AUF EINEN BLICK · STAND NOVEMBER 2026
Grenze für den Sendungswert£135 je Sendung, nicht je Artikel
Bis £135, direkt an Privatkundendu berechnest britische VAT beim Verkauf und musst dich registrieren
Bis £135, über einen Marktplatzder Marktplatz schuldet die VAT
Ware liegt beim Verkauf in UKRegistrierung ab dem ersten Pfund, ohne Umsatzschwelle
Über £135normale Einfuhr mit Einfuhr-VAT und Zoll
Einfuhr-VAT ohne VorkassePostponed VAT Accounting, nur mit britischer VAT-Nummer
Zollbefreiung bis £135fällt laut Budget 2026 ab Oktober 2028 weg

Die erste Frage: Wo liegt deine Ware, wenn du verkaufst?

Die britische VAT auf Waren aus dem Ausland hängt an zwei Dingen: dem Wert der Sendung und dem Ort, an dem die Ware im Moment des Verkaufs liegt. Liegt sie noch in Deutschland, Österreich oder der Schweiz und geht sie als Paket an den Kunden, entscheidet der Sendungswert. Liegt sie schon in einem Lager in England, Schottland oder Wales, ist der Wert egal.

Für den Sendungswert zählt der Preis, zu dem du die Ware verkaufst, ohne Versand und Versicherung, wenn diese auf der Rechnung getrennt ausgewiesen sind, und ohne andere Steuern und Abgaben. Liegen mehrere Artikel in einem Paket, zählt die Summe. Die Grenze von £135 gilt für die ganze Sendung, nicht für den einzelnen Artikel.

Die Zollseite, also EORI, Zolltarifnummer und Ursprungsregeln, haben wir in Zoll nach dem Brexit zusammengefasst. Hier geht es um die Frage, wer wann britische VAT abführt und ob du dafür eine eigene britische VAT-Nummer brauchst.

Pakete bis £135 direkt an Kunden: Du bist der Steuerschuldner

Verkaufst du über deinen eigenen Shop eine Sendung bis £135 an einen Kunden in Großbritannien, wird an der Grenze keine Einfuhr-VAT erhoben. Stattdessen berechnest du die britische VAT schon beim Verkauf, so als wärst du ein britischer Händler. Dafür musst du dich bei HMRC registrieren, du musst den richtigen Steuersatz für jedes Produkt kennen, und du führst die Steuer mit deiner britischen VAT-Erklärung ab. Die frühere Befreiung für Kleinsendungen bis £15 gibt es nicht mehr.

Verkaufst du dieselbe Sendung an ein britisches Unternehmen, das dir seine britische VAT-Nummer gibt, berechnest du keine britische VAT. Du prüfst die Nummer über den Prüfdienst von HMRC, schreibst einen Hinweis wie „reverse charge: customer to account for VAT to HMRC“ auf die Rechnung, und dein Kunde rechnet die Steuer selbst ab. Wer ausschließlich so an registrierte Unternehmen liefert und die Ware beim Verkauf noch außerhalb von UK hat, muss sich nicht registrieren.

Zwei Fallen aus der Praxis: Änderst du nach dem Verkauf den Wert der Sendung, etwa weil der Kunde nachbestellt und alles in ein Paket kommt, und liegt der Wert dann über £135, können Einfuhr-VAT und Zoll anfallen, und die bereits berechnete VAT ist zu korrigieren. Und die Unterlagen, einschließlich der Rechnungen, musst du sechs Jahre aufbewahren.

Verkauf über einen Marktplatz: Der Marktplatz zahlt, du bleibst in der Pflicht

Verkaufst du über einen Online-Marktplatz, verschiebt sich die Steuerschuld. Als Marktplatz gilt nach HMRC eine Website oder App, die die Bedingungen des Verkaufs festlegt, an der Zahlung beteiligt ist und an Bestellung oder Lieferung mitwirkt. Für Sendungen bis £135 aus dem Ausland ist dann der Marktplatz Schuldner der britischen VAT. Dasselbe gilt für Waren jeden Werts, die beim Verkauf schon in Großbritannien liegen, wenn ein Verkäufer ohne Sitz in UK sie über den Marktplatz verkauft.

