Auswirkungen des Brexit. Vor allem im Gast- und Baugewerbe kam es in Folge zu einem akuten Arbeitskräftemangel. Ihr übriges dazu tat die Corona-Pandemie. Übernahmen in Hotels und auf Baustellen vor dem Brexit oft Arbeitskräfte aus dem Osten die ungeliebten Aufgaben, macht sich der Mangel an helfenden Händen aus Polen, Bulgarien und Co. nun bemerkt. Neben diesen Brachen sind auch das Gesundheitswesen, die Lebensmittelindustrie und der Logistiksektor besonders betroffen. Im September 2021 bestimmten zuletzt Artikel über 60.000 fehlende LKW-Fahrer und nicht genügend Benzin an den britischen Tankstellen die Medienlandschaft.

Im Folgenden haben wir eine Liste von wichtigen positiven und negativen Konsequenzen von Brexit auf UK-Unternehmen zusammengestellt.

Freiheit, die ich meine: Wie sich ein unabhängiges UK als Unternehmensstandort attraktiv machen kann

Viele Briten, vor allem Brexit-Befürworter, haben den Wunsch, dass ein „unabhängiges“ UK die Brexit-Chance bei den Hörnern packt und endlich Schluss macht mit all den „Auflagen“, an denen man sich als EU-Mitglied immer gestört hat. Das UK, befreit von seinen EU-Fesseln sozusagen, kann sich nun nach dem Brexit endlich frei entfalten. Klingt stark nach einer Ehefrau, die nach 20 Jahren Ehe die Scheidung einreicht, um sich endlich selbst zu verwirklichen.

Konkret geht es um Dinge wie Hygienevorschriften für Restaurants, strikte Vorgaben an die Bauindustrie hinsichtlich Sicherheit und Umweltfreundlichkeit, Abgasnormen, Eigenkapitalvorschriften an Finanzinstitute, Mitarbeiterschutz, Lebensmittelnormen, Vorgaben zu erneuerbaren Energieformen, Datenschutzvorschriften, Schutz vor Diskriminierung und vieles mehr.

Brexit-Befürworter warben damit, dass die 100 teuersten EU-Bestimmungen britische Bürger jahrelang über 30 Milliarden Pfund im Jahr kosteten.

Es war kaum davon auszugehen, dass die hier genannten Regelungen ersatzlos vom UK-Gesetzgeber gestrichen werden. Und objektiv gesehen war und ist es so, dass etliche EU-weite gesetzliche Vorgaben vom Verbraucher geschätzt werden. Daher scheint Brexit als „Befreiungsschlag“ eher ein emotionaler und symbolischer Akt zu sein. Tatsächlich wurden die meisten EU-Regulierungen zumindest teilweise bzw. mit Änderungen übernommen.

Freilich bot sich mit Brexit die Chance, tatsächlich im großen Stil zu deregulieren, Steuersätze zu senken und mitten in Europa in einem wichtigen Land und einer mächtigen Volkswirtschaft ein für Unternehmen einmaliges Umfeld zu schaffen. Ein Land, dass sich philosophisch eher den USA nähert (mehr liberaler Kapitalismus, Hire-and-Fire-Mentalität), als sich auf seine europäischen Wurzeln zu besinnen. Große Schläge in diese Richtung sind allerdings bis dato nicht passiert.

Völlig unabhängig davon, ob dies wünschenswert ist oder nicht, hat sich einmal mehr gezeigt, dass britische Politiker – die wie alle Politiker machtversessen sind – „Big Government“ natürlich auch nach dem Brexit nicht aktiv abbauen.

Mehr Arbeitgeberfreundlichkeit

Viele Unternehmer im UK erhofften sich, dass Grossbritannien wieder arbeitgeberfreundlicher wird. So wurde der Schutz von britischen Mitarbeitern in den letzten Jahren der Mitgliedschaft Großbritanniens auf Druck der EU stark ausgeweitet. Als Beispiele sind die EU-Richtlinien für Zeitarbeitsmitarbeiter und zur Arbeitszeitregulierung zu nennen.

Traditionell genossen Arbeitnehmer im UK weniger Schutz als in anderen EU-Ländern. Dies fing schon beim Kündigungsschutz an, der bis vor ein paar Jahren vor dem Austritt nur sehr eingeschränkt vorhanden war. Auch beim Mutterschutz bzw. Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub wurde in den letzten Jahren der EU-Mitgliedschaft stark nachgebessert. Diese Maßnahmen sind bei Arbeitnehmern enorm populär. Es ist daher fraglich, ob diese einfach zurückgefahren werden können. 2021 wurden zwar einige Änderungen angekündigt und geplant, es wird sich bei ihnen aber wohl um kleinere Maßnahmen handeln.

