| Deutschland | § 6 AStG: Anteile ab 1 % gelten beim Wegzug als verkauft, wenn du 7 der letzten 12 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig warst |
| Zahlung DE | Auf Antrag 7 gleiche Jahresraten, zinslos, in der Regel gegen Sicherheit |
| Österreich | § 27 Abs. 6 EStG: Aufschub und Raten nur bei EU/EWR, UK ist Drittstaat |
| Schweiz | Private Kapitalgewinne steuerfrei, kein Wegzug-Thema; Geschäftsvermögen schon |
| UK | Keine allgemeine Aufwertung beim Zuzug; Anrechnung der Wegzugsteuer möglich |
| Stand | November 2026 |
Warum dein Umzug zwei Steuersysteme berührt
Dein Heimatstaat verliert mit deinem Wegzug das Recht, spätere Gewinne zu besteuern. Nach den Doppelbesteuerungsabkommen mit UK besteuert Gewinne aus dem Verkauf von Aktien und Anteilen nämlich nur der Wohnsitzstaat, Immobilien und immobilienreiche Gesellschaften ausgenommen. Deshalb greifen Deutschland und Österreich vorher zu und besteuern den Wertzuwachs, als hättest du am Umzugstag verkauft.
UK besteuert dich nach dem Zuzug als Ansässigen, und zwar auf den Gewinn zwischen dem, was du ursprünglich bezahlt hast, und dem späteren Verkaufspreis. Ohne Planung zahlt man so denselben Wertzuwachs zweimal. Dieser Artikel behandelt nur den Umzug nach UK. Die allgemeinen Regeln zur Wegzugsteuer stehen ausführlich bei Wohnsitz Ausland.
Du ziehst aus Deutschland: § 6 AStG
Gibst du deinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland auf, endet die unbeschränkte Steuerpflicht. § 6 AStG behandelt das wie einen Verkauf deiner Anteile zum gemeinen Wert. Erfasst sind Anteile im Sinne von § 17 EStG, also Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, an denen du in den letzten fünf Jahren zu mindestens 1 Prozent beteiligt warst. Dein Aktiendepot mit kleinen Positionen fällt nicht darunter, deine GmbH sehr wohl.
Betroffen ist nur, wer innerhalb der letzten zwölf Jahre vor dem Wegzug mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war. Für Wegzüge seit dem 1. Januar 2022 gilt die heutige Fassung; die alte gilt nur für Fälle davor.
UK ist weder EU noch EWR, und unter der heutigen Fassung spielt das kaum noch eine Rolle: Der Gesetzestext enthält für Ratenzahlung und Rückkehr keine Sonderregel für EU- oder EWR-Staaten mehr. Die Steuer kannst du auf Antrag in sieben gleichen Jahresraten zahlen. Die Raten sind nicht zu verzinsen, der Antrag wird aber in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung genehmigt. Die erste Rate ist einen Monat nach dem Bescheid fällig, die übrigen jeweils am 31. Juli der Folgejahre. Verkaufst oder überträgst du die Anteile, wird der Rest sofort fällig, ebenso bei Ausschüttungen oder Einlagenrückgewähr von mehr als einem Viertel des Werts.
Dazu kommt eine Meldepflicht: Jedes Jahr bis zum 31. Juli teilst du dem Finanzamt elektronisch deine Anschrift mit und bestätigst, dass dir die Anteile weiter gehören. Mehr zu allen Varianten liest du bei Wegzugsbesteuerung in Deutschland.
Beruht der Wegzug auf einer nur vorübergehenden Abwesenheit und wirst du innerhalb von sieben Jahren wieder unbeschränkt steuerpflichtig, entfällt der Steueranspruch. Bedingungen: Die Anteile wurden in der Zwischenzeit nicht verkauft oder übertragen, es gab keine Ausschüttungen von mehr als einem Viertel des Werts, und Deutschland hat sein Besteuerungsrecht wieder im alten Umfang. Das Finanzamt kann die Frist auf Antrag um höchstens fünf Jahre verlängern, wenn die Rückkehrabsicht fortbesteht. Für eine Entsendung auf Zeit nach London ist das die wichtigste Regel des ganzen Paragrafen.
Du ziehst aus Österreich: warum UK hier teuer ist
Österreich behandelt jede Einschränkung seines Besteuerungsrechts an Kapitalvermögen im Sinne von § 27 Abs. 3 bis 4a EStG als Veräußerung. Anders als Deutschland kennt diese Regel keine Beteiligungsschwelle; sie erfasst grundsätzlich dein Kapitalvermögen nach diesen Absätzen.
Beim Wegzug in einen EU- oder EWR-Staat kannst du in der Steuererklärung beantragen, dass die Steuer nicht festgesetzt wird, bis du tatsächlich verkaufst oder in einen Drittstaat weiterziehst. Ratenzahlung gibt es in den übrigen Fällen ebenfalls nur gegenüber EU- und EWR-Staaten. UK ist seit dem Brexit Drittstaat: Für einen Umzug von Wien nach London gibt es weder die Nichtfestsetzung noch Raten, die Steuer wird ohne Aufschub festgesetzt.
