AUF EINEN BLICK
BesuchETA für 20 Pfund, in der Regel bis zu 6 Monate
Arbeiten und wohnenVisum, außer du hast Status aus dem EU Settlement Scheme
PensionskasseBarauszahlung der gesamten Freizügigkeitsleistung möglich (Obligatorium und Überobligatorium)
Freiwillige AHVMöglich bei Wohnsitz in UK, nach fünf ununterbrochenen Versicherungsjahren
SozialversicherungsabkommenSchweiz und UK, vom 9. September 2021
StandNovember 2026

Dein Visum als Schweizer

Für einen Besuch brauchen Schweizer wie alle Europäer eine elektronische Reisegenehmigung (ETA) für 20 Pfund und dürfen in der Regel bis zu sechs Monate bleiben, ohne zu arbeiten. Wer umziehen und arbeiten will, braucht ein Visum, meist über einen Arbeitgeber mit Sponsor-Lizenz.

Schweizer, die bis Ende 2020 in UK lebten, konnten wie EU-Bürger den EU Settlement Scheme nutzen; die Frist lief für die meisten am 30. Juni 2021 ab. Seit dem 9. April 2026 stellt das Home Office Pre-Settled Status häufiger automatisch auf Settled Status um, wenn Steuer- und Sozialdaten 30 der letzten 60 Monate in UK belegen; Kinder unter 18, nachziehende Familienangehörige und alle ohne diese Daten beantragen selbst, ihr Pre-Settled Status wird um fünf Jahre verlängert. Das Home Office spricht dabei von EWR-Bürgern und sagt nicht ausdrücklich, ob Schweizer genauso umgestellt werden; als Schweizer beantragst du Settled Status deshalb am besten selbst. Getrennt davon kann Pre-Settled Status seit April 2026 entzogen werden, wenn jemand erkennbar nicht mehr in UK lebt; Einzelheiten unter EU Settlement Scheme. Welche Route heute passt, steht in unserem Bereich Visum und Aufenthalt. Das gilt für England genauso wie für Schottland oder Wales: Ein eigenes schottisches Visum gibt es nicht.

Deine Abmeldung bei der Gemeinde

Wer ins Ausland zieht, meldet sich bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde ab. Fristen und Verfahren regelt der Kanton; in Basel-Stadt etwa gilt eine Abmeldung innert 14 Tagen. Plane die Abmeldebestätigung früh ein: Für eine Barauszahlung der Pensionskasse musst du nachweisen, dass du die Schweiz endgültig verlässt.

Steuerlich endet mit dem Wegzug in der Regel die Steuerpflicht am bisherigen Wohnort, aber nicht jede Verbindung: Liegenschaften in der Schweiz oder bestimmte Leistungen bleiben dort steuerlich relevant. Das klären wir vor dem Umzug.

Deine Pensionskasse: Barauszahlung beim Wegzug nach UK

Für Schweizer kommt ein Sonderfall dazu. Bei einem Umzug in ein EU-Land, nach Island oder Norwegen kann der obligatorische Teil der beruflichen Vorsorge nicht bar bezogen werden, wenn du dort weiter versichert bist. UK ist seit dem Brexit kein EU-Land mehr, und die Freizügigkeit in der beruflichen Vorsorge ist vom neuen Abkommen zwischen der Schweiz und UK nicht erfasst. Seit dem 1. November 2021 gilt deshalb Schweizer Landesrecht.

Die Folge laut Bundesamt für Sozialversicherungen: Wer die Schweiz in Richtung UK verlässt, kann die Barauszahlung der gesamten Freizügigkeitsleistung verlangen, also Obligatorium und Überobligatorium. Bei verheirateten Versicherten braucht es die schriftliche Zustimmung des Ehegatten.

Ob du das Geld auszahlen lässt, ist eine Steuerfrage. Sie hat in der Schweiz steuerliche Folgen, und in UK stellt sich die Frage, wie das Kapital und seine Erträge ab dem Zuzug behandelt werden. Wer früh plant, kann die Reihenfolge von Auszahlung und Umzug bewusst wählen. Den britischen Teil erklärt das britische Steuersystem.

Freiwillige AHV: Lücken vermeiden

Mit dem Wegzug endet die obligatorische AHV. Die freiwillige AHV/IV steht Schweizern und EU- oder EFTA-Bürgern offen, die außerhalb der Schweiz, der EU und der EFTA wohnen, also auch in UK. Voraussetzung ist eine Bindung zur Schweiz, nachgewiesen durch fünf ununterbrochene Versicherungsjahre unmittelbar vor dem Beitritt. Zeiten in der EU oder EFTA zählen dafür nicht.

Den Beitritt musst du innerhalb einer Frist erklären; ob sich die freiwillige AHV für dich lohnt, hängt von Einkommen, Alter und deinen Plänen ab. Kläre das mit der Schweizerischen Ausgleichskasse, bevor die Frist abläuft.

Das Sozialversicherungsabkommen Schweiz und UK

Die Schweiz und UK haben nach dem Brexit ein neues Abkommen über soziale Sicherheit geschlossen, das Abkommen vom 9. September 2021. Es enthält dieselben Grundsätze wie das Freizügigkeitsabkommen mit der EU: Gleichbehandlung, Zusammenrechnung von Versicherungszeiten, Export von Leistungen.

Praktisch heißt das: Wer zwischen beiden Ländern arbeitet, zahlt Sozialbeiträge in nur einem Staat. Wer im jeweils anderen Land lebt, erhält Krankenversorgung und angepasste Renten. Und wer eine Schweizer Rente bezieht und in UK lebt, kann über das Formular S1 im NHS versorgt werden; dann zahlt die Schweiz. Mehr zum Ruhestand auf der Insel unter Als Rentner nach England.

Deine Checkliste als Schweizer

Was du vor dem Umzug nach England erledigen solltest:

  • Visum oder EU-Settlement-Status klären
  • Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle, Bestätigung aufbewahren
  • Entscheid zur Pensionskasse: auszahlen oder auf Freizügigkeitskonto belassen, mit Steuerplanung
  • Freiwillige AHV prüfen und fristgerecht beitreten
  • Säule 3a und Krankenversicherung kündigen oder anpassen
  • Steuerliche Abmeldung in der Gemeinde und Zuzug in UK planen
FAQ

Deine Fragen zum Umzug aus der Schweiz

Kann ich meine Pensionskasse beim Umzug nach England auszahlen lassen?

Ja, laut BSV die gesamte Freizügigkeitsleistung, also Obligatorium und Überobligatorium. Verheiratete brauchen die schriftliche Zustimmung des Ehegatten.

Kann ich in UK freiwillig in der AHV bleiben?

Ja, wenn du die Voraussetzungen erfüllst, insbesondere fünf ununterbrochene Versicherungsjahre direkt vor dem Beitritt.

Brauche ich als Schweizer ein Visum für England?

Für einen Besuch nicht, aber eine ETA. Für einen Umzug mit Arbeit in der Regel ja.

Quellen