Raus bist du damit nicht ganz. Bringst du die Ware selbst in ein britisches Lager, schuldest du bei der Einfuhr die Einfuhr-VAT und gegebenenfalls Zoll. Beim späteren Verkauf liegt umsatzsteuerlich eine nullbesteuerte Lieferung von dir an den Marktplatz vor, eine sogenannte Deemed Supply. Die Einfuhr-VAT bekommst du nur zurück, wenn du in Großbritannien registriert bist. Verkauft der Marktplatz deine Ware aus dem britischen Lager an ein Unternehmen mit britischer VAT-Nummer, musst du dich ohnehin registrieren und die VAT auf diesen Verkauf selbst abführen.

Rechne damit, dass der Marktplatz nach deiner Nummer fragt. HMRC kann Marktplatzbetreiber gesamtschuldnerisch für die VAT von Verkäufern haften lassen, die sich hätten registrieren müssen. Deshalb prüfen die Plattformen die Nummern ihrer ausländischen Verkäufer und müssen eine geprüfte Nummer innerhalb von zehn Tagen auf ihrer Seite anzeigen.

Ware im britischen Lager: Registrierung ab dem ersten Pfund

Gehört dir Ware, die beim Verkauf in Großbritannien liegt, und verkaufst du sie direkt an Kunden in UK, musst du dich registrieren und VAT auf jeden dieser Verkäufe abführen, unabhängig vom Warenwert. Die bekannte Umsatzschwelle von £90.000 gilt für britische Unternehmen, nicht für dich als Unternehmen ohne Sitz in UK. Die Einzelheiten zur Registrierung stehen in VAT-Nummer im UK.

Prüfe auch deinen Logistiker. Wer in Großbritannien Waren für Verkäufer ohne Sitz in UK lagert, braucht in der Regel eine Zulassung nach dem Fulfilment House Due Diligence Scheme. Ohne sie darf er nicht arbeiten; ihm drohen eine Strafe von £10.000 und ein Strafverfahren. Zugelassene Lager stehen in einer öffentlichen Liste von HMRC und müssen ihre Kunden überprüfen. Ein seriöses Lager fragt dich also nach deiner britischen VAT-Nummer, bevor er deine Ware annimmt.

Für die Körperschaftsteuer ist ein reines Lager übrigens keine Betriebsstätte: Das Abkommen zwischen Deutschland und Großbritannien nimmt Einrichtungen, die nur der Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung eigener Waren dienen, ausdrücklich aus. Wann aus mehr Präsenz eine Betriebsstätte wird, erklärt Betriebsstätte oder Tochtergesellschaft.

Über £135 und Lagerware: Einfuhr-VAT mit Postponed VAT Accounting

Bei Sendungen über £135 gelten die normalen Einfuhrregeln: Bei der Einfuhr nach Großbritannien fallen Einfuhr-VAT und gegebenenfalls Zoll an. Wer die Ware einführt, zahlt. Wer mit britischer VAT-Nummer einführt, muss die Einfuhr-VAT aber nicht vorstrecken. Mit Postponed VAT Accounting meldest du sie in der VAT-Erklärung an und ziehst sie in derselben Erklärung als Vorsteuer wieder ab. Eine Genehmigung brauchst du dafür nicht.

Als Unternehmen ohne Sitz in UK brauchst du einen Zollagenten oder Spediteur, der die Einfuhranmeldung für dich abgibt. Er braucht deine Anweisung schriftlich, dass er Postponed VAT Accounting wählen soll, und trägt deine Daten als Empfänger ein. Die Beträge findest du später in deinem monatlichen Auszug, den du online abrufst. Eine Ausnahme: Für Sendungen über £135, die mit dem Postdienst der Royal Mail Group kommen, geht das Verfahren nicht.

Für Nordirland gelten bei Waren weiter die EU-Regeln, mit eigenen Abläufen. Das steht in Nordirland und das Windsor Framework.

