| Körperschaftsteuer | 25 % Hauptsatz, 19 % bis £50.000 Gewinn, dazwischen Marginal Relief |
| Ausblick | 25 % und 19 % auch für das Steuerjahr ab 1. April 2028 angekündigt |
| Dividenden an Nicht-Ansässige | britische Steuer begrenzt auf das, was an der Quelle abgezogen wird (HMRC SAIM1170) |
| Stamp Duty / SDRT | 0,5 % beim Kauf bestehender Aktien, neue Aktien bei Ausgabe frei |
| UK Listing Relief | 3 Jahre keine SDRT nach Erstnotierung am regulierten Markt |
| Stand | November 2026 |
Was deine PLC an Körperschaftsteuer zahlt
Eine PLC zahlt Corporation Tax nach denselben Regeln wie eine private Limited. Die Rechtsform ändert am Steuersatz nichts. Der Hauptsatz liegt bei 25 Prozent und gilt, wenn der Gewinn über £250.000 liegt. Bei einem Gewinn von £50.000 oder weniger gilt der Small Profits Rate von 19 Prozent. Liegt der Gewinn dazwischen, gibt es Marginal Relief, also einen gleitenden Übergang zwischen beiden Sätzen.
Ein Detail, das bei Konzernen gern übersehen wird: Die Schwellen von £50.000 und £250.000 werden für kurze Wirtschaftsjahre anteilig gekürzt und durch die Zahl der verbundenen Gesellschaften (associated companies) geteilt. Eine PLC mit drei Töchtern hat also nicht vier Mal die volle Schwelle. Wer eine Holding mit mehreren britischen Gesellschaften plant, sollte das vorher durchrechnen.
Und die Frage, die viele aus der alten Debatte kennen: Steigt der Satz bald wieder? Mit dem Budget vom 28. Oktober 2026 hat die Regierung angekündigt, den Hauptsatz von 25 Prozent und den Small Profits Rate von 19 Prozent auch für das Steuerjahr ab 1. April 2028 beizubehalten. Für deine Planung heißt das: Ruhe an dieser Front, zumindest bis dahin.
Körperschaftsteuer im Überblick
Die Sätze gelten für das Wirtschaftsjahr, in dem der Gewinn entsteht. Überschneidet ein Wirtschaftsjahr zwei Steuerjahre mit unterschiedlichen Sätzen, wird tageweise aufgeteilt.
| Gewinn im Jahr | Satz | Hinweis |
|---|---|---|
| bis £50.000 | 19 % | Small Profits Rate |
| £50.000 bis £250.000 | zwischen 19 % und 25 % | Marginal Relief |
| über £250.000 | 25 % | Hauptsatz |
GOV.UK: Corporation Tax rates, expenses and reliefs
Deine PLC als Holding
Viele PLCs sind Holdings. Die PLC hält Beteiligungen, bekommt Ausschüttungen ihrer Töchter und schüttet selbst an die Aktionäre aus. Ob dabei in UK Steuer anfällt, hängt an der Art der Einkünfte und an den britischen Befreiungen für Beteiligungserträge, nicht daran, ob hinter dem Namen Ltd oder plc steht.
Die Steuerlogik einer britischen Holding mit Gesellschaftern in Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben wir auf der Seite zur UK Holding ausführlich aufbereitet. Hier bleiben wir bei dem, was speziell die PLC betrifft: Dividenden an Aktionäre im Ausland und die Stempelsteuer auf Aktien. Warum man überhaupt eine PLC statt einer Limited wählt, steht in unserem Vergleich von PLC und Limited.
Quellensteuer auf deine britische Dividende
Das ist die meistgesuchte Frage zu britischen Aktien überhaupt: Wie viel Quellensteuer zieht Großbritannien von meiner Dividende ab? Die britische Steuerverwaltung behandelt Dividenden einer in UK ansässigen Gesellschaft bei Nicht-Ansässigen als sogenanntes disregarded income. Die ganze Systematik der Quellensteuer in Großbritannien erklären wir in einem eigenen Beitrag; hier der Kern für PLC-Aktionäre. Die Folge steht im HMRC-Handbuch SAIM1170: Die britische Einkommensteuer eines Nicht-Ansässigen auf diese Einkünfte ist auf die Steuer begrenzt, die an der Quelle abgezogen oder als abgezogen behandelt wurde.
