UK Holding gründen
Du hast etwas aufgebaut. Jetzt braucht dein Unternehmensvermögen eine Struktur, die zu deinen Plänen passt: Ausschüttungen ohne britischen Steuerabzug, sauber anerkannt zu Hause.
| Britische Quellensteuer auf Dividenden | keine (Ausnahme: Immobilienausschüttungen von REITs) |
| Dividenden, die die Holding erhält | in der Regel von der Corporation Tax befreit |
| Verkauf von Tochteranteilen | steuerfrei bei mindestens 10 Prozent über 12 Monate und operativer Tochter |
| Quellensteuer der Töchter an die UK Holding | Deutschland 5 Prozent, Österreich 0, Schweiz 0 (je ab 10 Prozent Beteiligung, Abkommen) |
| Körperschaftsteuer auf eigene Gewinne | 19 bis 25 Prozent |
Warum Großbritannien für eine Holding taugt
Die meisten europäischen Staaten behalten auf Dividenden an ausländische Gesellschafter eine Quellensteuer ein. Deutschland zieht 25 Prozent Kapitalertragsteuer ab, und wer sie über ein Abkommen zurückholen will, braucht Geduld, Formulare und eine Holding mit Substanz. Großbritannien macht es anders: Britische Gesellschaften zahlen Dividenden ohne Steuerabzug aus. Die britischen Abzugspflichten erfassen Zinsen, Lizenzgebühren und einige andere Zahlungen, aber keine gewöhnlichen Dividenden. Einzige nennenswerte Ausnahme sind die Immobilienausschüttungen von REITs.
Für dich als Gesellschafter im Ausland heißt das: Auf der britischen Seite bleibt nichts hängen, es gibt nichts zu erstatten, und du versteuerst die Dividende dort, wo du ansässig bist. Für Nichtansässige beschränkt das britische Recht die Steuer auf Dividenden auf das, was an der Quelle einbehalten wurde. Und das ist nichts.
Auf der anderen Seite der Holding sieht es ebenfalls gut aus. Dividenden, die eine britische Holding von ihren Töchtern erhält, sind in aller Regel von der Corporation Tax befreit. Verkauft die Holding eine Tochter, bleibt der Gewinn steuerfrei, wenn sie mindestens 10 Prozent über mindestens 12 Monate gehalten hat und die Tochter operativ tätig ist. Das ist die Substantial Shareholdings Exemption.
Was die Töchter auf dem Weg zur UK Holding abgeben
Ob eine Tochter in Deutschland, Österreich oder der Schweiz Quellensteuer einbehält, regelt das jeweilige Abkommen mit Großbritannien. Die Sätze gelten für eine Holding, die die genannte Mindestbeteiligung hält.
| Sitz der Tochter | Satz nach Abkommen | Bedingung |
|---|---|---|
| Deutschland | höchstens 5 Prozent | Holding hält unmittelbar mindestens 10 Prozent des Kapitals |
| Österreich | 0 Prozent | Holding kontrolliert mindestens 10 Prozent der Stimmrechte |
| Schweiz | 0 Prozent | Holding kontrolliert mindestens 10 Prozent des Kapitals |
| Deutschland, Streubesitz | höchstens 15 Prozent | alle anderen Fälle |
Abkommen UK-Deutschland 2010 (Fassung 2021), UK-Österreich 2018, UK-Schweiz 1977 (Fassung 2017), jeweils Artikel 10, veröffentlicht auf GOV.UK
Deutschland: Abkommen ist nicht gleich Erstattung
Der Abkommenssatz von 5 Prozent für deutsche Töchter ist ein Anspruch, kein Automatismus. Deutschland verweigert die Entlastung von der Kapitalertragsteuer, soweit hinter der Holding Personen stehen, denen dieser Anspruch selbst nicht zustünde, und soweit die Holding nicht genug eigene Substanz und Wirtschaftstätigkeit hat. Wer eine UK Holding nur als Briefkasten über eine deutsche GmbH setzt, bekommt die Erstattung nicht.
Ausführlich behandeln wir das im Beitrag zur Quellensteuer in Großbritannien. Im Strukturmemo prüfen wir deine Lage konkret, bevor du Anteile bewegst.