Wer schuldet die britische VAT? Die Fälle im Überblick

Die Tabelle gilt für Verkäufer ohne Sitz in Großbritannien und für Ware, die nach England, Schottland oder Wales geht.

FallBritische VAT schuldetBrauchst du eine britische VAT-Nummer?
Paket bis £135 aus DACH, eigener Shop, an Privatkundendu, beim Verkaufja
Paket bis £135 aus DACH, an Unternehmen mit britischer VAT-Nummerder Kunde per Reverse Chargenein, wenn das deine einzigen Verkäufe nach UK sind
Paket bis £135 aus DACH, über einen Marktplatzder Marktplatznein, solange die Ware außerhalb von UK liegt
Paket über £135, Kunde führt einder Kunde als Einführer, an der Grenzenein
Paket über £135, du lieferst verzollt und führst selbst eindu als Einführerpraktisch ja, sonst kein Vorsteuerabzug
Ware im britischen Lager, Verkauf im eigenen Shopdu, bei jedem Verkaufja, ohne Umsatzschwelle
Ware im britischen Lager, Verkauf über einen Marktplatzder Marktplatz; du die Einfuhr-VATja, um die Einfuhr-VAT zurückzuholen

HMRC: VAT and overseas goods sold directly to customers in the UK; VAT and overseas goods sold to customers in the UK using online marketplaces; Postponed VAT accounting

BUDGET 2026
Ab Oktober 2028 fällt die Zollbefreiung bis £135

Mit dem Budget vom 28. Oktober 2026 hat die Regierung angekündigt, die Zollbefreiung für Sendungen bis £135 abzuschaffen und ab Oktober 2028 neue Zollverfahren einzuführen. Die VAT-Regeln oben bleiben davon unberührt; wie die neuen Abläufe an der Grenze aussehen, legt die Regierung noch fest. Wer heute viele kleine Pakete nach UK schickt, sollte diese Frist im Blick haben.

FAQ

Häufige Fragen zur VAT beim Warenverkauf nach UK

Gilt die 135-Pfund-Grenze pro Artikel oder pro Paket?

Pro Sendung. Liegen mehrere Artikel in einem Paket, zählt die Summe ihrer Verkaufspreise, ohne getrennt ausgewiesene Versand- und Versicherungskosten.

Ich verkaufe nur über einen Marktplatz. Brauche ich trotzdem eine VAT-Nummer?

Solange deine Ware beim Verkauf außerhalb von UK liegt und die Sendungen nicht über £135 liegen, schuldet der Marktplatz die VAT. Sobald du Ware in ein britisches Lager bringst, brauchst du die Nummer, um die Einfuhr-VAT zurückzuholen, und für Verkäufe an Unternehmen mit britischer VAT-Nummer schuldest du die Steuer selbst.

Gilt für mich die Umsatzschwelle von £90.000?

Nein. Als Unternehmen ohne Sitz in Großbritannien musst du dich registrieren, sobald du dort steuerpflichtige Umsätze hast, egal in welcher Höhe.

Was ist, wenn alle meine Produkte dem Nullsatz unterliegen?

Dann musst du dich nicht registrieren und kannst bei HMRC eine Befreiung von der Registrierung beantragen. Ob deine Produkte wirklich nullbesteuert sind, prüfst du am besten vorher anhand der britischen Steuersätze.

Und wie sieht es bei Dienstleistungen aus?

Ganz anders. Für Dienstleistungen gelten die Regeln zum Ort der Leistung und die Reverse Charge. Das erklären wir in VAT auf Dienstleistungen nach UK.

Quellen: GOV.UK: VAT and overseas goods sold directly to customers in the UK; GOV.UK: VAT and overseas goods sold to customers in the UK using online marketplaces; GOV.UK: Check when online marketplaces must carry out VAT checks on overseas sellers; GOV.UK: Apply for the Fulfilment House Due Diligence Scheme; GOV.UK: Check when you can account for import VAT on your VAT Return; GOV.UK: Register for VAT; GOV.UK: Budget 2026; GOV.UK: UK-Germany Double Taxation Convention (2021 protocol), Article 5