Übersetzt heißt das: Als Aktionär mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz schuldest du UK auf deine Dividende nicht mehr als das, was bei der Auszahlung einbehalten wird. Eine britische Nachzahlung auf die Dividende ist in diesem System nicht angelegt. Ob deine Bank oder dein Broker dabei etwas abzieht, siehst du auf der Abrechnung. Dort lohnt sich ein Blick, bevor du über eine Erstattung nachdenkst.
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen UK und Deutschland setzt dem Quellenstaat zusätzlich eine Obergrenze. Nach der Übersicht von HMRC darf der Quellenstaat Streubesitzdividenden mit höchstens 15 Prozent besteuern, Dividenden an eine Gesellschaft, die direkt mindestens 10 Prozent des Kapitals hält, mit höchstens 5 Prozent. Wichtig ist die Lesart: Das sind Höchstsätze. Was das nationale Recht tatsächlich verlangt, kann darunter liegen.
Für Aktionäre in Österreich und der Schweiz gilt jeweils das eigene Abkommen mit UK. Die Grundlogik ist dieselbe: Die Höchstsätze im Abkommen begrenzen den Quellenstaat, die eigentliche Besteuerung der Dividende passiert im Wohnsitzland. Die konkreten Sätze prüfen wir für dein Land im Einzelfall.
Wo deine Dividende wirklich besteuert wird: zu Hause
Die entscheidende Steuer auf deine PLC-Dividende entsteht nicht in London, sondern dort, wo du lebst. In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist die Dividende einer britischen Gesellschaft ganz normal steuerpflichtig, nach den Regeln des jeweiligen Landes. Ob das die Abgeltungsteuer, die Kapitalertragsteuer oder die Einkommensteuer ist und ob eine Teilbefreiung greift, hängt von deinem Land, deiner Beteiligungshöhe und davon ab, ob du privat oder über eine eigene Gesellschaft hältst.
Darum taugt die alte Verkaufsformel "keine Quellensteuer, also steuerfrei" nichts. Sie stimmt nur für jemanden, der in einem Land ohne Steuer auf Dividenden lebt. Für alle anderen verschiebt sich die Steuer, sie verschwindet nicht. Wer gerade über einen Wegzug nachdenkt, sollte die PLC und den neuen Wohnsitz zusammen planen, nicht nacheinander. Das ist ein klassisches Thema für ein UK Tax Consult.
Stempelsteuer auf Aktien: Stamp Duty und SDRT
Jetzt zur kleinen britischen Spezialität. Wer bestehende Aktien einer in UK gegründeten Gesellschaft kauft, zahlt in der Regel eine Abgabe von 0,5 Prozent auf den Kaufpreis. Läuft der Kauf elektronisch über das CREST-System, heißt sie Stamp Duty Reserve Tax (SDRT) und wird automatisch abgezogen. Wird mit einem Stock Transfer Form auf Papier übertragen, heißt sie Stamp Duty und fällt erst an, wenn der Kaufpreis über £1.000 liegt.
Auch Übertragungen außerhalb von CREST, sogenannte off-market transactions, lösen SDRT aus. Dann wird nichts automatisch abgezogen, sondern HMRC muss mit einer schriftlichen Meldung informiert werden. Genau hier rutschen bei nicht börsennotierten PLCs Fristen durch: Ein Aktionär verkauft an einen anderen, beide denken, das sei Privatsache, und das Register wird umgeschrieben, ohne dass jemand an die Abgabe gedacht hat. In der Company-Secretary-Betreuung prüfen wir das, bevor der Eintrag im Register erfolgt.
Zwei Ausnahmen sind für Gründer und Emittenten wichtig. Wer neue Aktien zeichnet, also bei einer Kapitalerhöhung oder Gründung frisch ausgegebene Aktien bekommt, zahlt keine Stempelsteuer. Und wer Aktien geschenkt bekommt, ebenfalls nicht. Teurer wird es nur bei Übertragungen in bestimmte Depositary-Receipt-Programme oder Clearance Services: Dort gilt ein Satz von 1,5 Prozent.
