Brexit & Umsatzsteuer

Brexit: UK-Intrastat nach Brexit weiter verpflichtend

Auch nach dem dem Ende der Brexit-Übergangszeit am 31. Dezember 2020 wird von Unternehmen, die Waren aus der EU nach Großbritannien (Vereinigtes Königreich ohne Nordirland) einführen (eingehend), weiterhin erwartet, dass sie monatliche Intrastat-Meldungen erstellen, sobald sie eine Meldeschwelle von 1,5 Mio. £ überschritten haben. Dies gilt jedoch nur für das Jahr 2021. Unternehmen, die Waren in die EU exportieren (Versendungen), sind jedoch nicht mehr zur Erstellung vom Intrastat verpflichtet. Nordirische Warenbewegungen in die und aus der EU sind hingegen noch bis mindestens 2025 meldepflichtig.

Die britische Steuerbehörde HMRC behält die Intrastat-Verpflichtung für Einfuhren bei, damit sie die Einfuhrdaten weiterhin verfolgen kann. Und da das Vereinigte Königreich den Importeuren erlauben wird, Einfuhrzollanmeldungen zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2021 aufzuschieben, wird die Beibehaltung vom Intrastat als wesentlich für das Vereinigte Königreich zur Überwachung von Einfuhren angesehen.

Intrastat-Eingangsmeldungen nach dem Brexit

In der folgenden Tabelle wird genau erläutert, in welchen Fällen GB-, NI- oder ausländische Unternehmen mit einer UK-Mehrwertsteuerregistrierung den Intrastat ausfüllen müssen. Sie gilt für im Vereinigten Königreich ansässige sowie ausländische Unternehmen mit einer britischen MwSt.-Registrierung.

Einfuhr nach GB aus der EU 

UK Intrastat erforderlich? Ja, für 2021

Einfuhr nach NI aus der EU 

UK Intrastat erforderlich? Ja, bis zum Ende des NI-Protokolls (2025)

Exportieren von GB nach NI 

UK Intrastat erforderlich? Nein

Ausfuhr aus NI in die EU 

UK Intrastat erforderlich? Ja, bis zum Ende des NI-Protokolls (2025)

Ausfuhr von Waren aus UK in die EU 

UK Intrastat erforderlich? Nein

Was genau bedeutet Intrastat?

Bei Intrastat handelt es sich um monatliche Handelsstatistiken, die sich auf die Ebene des Warenversands, die Art der Angaben und den Wert beziehen. Ausländische Unternehmen, die im Vereinigten Königreich Handel treiben, müssen unter Umständen statistische Berichte (Intrastat) für über den Warenverkehr über die Landesgrenzen hinweg erstellen. Dies kann sowohl Verkäufe an andere Unternehmen als auch die Bewegung von Waren durch dasselbe Unternehmen umfassen. Die für die Umsetzung der Intrastat-Meldevorschriften im Vereinigten Königreich zuständige Behörde ist das HMRC.

Intrastat ist ein System, welches nach dem Start des EU-Freihandelsmarktes 1993 in allen EU-Mitgliedstaaten eingeführt wurde, da Zollgrenzen und Meldepflicht abgeschafft wurde. Intrastat findet aber keine Anwendung, wenn die Waren von außerhalb Europas kommen ("Einfuhren") oder aus der EU versandt werden ("Ausfuhren").

Erfahren Sie hier mehr zum Unterschied zwischen England, Großbritannien und dem Vereinigten Königreich.

 

Die Steuerkanzlei St Matthew: Der erfahrene Ansprechpartner bei allen Fragen zu Brexit

Die Steuerkanzlei St Matthew in London ist Ihr erfahrener und kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um Brexit und seine Auswirkungen auf natürliche und juristische Personen mit wirtschaftlichen Interessen im UK.

Die Kanzlei wurde 2006 in London gegründet und hat seitdem hunderte Mandanten dabei betreut und beraten, eine Gesellschaft im UK zu gründen und nach Großbritannien umzuziehen.

Die Kanzlei befindet sich in der City of London – also im Finanzbezirk und nur eine kurze Distanz von der britischen Notenbank, der Bank of England, entfernt. Mit weiteren Büros auf Malta (seit 2011), in Irland (seit 2014) und den USA (seit 2008) sind wir international bestens bewandert. Dies ist gerade jetzt wichtig, wenn viele Mandanten darüber nachdenken, sich aus dem UK zurückzuziehen und nach alternativen Standorten im englischsprachigen EU-Ausland suchen.

Im Gegensatz zu vielen anderen deutschsprachigen „Experten“ haben wir also einen ganz pragmatischen „Stiefel auf dem Boden“-Ansatz. Wir wissen aus eigener vieljähriger Erfahrung vor Ort, wovon wir sprechen. Wir lesen nicht nur Gesetzestexte im Internet, sondern sprechen persönlich mit den Abgeordneten und „Brexit Machern“.

Egal, ob Sie nur eine grundsätzliche Beratung benötigen oder uns ein umfangreiches Mandat, z.B. die Sitzverlegung Ihrer UK-Gesellschaft, anvertrauen möchten: Wir stehen Ihnen mit unserem geballten Fachwissen und jeder Menge relevanter Erfahrung mit Rat und Tat zu Seite.

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