| Stand | November 2026 |
| Einkommensteuer | höchstens 20 Prozent |
| High Value Residency | 20 Prozent auf die ersten 1,25 Mio. Pfund, darüber 1 Prozent, mindestens 250.000 Pfund Steuer im Jahr |
| Immobilie für HVR | Haus über 3,5 Mio. Pfund, Wohnung über 1,75 Mio. Pfund |
| Keine Steuer auf | Kapitalgewinne, Erbschaften |
| GST | 5 Prozent |
| EU-Liste | nicht gelistet |
Darfst du auf Jersey wohnen?
Jersey regelt Wohnen und Arbeiten über Statusklassen, nicht über ein Visum allein. Deinen Status trägt jeder auf seiner Registrierungskarte, und er entscheidet, wo du wohnen und arbeiten darfst. Den vollen Status „entitled“ bekommt in der Regel, wer zehn Jahre ununterbrochen auf der Insel gelebt hat. Bis dahin wohnen Zuzügler meist zur Miete, oft auf einem Arbeitsplatz, für den der Arbeitgeber eine Genehmigung hält.
Für vermögende Zuzügler gibt es eine eigene Statusklasse: Menschen, die auf Jersey ansässig werden wollen und der Insel ein Mindestmaß an Steuer und weiteren wirtschaftlichen oder sozialen Vorteilen garantieren. Das ist High Value Residency, kurz HVR. Wer dort durchkommt, kann den Status „entitled“ sofort erhalten und damit kaufen, wo die anderen noch mieten.
Eine Einschränkung gilt für HVR immer: Jersey verlangt neben dem Wohnstatus die Einwanderungsfreigabe. Für Deutsche, Österreicher und Schweizer ohne britischen Aufenthaltsstatus heißt das, dass der Antrag zwei Schienen hat. Wie das britische Aufenthaltsrecht grundsätzlich funktioniert, steht in unserem Überblick zu Visum und Aufenthalt.
High Value Residency: das Programm in Zahlen
Jersey betreibt das Programm seit den 1970er-Jahren. Nach Angaben der Regierung leben heute rund 260 Familien auf der Insel, die über diesen Weg gekommen sind. Es ist ausdrücklich kein Staatsbürgerschaftsprogramm: Du kaufst keinen Pass, sondern einen Wohnstatus mit Steuerpflicht.
Die Steuerformel ist einfach. Einkünfte aus Jersey-Immobilien versteuerst du immer mit 20 Prozent. Für alle anderen Einkünfte gilt: 20 Prozent auf die ersten 1,25 Millionen Pfund, 1 Prozent auf alles darüber. Wer seit dem 14. Juli 2023 einen Antrag stellt, verpflichtet sich zu einer Mindeststeuer von 250.000 Pfund im Jahr auf das eigene Einkommen. Liegt dein Einkommen darunter, rechnet Jersey dir so viel Einkommen zu, dass die 250.000 Pfund trotzdem fällig werden.
Bei der Prüfung schaut die Regierung auf ein Welteinkommen deutlich über 1,25 Millionen Pfund, das für mindestens zehn Jahre gesichert ist, auf unternehmerische Erfahrung, auf Pläne für Investitionen oder Engagement auf der Insel und auf den sozialen Beitrag. Ein HVR darf Wohneigentum kaufen, ein Haus über 3,5 Millionen Pfund oder eine Wohnung über 1,75 Millionen Pfund.
Seit dem Steuerjahr 2026 gilt auf Jersey für alle Ehepaare die getrennte Veranlagung, auch für HVRs. Die Mindeststeuer betrifft also jeden Ehepartner, der selbst den Status beansprucht. Für ältere Zusagen gelten die Regeln, die zum Zeitpunkt der Genehmigung galten, mit einer Mindeststeuer von 170.000 Pfund für Altfälle, die in die Regeln von 2018 wechseln.
Was dich ein HVR-Jahr kostet
Rechenbeispiele nach der Formel von Revenue Jersey, ohne Einkünfte aus Jersey-Immobilien und ohne Sozialabgaben.
| Welteinkommen | Steuer nach Formel | Tatsächlich fällig |
|---|---|---|
| 800.000 Pfund | 160.000 Pfund | 250.000 Pfund (Mindeststeuer) |
| 1,25 Mio. Pfund | 250.000 Pfund | 250.000 Pfund |
| 3 Mio. Pfund | 250.000 + 17.500 Pfund | 267.500 Pfund |
| 10 Mio. Pfund | 250.000 + 87.500 Pfund | 337.500 Pfund |
gov.je, High value resident tax information
Das Steuersystem für alle anderen
Auch ohne HVR ist Jersey schlicht: Der Höchstsatz der Einkommensteuer liegt bei 20 Prozent, kleine Einkommen schützt ein Freibetrag mit Gleitzone. Es gibt keine Kapitalertragsteuer und keine Erbschaftsteuer. Auf Waren und Dienstleistungen fällt eine GST von 5 Prozent an. Arbeitnehmer zahlen 6 Prozent Sozialabgaben, der Arbeitgeber 6,5 Prozent, dazu kommt eine Pflegeabgabe von bis zu 1,5 Prozent des steuerpflichtigen Einkommens.
