| EU-Führerschein (DE, AT) | in Großbritannien gültig bis zum 70. Geburtstag; wer bei Zuzug 67 oder älter ist, 3 Jahre |
| Schweizer Führerschein | 12 Monate ab Wohnsitznahme, Umtausch bis 5 Jahre danach ohne Prüfung |
| Umtausch | Formular D1 bei der DVLA, Gebühr 43 £, keine neue Prüfung |
| Tempo innerorts | 30 mph (48 km/h) in England und Schottland, 20 mph (32 km/h) in Wales |
| Großbritannien | England, Wales, Schottland; Nordirland hat eine eigene Führerscheinbehörde |
Mit deinem deutschen oder österreichischen Führerschein
Als Tourist fährst du mit deinem EU-Führerschein ohnehin ohne Formalitäten. Spannend wird es, wenn du in Großbritannien wohnst. Dann gilt: Warst du bei der Wohnsitznahme jünger als 67, darfst du mit dem deutschen oder österreichischen Führerschein bis zu deinem 70. Geburtstag fahren. Warst du 67 oder älter, gilt er noch drei Jahre ab Zuzug. Danach musst du ihn in einen britischen umtauschen.
Umtauschen darfst du jederzeit früher, etwa weil der Arbeitgeber einen britischen Führerschein verlangt. Eine neue Prüfung brauchst du nicht. Du holst das Formular D1 in einer Post Office mit DVLA-Service, schickst es mit der Gebühr von 43 £ und deinem Führerschein an die DVLA und bekommst den neuen Führerschein meist innerhalb von drei Wochen. Den alten gibst du dabei ab.
Eine Falle gibt es: Hast du deinen EU-Führerschein seinerzeit selbst durch Umtausch eines Führerscheins aus einem Drittstaat bekommen, etwa aus den USA, darfst du damit in Großbritannien nur zwölf Monate fahren.
Mit deinem Schweizer Führerschein
Die Schweiz ist kein EU-Staat, für britische Behörden aber ein „designated country“, ein Land mit Umtauschabkommen. Das heißt: Mit dem Schweizer Führerschein fährst du nach der Wohnsitznahme zwölf Monate ohne Umtausch. Danach musst du umtauschen, um weiterfahren zu dürfen; das geht bis zu fünf Jahre nach dem Zuzug, solange der Schweizer Führerschein gültig ist, ebenfalls mit Formular D1 und 43 £ Gebühr.
Wer die fünf Jahre verstreichen lässt, steht vor einem unangenehmen Neustart: vorläufiger britischer Führerschein, Theorieprüfung, praktische Prüfung. Auf Englisch, links fahrend. Das ist die teuerste Art, Großbritannien kennenzulernen.
Meilen, links, Kreisverkehr: die Regeln
Geschwindigkeiten stehen auf britischen Schildern in Meilen pro Stunde, der Tacho zeigt beides. Die allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten für Pkw:
| Straße | England, Schottland, Nordirland | Wales |
|---|---|---|
| innerorts mit Straßenbeleuchtung | 30 mph (48 km/h) | 20 mph (32 km/h) |
| Landstraße, einspurig je Richtung | 60 mph (96 km/h) | 60 mph (96 km/h) |
| Schnellstraße (dual carriageway) | 70 mph (112 km/h) | 70 mph (112 km/h) |
| Autobahn (motorway) | 70 mph (112 km/h) | 70 mph (112 km/h) |
GOV.UK: Speed limits
Was dich auf britischen Straßen überrascht
Links fahren, rechts überholen: Auf der zweispurigen Schnellstraße bleibst du links und nutzt die rechte Spur nur zum Überholen. Kreisverkehre werden im Uhrzeigersinn befahren, und es gibt sehr viele davon. Eine Autobahn ohne Tempolimit gibt es nicht; das Maximum liegt bei 70 mph.
Beim Alkohol unterscheiden sich die Länder: In Schottland liegt die Grenze bei 50 Milligramm pro 100 Milliliter Blut, im Rest des Königreichs bei 80. Wer zwischen Edinburgh und Newcastle pendelt, plant das Pint besser mit Blick auf die Landkarte.