Ein Grund, warum die konservativen Tories in den letzten Jahren so stark an Beliebtheit im UK zugenommen haben, ist ihre Abkehr von traditionell konservativer Politik. Das hat man sich bei der CDU von Angela Merkel abgeschaut. Deswegen ist Labour im UK damals genauso in der Wählergunst abgesackt wie einst die SPD in Deutschland.

Die Tories machen natürlich keine Rolle rückwärts. Sie wissen, dass sie damit einen wichtigen Teil ihrer Wählerschaft einbüßen würden. Stattdessen dürften wohl kleinere Reformen des Employment Law kommen.

Wegfall von EU-Förderungen

Von 2007-2013 wurden alleine in den wirtschaftlich schwächeren Regionen im Norden Englands über 20.000 Projekte von der EU gefördert. Die Universität von Sheffield geht davon aus, dass dadurch 70.000 Jobs geschaffen wurden und weitere 80.000 in Wales und Schottland.

Man mag gegen Subventionen sein (und es gibt gute Gründe dafür). Das UK erhielt während seiner Mitgliedschaft weit weniger Subventionen als viele andere EU-Länder. Beispielsweise im Jahre 2016 bezahlte Großbritannien 13,1 Milliarden Pfund an die EU. In das Land zurückgeflossen sind lediglich 4,5 Milliarden an Förderungen. Verständlich, dass dies die Gemüter mancher erhitzte.

Allerdings trifft der Wegfall der EU-Förderungen natürlich gerade die ärmeren Regionen besonders hart. Zum Beispiel für landwirtschaftliche Betreibe wurde aus diesem Grund ein Förderungsprogramm geschaffen. Die Zahlungen sind allerdings nur eine Übergangslösung und sollen von 2021 bis 2024 kontinuierlich reduziert werden. Das lässt viele Landwirte besorgt zurück.

Umsatzeinbußen auf bestehenden EU-Märkten

Seitdem Großbritannien nicht mehr Teil der EU ist und es daher für Kunden aus der EU schwieriger oder komplizierter wurde, britische Produkte zu kaufen, kam es vor allem bei kleineren britischen Unternehmen zu Umsatzeinbußen.

Auf Kunden die aus der EU bestellen, warten immer öfter böse Überraschungen. Waren bis 150 Euro bleiben zwar zollfrei, aber nur, wenn sie überwiegend in Großbritannien produziert wurden. Beim Kauf eines chinesischen Staubsaugerroboters könnte es hier bereits problematisch werden. Hinzu kommen die neuen Regelungen der EU im Zuge des neuen E-Commerce VAT Package und der zu bezahlenden Einfuhrumsatzsteuer bei einem Warenwert von über 22 Euro. Um hier Ärger mit Verbrauchern zu verhindern, sollten britische Unternehmen die 19%-ige Steuer im Voraus kalkulieren, damit diese nicht beim Erhalt der Ware zu unangenehmen Überraschungen führt. 

Aber Hand aufs Herz: EU-Unternehmen trieben bereits vor dem Brexit auch Handel mit Nicht-EU Ländern wie z.B. den USA, Japan oder Korea. Natürlich bringt der Austritt Großbritanniens aus der EU viele Änderungen mit sich, Lösungen sind aber möglich und werden sich einstellen. Sollte es trotzdem zu Schwierigkeiten kommen, kann ein britisches Unternehmen wenn nötig auch eine Tochter in der EU gründen und das Problem ist vom Tisch.

Schwaches Pfund: Segen und Fluch zugleich

Als einen der großen Vorteile von Brexit sehen viele UK-Unternehmer das schwache Pfund. Britische Waren und Dienstleistungen werden im Ausland günstiger und so attraktiver. Viele Briten bleiben im Urlaub zu Hause und fliegen nicht nach Spanien. Mehr Touristen kommen nach London, weil die Hotels plötzlich 30% günstiger sind. Investoren kaufen britische Immobilien, weil diese mittlerweile als Schnäppchen gelten. Und die Chinesen kaufen britische Unternehmen en masse.

Doch wo viel Licht ist, gibt es auch viel Schatten: UK-Unternehmen, die im EU-Ausland Rohstoffe, Materialien und Zutaten einkaufen, haben plötzlich mit höheren Kosten zu kämpfen. Und wer vor dem Pfund-Crash im UK investiert hat, muss nun einen hohen Wertverlust seiner Anlage hinnehmen.

