| Eintragung | 100 Pfund online, meist binnen 24 Stunden |
| Startkapital | frei wählbar, zum Beispiel 1 Pfund je Aktie |
| Personen | eine Person reicht, als Gesellschafter und Direktor |
| Wohnsitz | Direktoren dürfen im Ausland wohnen |
| Körperschaftsteuer | 19 bis 25 Prozent |
| Stand | November 2026 |
Warum die Gründung in UK so leicht ist
Eine britische Limited gründest du online, ohne Termin und ohne Wartezimmer. Die Gebühr bei Companies House beträgt 100 Pfund, und meist ist deine Firma binnen 24 Stunden eingetragen. Ein Startkapital schreibt das Gesetz nicht vor: Den Wert einer Aktie bestimmst du selbst, zum Beispiel 1 Pfund.
Eine Person reicht. Sie kann alle Anteile halten und zugleich einziger Direktor sein, und sie darf im Ausland wohnen. Danach zahlt deine Firma 19 bis 25 Prozent Körperschaftsteuer, und Dividenden fließen ohne britischen Steuerabzug an dich. Mehr zur Steuer steht im Beitrag zur Körperschaftsteuer in Großbritannien.
Deine Gründung in fünf Schritten
Die Reihenfolge ist immer dieselbe. Die meisten Schritte erledigst du in einer Sitzung am Rechner.
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1. Der Name
Du wählst den Namen deiner Firma. Er endet auf Limited oder Ltd und darf nicht genauso heißen wie eine schon eingetragene Gesellschaft. Ein kurzer Blick ins Register von Companies House zeigt dir, ob er frei ist.
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2. Direktoren und Gesellschafter
Du legst fest, wer die Anteile hält und wer Direktor wird. Eine Person reicht für beides. Direktoren müssen mindestens 16 Jahre alt sein und dürfen im Ausland wohnen. Wie viele Aktien es gibt und welchen Wert jede hat, bestimmst du selbst.
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3. Identität online bestätigen
Jeder Direktor bestätigt seine Identität einmal online über GOV.UK One Login, kostenlos und mit einem biometrischen Reisepass aus jedem Land. Danach hat er einen persönlichen Code, der bei der Eintragung angegeben wird. Klappt die App nicht, geht es auch über einen bei Companies House registrierten Dienstleister, ebenfalls von jedem Land aus.
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4. Eintragung bei Companies House
Name, Sitz in UK, eine E-Mail-Adresse der Firma, Direktoren, Gesellschafter und Anteile gehen online an Companies House. Das Gründungsdokument (Memorandum) entsteht dabei automatisch, und für die Satzung gibt es ein gesetzliches Muster. Die Gebühr beträgt 100 Pfund, meist ist die Firma binnen 24 Stunden eingetragen, und du bekommst die Gründungsurkunde mit Firmennummer.
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5. Start bei HMRC
Mit der Eintragung wird deine Firma in der Regel gleich für die Corporation Tax erfasst, und du bekommst ihre zehnstellige Steuernummer (UTR). Sobald die Firma Geschäfte macht, schaltest du die Corporation Tax online frei; den Aktivierungscode schickt HMRC ins Ausland binnen 21 Tagen. Zahlt die Firma Löhne, auch nur dir als Direktor, meldet sie sich vor dem ersten Zahltag als Arbeitgeber an. VAT kommt dazu, sobald dein Geschäft die Voraussetzungen erfüllt, freiwillig auch früher.
Im Vergleich: die GmbH zu Hause
Wer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz eine GmbH gründet, geht zum Notar und bringt Kapital mit, bevor die Firma ins Handelsregister kommt. So sieht das nebeneinander aus:
| Gesellschaft | Gründung | Mindestkapital |
|---|---|---|
| UK Limited | online bei Companies House, Gründungsdokument entsteht automatisch | keines, zum Beispiel 1 Pfund je Aktie |
| GmbH in Deutschland | Gesellschaftsvertrag in notarieller Form, dann Anmeldung zum Handelsregister | 25.000 Euro, mindestens die Hälfte vor der Anmeldung eingezahlt |
| GmbH in Österreich | Gesellschaftsvertrag als Notariatsakt | 10.000 Euro, mindestens 5.000 Euro bar eingezahlt |
| GmbH in der Schweiz | Gründung in öffentlicher Urkunde | 20.000 Franken, bei der Gründung voll einbezahlt |
GOV.UK: Set up a private limited company; GmbHG §§ 2, 5, 7 (Deutschland); GmbHG §§ 4, 6, 10 (Österreich); OR Art. 773, 777, 777c (Schweiz)
Wer deine Firma führt, entscheidet über die Steuer
Eine Sache gehört vor die Eintragung: der Ort, an dem die wichtigen Entscheidungen fallen. Eine in UK eingetragene Firma ist dort steuerlich ansässig. Wird sie aber von zu Hause aus geführt, kann auch Deutschland, Österreich oder die Schweiz sie besteuern. Den Vergleich mit Niederlassung und Tochter findest du unter Niederlassung oder Tochtergesellschaft, was du als Direktor verantwortest, unter Haftung in der Limited.
Was du bereitlegst
Für eine Gründung mit einem Direktor reicht das:
- Reisepass für die Online-Bestätigung der Identität
- Gewünschter Firmenname und ein Ausweichname
- Adresse für den Sitz in UK und eine E-Mail-Adresse der Firma
- Gesellschafter mit ihren Anteilen
- Eine kurze Beschreibung, was die Firma tun wird
Deine Fragen zur Gründung
Muss ich für die Gründung nach England reisen?
Nein. Die Identität bestätigst du online von jedem Land aus, und die Eintragung läuft elektronisch.
Brauche ich Startkapital?
Ein Mindestkapital gibt es bei der Limited nicht. Den Wert einer Aktie bestimmst du selbst, zum Beispiel 1 Pfund.
Kostet die Identitätsprüfung etwas?
Über GOV.UK One Login ist sie kostenlos, und in aller Regel machst du sie nur einmal, auch wenn du später Direktor weiterer Firmen wirst.
Kann ich allein gründen?
Ja. Eine Person kann alle Anteile halten und einziger Direktor sein.
Quellen
- Geprüft an GOV.UK Set up a private limited company; GOV.UK Verify your identity for Companies House; GOV.UK Register as an employer; GmbHG §§ 2, 5, 7 (Deutschland); GmbHG §§ 4, 6, 10 (Österreich); OR Art. 773, 777, 777c (Schweiz)
- GOV.UK: Set up a private limited company
- GOV.UK: Verify your identity for Companies House
- GOV.UK: Corporation Tax rates
- GOV.UK: Register as an employer
- gesetze-im-internet.de: GmbHG § 2, § 5, § 7
- RIS: GmbH-Gesetz (Österreich)
- Fedlex: Obligationenrecht Art. 773 bis 777c