In London kommt die Congestion Charge dazu: Wer werktags tagsüber oder am Wochenende in die Innenstadtzone fährt, zahlt 18 £ pro Tag, bei Zahlung erst bis zum dritten Tag danach 21 £. Wer mit dem britischen Auto ins Ausland fährt, braucht je nach Kennzeichen einen UK-Aufkleber; der alte GB-Aufkleber gilt nicht mehr. Warum es UK und nicht GB heißt, erklären wir im Artikel über den Unterschied zwischen England, Großbritannien und UK.
Dein eigenes Auto: Versicherung, MOT, Steuer, Einfuhr
Ohne Versicherung darfst du in UK nicht fahren; die gesetzliche Mindestdeckung ist die Haftpflicht, Third Party. Ab dem dritten Jahr nach der Erstzulassung braucht das Auto jährlich den MOT, das britische Gegenstück zur Hauptuntersuchung. Und die Kfz-Steuer, Vehicle Tax, musst du auch dann anmelden, wenn dein Auto steuerbefreit ist und du nichts zahlst.
Willst du dein Auto aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz mitnehmen, wird es kompliziert, aber nicht unmöglich. Wer ein Fahrzeug dauerhaft nach UK bringt, muss HMRC innerhalb von 14 Tagen informieren und darf es erst danach bei der DVLA zulassen und versteuern; die DVLA vergibt dann ein britisches Kennzeichen. Dazu kommen technische Anpassungen an britische Vorschriften und unter Umständen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Wird UK dein Hauptwohnsitz, kommt eine Befreiung für Umzugsgut in Betracht, die Transfer of Residence Relief. Bei einem Linkslenker, der nur ein paar Jahre bleibt, rechnen viele am Ende nach und verkaufen lieber zu Hause.
Die Zollseite eines Umzugs nach dem Brexit beschreiben wir im Artikel Brexit für Privatpersonen. Was beim Ankommen sonst in welcher Reihenfolge zu erledigen ist, von der Sozialversicherungsnummer bis zum Hausarzt, steht in unseren Voraussetzungen für das Auswandern nach England.
Und in Nordirland?
Alles oben Gesagte zum Führerschein gilt für Großbritannien, also England, Wales und Schottland, wo die DVLA zuständig ist. Nordirland hat ein eigenes Verfahren mit eigener Behörde. Wer dorthin zieht, prüft die Regeln für Fahren und Umtausch auf nidirect.gov.uk. Bei den Tempolimits gelten innerorts dieselben 30 mph wie in England.
Deine Fragen zum Führerschein
Ist mein deutscher Führerschein in England gültig?
Ja. Als Einwohner Großbritanniens darfst du damit bis zum 70. Geburtstag fahren, wenn du bei Zuzug jünger als 67 warst.
Muss ich den Führerschein umschreiben lassen?
Mit einem EU-Führerschein erst mit 70 oder nach drei Jahren, wenn du bei Zuzug 67 oder älter warst. Mit dem Schweizer Führerschein nach zwölf Monaten.
Was kostet der Umtausch?
43 £ bei der DVLA mit Formular D1, ohne Prüfung.
Brauche ich einen internationalen Führerschein?
Für Großbritannien mit einem EU- oder Schweizer Führerschein nicht; die Regeln oben gelten für den nationalen Führerschein.
Wie schnell darf ich auf der Autobahn fahren?
Mit dem Pkw 70 mph, also rund 112 km/h.
Quellen: GOV.UK: Driving in Great Britain on a non-GB licence (resident, EU or EEA licence); GOV.UK: Exchange a non-GB driving licence (EU); GOV.UK: Exchange a non-GB driving licence (Switzerland); GOV.UK: Speed limits; GOV.UK: The drink drive limit; GOV.UK: Getting an MOT; GOV.UK: Vehicle insurance; GOV.UK: Importing vehicles into the UK; TfL: Congestion Charge