Nach dem totalen Einbruch des Pfund während der Corona-Krise und einer leichten Stabilisierung bleibt es nun abzuwarten, wie sich das Pfund in Zukunft entwickelt. Denkbar ist freilich auch, dass es in ein paar Jahren zur Fluchtwährung wird – ähnlich dem Schweizer Franken. Hier gilt es insbesondere auch die weitere Entwicklung des Euros zu beobachten.

Mehr Bürokratie durch den Austritt aus dem EU-Binnenmarkt

Während wir weiter oben davon gesprochen haben, dass sich viele britische Unternehmer einen Abbau der Bürokratie wünschten, brachte der Brexit freilich auch die gegenteiligen Folgen mit sich.

Konnte ein britischer Hersteller von Lebensmitteln früher seine Zutaten in 27 anderen EU-Staaten einkaufen – ohne dadurch Komplikationen irgendeiner Art befürchten zu müssen – warten heute Regulierungen, Einfuhrbestimmungen und jede Menge Dokumentation bei der Ein- und Ausfuhr. Der EU-Binnenmarkt ist bekanntlich harmonisiert und bot auch für Unternehmen mit Beziehungen in die EU viele Vorteile.

Erschwerend kommt für viele hinzu, dass komplexe Warenlieferketten heute gang und gäbe sind und bei Lieferanten in vielen verschiedenen Ländern eingekauft wird.

Seit dem Austritt des UK aus der EU, gelten für alle EU-Länder die gleichen Auflagen, die auch bei allen anderen Drittstaaten angewandt werden. Diese sind, gerade bei Lebensmitteln, erheblich.

Für andere Branchen gilt ähnliches – gerade solche, die stark reguliert sind wie Lebensmittel, Finanzdienstleistungen und das Gesundheitswesen. Hier gibt es nun erheblichen Mehraufwand im Bereich der Dokumentation, was sich vor allem für kleine und mittlere Unternehmen negativ auswirkt.

Fachkräftemangel – oder auch nicht

Die viel gescholtenen Polen verlassen Großbritannien in Scharen und schon beklagen viele Unternehmen einen akuten Personalmangel. Alleine im Hotel- und Gaststättensektor fehlen 60.000 Arbeitskräfte. Pläne, britische Langzeitarbeitslose zu mobilisieren, zeigen wenig Erfolg (man fragt sich ernsthaft, wer davon überrascht ist).

Nun ja, man würde Reinigungskräfte nicht per se als Fachkräfte bezeichnen. Allerdings verdeutlicht dieses Bild die allgemeine Situation auf dem britischen Arbeitsmarkt, der, ähnlich wie in Deutschland, momentan mit Personalmangel zu kämpfen hat.

Im Fachkräftebereich ist dieses Problem noch viel stärker zu beobachten. Es fehlt an IT-Kräften, Ingenieuren und Mechanikern. Wie diese Stellen gefüllt werden sollen, bleibt auch nach dem Austritt des UK aus der EU ungeklärt.

Die britische Regierung versucht, dem Fachkräftemangel mit Erleichterungen für Immigranten mit begehrten Qualifikationen entgegenzuwirken. Vom ursprünglichen Plan der Downing Street, dass Großbritannien weiter ein Einwanderungsland sein soll, zeigt sich allerdings bis dato relativ wenig. Man möchte die „richtigen“ Immigranten anwerben und vor allem mit dem nötigen Kleingeld in der Tasche, ist es problemlos weiterhin möglich, ins UK zu ziehen. Die nötigen Ärzte und Co., die die unbesetzten Stellen füllen, konnte man damit bis jetzt aber nicht anziehen.

In der Realität zeigt sich, dass die EU-Personenfreizügigkeit ganz gut funktioniert hat und mit ein paar Anpassungen noch besser funktioniert hätte.

Zölle: Eine Zeitreise in die Vergangenheit der Kleinstaaterei

Innerhalb der EU gilt freier Verkehrshandel. Seitdem Großbritannien als Drittstaat gilt, müssen Zölle auf Waren gezahlt sowie zollrechtliche Deklarations- und Anmeldepflichten beachtet werden.

Geschäftemachen wie zu Kaisers Zeiten. Eine Reise zurück in Kleinstaaterei und Protektionismus. Freilich – britische und EU-Unternehmen trieben auch vor dem Austritt der Briten Handel mit den USA und verkauften ihre Produkte über den großen Teich. Allerdings gibt es in den USA kaum Zölle (bisher wenigstens nicht) und wenn ja sind diese sehr niedrig.

Andere Länder wie Australien und Neuseeland waren als Handelspartner – bis dato wenigstens – für das UK nicht so wichtig.