Stempelsteuer auf Aktien im Überblick
Die Abgabe trifft den Käufer, nicht die Gesellschaft. Sie bemisst sich in der Regel am gezahlten Preis.
| Vorgang | Abgabe | Satz |
|---|---|---|
| Kauf über CREST (elektronisch) | SDRT | 0,5 % |
| Kauf off-market außerhalb CREST | SDRT, Meldung an HMRC | 0,5 % |
| Kauf mit Stock Transfer Form über £1.000 | Stamp Duty | 0,5 % |
| Zeichnung neuer Aktien | keine | 0 % |
| Übertragung in bestimmte Depositary-Receipt-Programme | SDRT | 1,5 % |
GOV.UK: Tax when you buy shares
UK Listing Relief: drei Jahre ohne SDRT nach dem Börsengang
Seit dem Finance Act 2026 gibt es eine Erleichterung, die beim Börsengang ins Gewicht fällt. Für Aktien einer Gesellschaft, die neu am regulierten Markt in UK notiert ist, fällt in den ersten drei Jahren nach der Erstnotierung keine SDRT von 0,5 Prozent an. Die Regel steht in Section 89C des Finance Act 1986 und gilt für Vereinbarungen ab dem 27. November 2025, wenn die Gesellschaft ab diesem Tag neu notiert wurde.
Zwei Grenzen gehören dazu. Erstens gilt die Befreiung nicht für den Satz von 1,5 Prozent und nicht für Übertragungen im Rahmen einer Übernahme mit Kontrollwechsel. Zweitens knüpft sie an einen UK regulated market an, praktisch also an den Main Market der London Stock Exchange. AIM ist nach den eigenen Regeln der Börse ein multilateral trading facility und kein regulierter Markt. Für AIM-Aktien greift diese Listing Relief deshalb nicht, dort gelten eigene Regeln, die wir im Einzelfall mit dir durchgehen.
Für die Wahl des Handelsplatzes ist das ein Argument unter vielen, kein Hauptgrund. Aber es gehört in die Rechnung, wenn du mit uns den Börsengang einer PLC vorbereitest.
Was ab 2027 kommt: die Securities Transfer Tax
Die Stempelsteuer auf Aktien wird umgebaut. Die Regierung hat mit dem Budget 2026 bestätigt, dass eine neue Securities Transfer Tax ab Ende 2027 die Stamp Duty und die SDRT ersetzen soll. Die Gesetzgebung kommt mit dem Finance Bill 2026-27, das genaue Startdatum legt eine spätere Verordnung fest.
Bis dahin gelten die heutigen Regeln unverändert. Für dich bedeutet das vor allem eines: Wer heute Aktienregister, Übertragungsformulare und Satzungsregeln einer PLC aufsetzt, sollte sie so bauen, dass ein Wechsel des Abgabesystems keine neue Satzung braucht.
Deine Fragen zu den Steuern der PLC
Zahlt eine PLC mehr Steuern als eine Limited?
Nein. Beide zahlen Corporation Tax nach denselben Sätzen: 25 Prozent Hauptsatz, 19 Prozent bis £50.000 Gewinn, dazwischen Marginal Relief.
Muss ich als Aktionär in Deutschland auf meine Dividende in UK Steuer nachzahlen?
Nein, nicht auf die Dividende als solche. Für Nicht-Ansässige ist die britische Einkommensteuer auf Dividenden britischer Gesellschaften auf das begrenzt, was an der Quelle abgezogen wird. Versteuert wird die Dividende in deinem Wohnsitzland.
Was ist die Stempelsteuer in Großbritannien bei Aktien?
Beim Kauf bestehender Aktien einer britischen Gesellschaft fallen in der Regel 0,5 Prozent an, elektronisch als SDRT, auf Papier als Stamp Duty ab einem Kaufpreis über £1.000. Neue Aktien bei der Ausgabe sind frei.
Gilt die dreijährige SDRT-Befreiung auch für AIM?
Nein. Die UK Listing Relief verlangt eine Zulassung am regulierten Markt in UK. AIM ist ein multilateral trading facility.
Quellen: GOV.UK: Corporation Tax rates, expenses and reliefs; GOV.UK: Budget 2026, Overview of tax legislation and rates; HMRC Savings and Investment Manual SAIM1170: non-residents; HMRC Double Taxation Relief Manual DT7904: Germany treaty summary; GOV.UK: Tax when you buy shares; legislation.gov.uk: Finance Act 1986, section 89C (UK listing relief); GOV.UK: Stamp Duty Reserve Tax, UK Listing Relief; London Stock Exchange: AIM Rules for Companies (August 2026)