| Rechtsgrundlage | Public Offers and Admissions to Trading Regulations 2024 (POATRs) |
| In Kraft | 19. Januar 2026 |
| Regulierter Markt | Prospekt nach dem FCA-Sourcebook PRM |
| Primary MTF (AIM, Aquis) | MTF Admission Prospectus, ohne Genehmigung durch die FCA |
| Folgeemissionen | Prospekt erst ab 75 % der bereits zugelassenen Wertpapiere |
| Stand | November 2026 |
Was sich für deine PLC geändert hat
Die Public Offers and Admissions to Trading Regulations 2024, kurz POATRs, wurden im Januar 2024 erlassen. Am 19. Januar 2026 sind sie zusammen mit den neuen FCA-Regeln in Kraft getreten. Sie ersetzen die bisherige britische Prospektverordnung.
Der wichtigste Gedanke dahinter: Das öffentliche Angebot von Wertpapieren und ihre Zulassung zum Handel werden getrennt geregelt. Für die Zulassung an einem regulierten Markt wie dem Main Market gilt das neue Sourcebook PRM der FCA. Für die sogenannten Primary MTFs, also Wachstumsmärkte wie AIM und den Aquis Growth Market, gibt es eigene Regeln. Daneben schafft das Paket einen Rahmen für Public Offer Platforms. Für die Verwaltungsseite deiner PLC zählt vor allem die Zulassung.
Welches Dokument dein Markt verlangt
Die Zuordnung nach dem neuen Regime, soweit sie die Erstzulassung betrifft:
| Markt | Dokument | Wer prüft |
|---|---|---|
| Main Market (regulierter Markt) | Prospekt nach PRM | FCA |
| AIM (Primary MTF) | MTF Admission Prospectus nach den Regeln der Börse | keine Genehmigung durch die FCA; der Nominated Adviser bestätigt die Eignung |
| Aquis Growth Market (Primary MTF) | MTF Admission Prospectus nach den Regeln von Aquis | keine Genehmigung durch die FCA; ein Corporate Adviser ist für die Erstzulassung Pflicht |
| PISCES | kein Prospekt; Offenlegung nach den PISCES-Regeln | Betreiber der Plattform |
FCA PS25/9; POATRs Regulation 15; AIM Rules (August 2026); Aquis Access Rulebook v1.2; FCA PISCES
Dein Weg an den regulierten Markt
Für den Börsengang an einem regulierten Markt behält PRM den Großteil der bisherigen Anforderungen bei. Die FCA sagt selbst, dass Prospekte, Rechte und Pflichten weitgehend unverändert bleiben. Wer also die alten Prospektanforderungen kennt, wird beim Inhalt wenig Überraschungen erleben. Beim ersten Angebot von Aktien, die erstmals zum Handel zugelassen werden, muss der Prospekt mindestens drei Arbeitstage vor Ende der Angebotsfrist veröffentlicht sein.
Die große Erleichterung kommt nach dem Börsengang. Für weitere Wertpapiere derselben Gattung ist ein Prospekt erst nötig, wenn die neue Tranche 75 % der bereits zugelassenen Wertpapiere erreicht. Vorher lag die Schwelle bei 20 %. Jede Zulassung zum Handel muss außerdem innerhalb von 60 Tagen über einen Regulatory Information Service gemeldet werden. Für den Company Secretary einer notierten PLC ist das eine Frist mehr im Kalender.
Dein Weg an einen Wachstumsmarkt
Bis zum neuen Regime brauchte eine Gesellschaft für die Zulassung an einem Primary MTF in der Regel keinen Prospekt, sondern ein Zulassungsdokument nach den Regeln des Marktes. Jetzt verlangen die FCA-Regeln für Primary MTFs ein MTF Admission Prospectus bei der Erstzulassung und bei der Zulassung einer Gesellschaft, die durch bestimmte Übernahmen gewachsen ist, etwa nach einer Reverse Takeover. Vereinfachte Zulassungswege, die bisher kein Zulassungsdokument brauchten, bleiben davon ausgenommen.
Der entscheidende Punkt: Die FCA genehmigt dieses Dokument nicht. Die POATRs verbieten es sogar ausdrücklich, dass FCA-Regeln eine Prüfung oder Genehmigung des MTF Admission Prospectus durch die FCA verlangen. Den Inhalt bestimmen die Regeln des Marktbetreibers. Auf AIM begleitet der Nominated Adviser den Prozess, auf dem Aquis Growth Market ist für jedes MTF Admission Prospectus ein Corporate Adviser Pflicht.
Das öffentliche Angebot: was du wissen musst
Die POATRs regeln auch, wann Wertpapiere öffentlich angeboten werden dürfen, und sie enthalten eine Reihe von Ausnahmen. Eine davon betrifft Angebote, deren Gesamtwert im Vereinigten Königreich 5 Millionen Pfund nicht übersteigen kann. Andere betreffen Angebote ausschließlich an qualifizierte Anleger oder an weniger als 150 Personen, die keine qualifizierten Anleger sind.
Wir nennen diese Ausnahmen nur, damit du die Begriffe einordnen kannst. Wie und an wen Wertpapiere angeboten werden, ist regulierte Finanzberatung. Eine Grenze gilt aber schon im Gesellschaftsrecht: Eine private Limited darf ihre Wertpapiere nicht der Öffentlichkeit anbieten. Wer diesen Weg gehen will, braucht eine PLC, siehe Limited in PLC umwandeln.
Was deine Gesellschaft für den Prospekt braucht
Egal welches Dokument es wird, die Anwälte fragen nach denselben Grundlagen. Diese stellen wir zusammen:
- die vollständige Kapitalhistorie mit Beschlüssen, Zuteilungen und Meldungen an Companies House
- die aktuelle Satzung und alle Änderungen mit den zugehörigen Beschlüssen
- Gesellschafterregister und Angaben zu Personen mit maßgeblichem Einfluss
- Direktoren, ihre Bestellungen und Verifizierungen bei Companies House
- Board-Protokolle zu allen wesentlichen Entscheidungen der letzten Jahre
- Verträge mit Gesellschaftern und nahestehenden Personen
Deine Fragen zum Wertpapierprospekt
Gilt noch die EU-Prospektverordnung?
Nicht in Großbritannien. Die POATRs ersetzen seit dem 19. Januar 2026 die britische Prospektverordnung. In der EU gilt weiter das EU-Recht, das ist für eine britische PLC nur relevant, wenn sie dort Wertpapiere anbietet oder zulassen will.
Schreibt ihr den Prospekt?
Nein. Den Prospekt verantworten die Gesellschaft und ihre Anwälte, geprüft von den zuständigen Beratern. Wir liefern die Unterlagen aus der Gesellschaft und koordinieren den Ablauf auf Deutsch.
Braucht eine Kapitalerhöhung nach dem Börsengang immer einen Prospekt?
Am regulierten Markt erst ab 75 % der bereits zugelassenen Wertpapiere derselben Gattung. Gesellschaftsrechtlich bleiben Ermächtigung der Direktoren und Bezugsrechte trotzdem zu beachten.
Quellen: FCA: PS25/9, new rules for the public offers and admissions to trading regime; FCA: PS25/9 (PDF); legislation.gov.uk: POATRs 2024, Regulation 15; legislation.gov.uk: POATRs 2024, Schedule 1; legislation.gov.uk: Companies Act 2006, section 755