Firmen zahlen im Regelfall 0 Prozent Körperschaftsteuer. Ausnahmen sind Finanzdienstleister mit 10 Prozent, Versorger mit 20 Prozent und Einkünfte aus Jersey-Immobilien mit 20 Prozent. Dividenden versteuert der Gesellschafter.
Deine Firma und dein Trust: kurz
Jersey ist ein Finanzplatz mit eigener Gesellschafts- und Trustgesetzgebung, und viele Familien nutzen ihn, ohne je dort zu wohnen. Diese Seite ist für dich, wenn du umziehst. Eine Jersey-Struktur ohne Umzug ist ein anderes Thema mit anderen Risiken: Als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland greift bei einer Gesellschaft mit einer Steuerbelastung unter 15 Prozent die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung. Bei einer Jersey-Firma mit 0 Prozent ist das der Normalfall.
Wer auf die Insel zieht und dort eine Firma führt, braucht sie meist für ein echtes Geschäft vor Ort. Das Firmenkonto dafür ist der leichtere Teil, wenn die Firma auf Jersey geführt wird. Wie die Banken das sehen, steht in unserem Beitrag zum Banking auf Jersey.
EU-Liste und dein deutsches Finanzamt
Jersey steht weder auf Anhang I noch auf Anhang II der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete in der Fassung vom 9. Oktober 2026. Das deutsche Steueroasen-Abwehrgesetz greift also nicht. Jersey tauscht Kontodaten nach dem CRS aus, und Deutschland hat mit der Insel ein Abkommen über den Informationsaustausch; das BMF führt Jersey außerdem in seiner Liste der Abkommen zu Steuern vom Einkommen.
Die deutschen Regeln, die dich trotzdem begleiten, kommen aus dem Außensteuergesetz. Wer in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre als Deutscher unbeschränkt steuerpflichtig war, in ein Niedrigsteuergebiet zieht und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behält, bleibt zehn Jahre erweitert beschränkt steuerpflichtig. Als niedrig gilt dabei ausdrücklich auch eine Vorzugsbesteuerung gegenüber der allgemeinen Besteuerung, und ein Sonderregime mit 1 Prozent über 1,25 Millionen Pfund ist genau das. Dazu kommen die Wegzugsteuer auf GmbH-Anteile und die fünf Jahre, die deutsche Staatsangehörige nach dem Wegzug erbschaftsteuerlich unbeschränkt bleiben. Wie das genau läuft, erklärt wohnsitzausland.com zur erweiterten beschränkten Steuerpflicht. Diese Regeln sind deutsches Recht; für Österreicher und Schweizer gelten die Wegzugsregeln ihres eigenen Landes.
Mehr zur Liste selbst und zu den Abwehrmaßnahmen findest du auf unserer Seite EU-Liste und Steueroasen-Abwehrgesetz.
Passt Jersey zu dir?
Jersey passt zu Unternehmern und Investoren mit hohem, stabilem Welteinkommen, die einen echten Lebensmittelpunkt mit Schulen, Flughafen und britischem Rechtssystem suchen und für die eine Steuer von mindestens 250.000 Pfund im Jahr ein fairer Preis ist. Wer 400.000 Pfund im Jahr verdient, zahlt auf Jersey als HVR mehr als nach der normalen 20-Prozent-Regel und sollte die Alternativen ansehen: den Steuerdeckel auf Guernsey oder auf der Isle of Man.
Ein Wort aus zwanzig Jahren Praxis auf den Inseln: Jersey ist hervorragend organisiert, aber der lokale Beratermarkt ist teuer und kleinteilig. Für Status, Haus, Steuer, Bank und Schule sitzen schnell fünf Kanzleien am Tisch, die jede für sich abrechnen. Wer vorher weiß, was er will, spart dort das meiste Geld.
Deine Fragen zu Jersey
Bekomme ich auf Jersey einen britischen Pass?
Nein. High Value Residency ist ausdrücklich kein Staatsbürgerschaftsprogramm. Du erhältst einen Wohnstatus und brauchst zusätzlich die Einwanderungsfreigabe.
Gibt es auf Jersey eine Erbschaftsteuer?
Nein, Jersey erhebt keine Erbschaftsteuer und keine Kapitalertragsteuer. Deutsche Staatsangehörige bleiben aber fünf Jahre nach dem Wegzug in Deutschland unbeschränkt erbschaftsteuerpflichtig, unter Umständen länger.
Ist mein Konto auf Jersey für das deutsche Finanzamt sichtbar?
Ja. Jersey meldet nach dem Common Reporting Standard an dein Wohnsitzland. Erträge erklärst du dort, wo du steuerlich ansässig bist. Mehr dazu in unserem Banking-Bereich zu CRS und den Inseln.
Quellen: gov.je: Moving to Jersey as a high net worth individual; gov.je: High value resident tax information; gov.je: Moving to Jersey, money and tax; gov.je: Residential and employment statuses; Rat der EU: Schlussfolgerungen vom 9. Oktober 2026 zur EU-Liste; BMF: Stand der Doppelbesteuerungsabkommen am 1. Januar 2026; § 2 AStG (gesetze-im-internet.de)