Freihandelsabkommen wurden zwar groß angekündigt, nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU gibt es nun bis zu deren Aushandlung zunächst einmal jede Menge Änderungen und Neuerungen. Sie betreffen sowohl die Einfuhr als auch die Ausfuhrt und bedeuten für Unternehmen erheblichen Mehraufwand hinsichtlich der Dokumentation und Reglementierung ihrer Waren.

Umsatzsteuer: Was passiert mit der VAT?

Seit dem Brexit hat Großbritannien Vorgaben des EU-Rechts hinsichtlich Leistungsortbestimmung, Steuersatzhöhe, Ausübung von Wahlrechten und ähnlichem nicht mehr zu beachten. Das UK hätte die Mehrwertsteuer nach seinem Austritt theoretisch ganz abschaffen können – zumal es auch nicht mehr an die Rechtssprechung des EuGHs bei der Rechtsauslegung gebunden ist – hat es aber nicht.

In Großbritannien gibt es nach wie vor eine VAT. Zu beachten sind die neuen Regelungen bezüglich des grenzüberschreitenden Handels vor allem für den Versandhandel und Reihengeschäfte. Insbesondere durch die geänderte Nachweiserbringung und Dokumentation von Lieferungen aus dem und in das UK entsteht für Unternehmen ein erheblicher Mehraufwand.

Beispielsweise beim Import aus der EU müssen Verkäufer seit Januar 2021 bei einem Warenwert von bis zu 135 £ die VAT erst beim Weiterverkauf der Ware erheben. Das bedeutet, dass auf diese Sendungen keine Einfuhrsteuer, sondern eine VAT beim Verkauf an den Endkunden fällig wird.

 

Die Steuerkanzlei St Matthew: Der erfahrene Ansprechpartner bei allen Fragen zu Brexit

Die Steuerkanzlei St Matthew in London ist Ihr erfahrener und kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um Brexit und seine Auswirkungen auf natürliche und juristische Personen mit wirtschaftlichen Interessen im UK.

Die Kanzlei wurde 2006 in London gegründet und hat seitdem hunderte Mandanten dabei betreut und beraten, eine Gesellschaft im UK zu gründen und nach Großbritannien umzuziehen.

Die Kanzlei befindet sich in der City of London – also im Finanzbezirk und nur eine kurze Distanz von der britischen Notenbank, der Bank of England, entfernt. Mit weiteren Büros auf Malta (seit 2011), in Irland (seit 2014) und den USA (seit 2008) sind wir international bestens bewandert. Dies ist gerade jetzt wichtig, wenn viele Mandanten darüber nachdenken, sich aus dem UK zurückzuziehen und nach alternativen Standorten im englischsprachigen EU-Ausland suchen.

Im Gegensatz zu vielen anderen deutschsprachigen „Experten“ haben wir also einen ganz pragmatischen „Stiefel auf dem Boden“-Ansatz. Wir wissen aus eigener vieljähriger Erfahrung vor Ort, wovon wir sprechen. Wir lesen nicht nur Gesetzestexte im Internet, sondern sprechen persönlich mit den Abgeordneten und „Brexit Machern“.

Egal, ob Sie nur eine grundsätzliche Beratung benötigen oder uns ein umfangreiches Mandat, z.B. die Sitzverlegung Ihrer UK-Gesellschaft, anvertrauen möchten: Wir stehen Ihnen mit unserem geballten Fachwissen und jeder Menge relevanter Erfahrung mit Rat und Tat zu Seite.

 Beratungsgespräch zum Brexit und den Folgen für Sie (und/oder Ihr Unternehmen)

Wenn auch Sie als Nicht-Brite sich mit Strategien und Lösungsansätzen zu Ihrer Zukunft in Großbritannien beschäftigen, werden Sie sich vermutlich schon intensiv gedanklich mit dem Thema Brexit auseinandergesetzt haben.

Dabei ist es normal, dass man irgendwann an einen Punkt gelangt, ab dem die Verwirrung zu- und die Klarheit abnimmt. Es sind einfach zu viele Gesichtspunkte gleichzeitig zu berücksichtigen. Die Ausgangslage ist komplex.

Um den geistigen Knoten zu lösen und den Weg für weiterführende Gedanken frei zu machen, bieten wir Ihnen jetzt ein einstündiges telefonisches Beratungsgespräch zum Thema Brexit und den Konsequenzen für Sie und/oder Ihr Unternehmen an.

Im Rahmen dieses Gespräches können wir über konkrete technische Fragen sprechen (z.B. steuerliche Aspekte, Sitzverlegung Ihrer UK-Gesellschaft nach Irland), oder einfach nur diverse strategische Optionen, die Sie in Erwägung ziehen, diskutieren. Sie bestimmen den Inhalt des Gespräches und geben das Tempo vor.