Die Beteiligungsbefreiung zu Hause
Steht über der UK Holding eine Gesellschaft in deinem Heimatland, kommt es darauf an, wie dort die Dividenden der Holding behandelt werden. Die Grundregeln:
| Muttergesellschaft in | Dividenden aus der UK Holding | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Deutschland (Körperschaftsteuer) | befreit, 5 Prozent gelten als nicht abziehbare Ausgaben | mindestens 10 Prozent unmittelbar zu Beginn des Kalenderjahres |
| Deutschland (Gewerbesteuer) | gekürzt | mindestens 15 Prozent zu Beginn des Erhebungszeitraums |
| Österreich | befreit als internationale Schachtelbeteiligung, Veräußerungsgewinne grundsätzlich steuerneutral | mindestens ein Zehntel, ununterbrochen mindestens ein Jahr |
| Schweiz (direkte Bundessteuer) | Beteiligungsabzug auf die Gewinnsteuer | mindestens 10 Prozent am Kapital oder Verkehrswert von mindestens 1 Million Franken |
§ 8b KStG, § 9 Nr. 7 GewStG (Deutschland); § 10 KStG 1988 (Österreich); Art. 69 und 70 DBG (Schweiz)
Geschäftsleitung, Substanz und die 15-Prozent-Grenze
Eine britische Holding ist nur dann eine britische Holding, wenn sie in Großbritannien geführt wird. Fallen die Entscheidungen in Stuttgart, Graz oder Zug, behandeln die Abkommen die Gesellschaft als dort ansässig, wo der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung liegt. Dann ist der Vorteil weg und die Steuer zu Hause fällig. Deshalb gehören Board, Beschlüsse und eine echte Verwaltung in UK zum Konzept, nicht ins Kleingedruckte.
Für deutsche Gesellschafter gibt es noch einen zweiten Prüfstein: Die Hinzurechnungsbesteuerung greift bei Einkünften, die mit weniger als 15 Prozent belastet sind. Die britischen Sätze liegen mit 19 bis 25 Prozent darüber. Ob einzelne Einkünfte der Holding trotzdem betroffen sind, hängt an ihrer Art; das gehört ins Strukturmemo.
Wer die Holding später an die Börse bringen will, kann sie auch als PLC aufsetzen. Das beschreiben wir im Bereich UK-PLC. Wer die Holding mit einer operativen Firma in UK kombiniert, startet mit der UK Limited Gründung.
So entsteht deine UK Holding
Erst das Konzept, dann die Gesellschaft, dann die Anteile. In dieser Reihenfolge.
- 1
1. Strukturmemo
Wir gehen deine Beteiligungen, deinen Wohnsitz und deine Pläne durch: Ausschüttungen, Verkauf, Nachfolge. Ergebnis ist ein schriftliches Memo mit der empfohlenen Struktur und ihren Bedingungen.
- 2
2. Gründung
Identitätsprüfung der Direktoren und Gesellschafter, Eintragung der Holding Limited, Satzung, Sitz in UK, Aktivierung bei HMRC.
- 3
3. Anteile einbringen
Die Übertragung deiner bestehenden Beteiligungen läuft nach dem Recht des Landes, in dem die Tochter sitzt, mit den dortigen Formvorschriften und Steuerfolgen.
- 4
4. Laufend führen
Board-Sitzungen, Dividendenbeschlüsse, Abschluss und Steuererklärung in UK. Die Vorlagen bekommst du von uns.
Häufige Fragen
Zahle ich als Privatperson in Deutschland Steuern auf Dividenden aus meiner UK Holding?
Ja, zu Hause wie jede andere Dividende. Großbritannien behält nichts ein, deshalb gibt es auch keine britische Steuer anzurechnen oder zurückzuholen.
Gilt die Mutter-Tochter-Richtlinie der EU für eine UK Holding?
Nein, Großbritannien ist kein EU-Mitglied mehr. An ihre Stelle treten die Doppelbesteuerungsabkommen, die für Österreich und die Schweiz sogar 0 Prozent vorsehen und für Deutschland 5 Prozent.
Reicht eine Adresse in London?
Nein. Eine Adresse macht noch keine Geschäftsleitung. Wer die Vorteile will, braucht Entscheidungen und Verwaltung in UK. Wie viel Substanz deine Struktur braucht, steht im Memo.
Kann ich als Schweizer eine UK Holding halten?
Ja. Die Schweiz ist für dich Heimatland, nicht Ziel: Wir klären die britische Seite und benennen, wie der Beteiligungsabzug und das Abkommen greifen. Für die Schweizer Veranlagung brauchst du deine Schweizer Beratung.