Der Gewinn unterliegt in der Regel dem besonderen Steuersatz von 27,5 Prozent nach § 27a Abs. 1 Z 2 EStG. Wer schon früher in einen EU-Staat gezogen ist und die Nichtfestsetzung hat, sollte wissen: Der Weiterzug von dort nach UK löst die Festsetzung aus. Die Details zum österreichischen Recht findest du bei Wegzugsbesteuerung Österreich.
Du ziehst aus der Schweiz: kein Wegzugsthema für Privatvermögen
In der Schweiz sind Kapitalgewinne aus dem Verkauf von beweglichem Privatvermögen, etwa Wertschriften, beim Bund und in allen Kantonen steuerfrei. Was beim Verkauf nicht besteuert würde, kann auch beim Wegzug nicht besteuert werden. Dein privates Depot nimmst du steuerlich unbelastet mit nach UK.
Anders bei Selbständigen: Für Geschäftsvermögen zählt der Wegzug ins Ausland zu den wesentlichen Tatbeständen, bei denen stille Reserven als Gewinn auszuweisen sind. Und Schweizer Liegenschaften bleiben steuerpflichtig, denn die beschränkte Steuerpflicht endet erst, wenn die steuerbaren Werte in der Schweiz wegfallen, zum Beispiel mit dem Verkauf des Grundeigentums.
Der Haken kommt auf der britischen Seite: Gerade weil die Schweiz beim Wegzug nichts besteuert, rechnet UK später den ganzen Gewinn ab deinem ursprünglichen Kaufpreis.
Die britische Seite: Anschaffungskosten, Anrechnung, FIG
UK berechnet den Gewinn als Differenz zwischen dem, was du bezahlt hast, und dem Verkaufspreis. Eine allgemeine Aufwertung auf den Marktwert beim Zuzug gibt es nicht: HMRC verneint sie schon für Gesellschaften, die nach UK ziehen, und macht dort nur eine Ausnahme für Vermögen, das einer EU-Wegzugsteuer unterlag. Für Privatpersonen bleibt es bei den ursprünglichen Anschaffungskosten.
Die gute Nachricht: HMRC behandelt eine ausländische Steuer auf Wertsteigerungen ohne Verkauf und die spätere britische Steuer beim Verkauf als Steuer auf denselben Gewinn. Die deutsche oder österreichische Wegzugsteuer kann deshalb grundsätzlich auf die britische Capital Gains Tax angerechnet werden, unter Umständen nur eingeschränkt.
Noch besser ist oft das 4-Jahres-FIG-Regime: Wer nach mindestens zehn Jahren ohne britische Steuerpflicht zuzieht, zahlt in den ersten vier Jahren auf Antrag keine britische Steuer auf ausländische Einkünfte und Gewinne. Verkaufst du deine deutschen oder österreichischen Anteile in diesem Fenster, fällt in UK keine Steuer an, und das Thema Doppelbesteuerung erledigt sich. Der Preis: Für jedes Jahr mit Antrag verlierst du die steuerfreien Grundbeträge für Einkommen- und Kapitalgewinnsteuer.
Wann dein erstes britisches Steuerjahr beginnt, hängt am Residence Test und eventuell am Split Year; mehr dazu in Split Year beim Zuzug. Welche Einkünfte nach dem Umzug welches Land besteuert, erklärt das DBA Deutschland und UK.
Deine Fragen zur Wegzugsteuer
Fällt beim Umzug von Deutschland nach England Wegzugsteuer an?
Ja, wenn du Anteile an einer Kapitalgesellschaft von mindestens 1 Prozent hältst und in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig warst. Dann gilt der Wegzug als Verkauf zum gemeinen Wert.
Kann ich die deutsche Wegzugsteuer in Raten zahlen, obwohl UK nicht in der EU ist?
Ja. Auf Antrag in sieben gleichen, zinslosen Jahresraten, in der Regel gegen Sicherheitsleistung. Die heutige Fassung von § 6 AStG unterscheidet dabei nicht zwischen EU und Drittstaaten.
Was gilt beim Umzug von Österreich nach UK?
UK ist Drittstaat. Die Nichtfestsetzung und die Ratenzahlung gibt es nur bei EU- und EWR-Staaten, die Steuer wird also ohne Aufschub festgesetzt.
Gibt es in der Schweiz eine Wegzugsteuer?
Nicht auf privates bewegliches Vermögen, denn private Kapitalgewinne darauf sind steuerfrei. Bei Geschäftsvermögen von Selbständigen ist der Wegzug ins Ausland dagegen ein Realisationstatbestand.
Bekomme ich in UK höhere Anschaffungskosten, wenn ich Wegzugsteuer gezahlt habe?
Nein, eine allgemeine Aufwertung gibt es nicht. Die gezahlte Wegzugsteuer kann aber grundsätzlich auf die spätere britische Capital Gains Tax angerechnet werden.
Quellen: Gesetze im Internet: § 6 AStG; Gesetze im Internet: § 21 AStG (Anwendungsvorschriften); Gesetze im Internet: § 17 EStG; BMF Österreich: Ausfüllhilfe zur Einkommensteuererklärung E 2 für 2025 (Anm. 54 und 55 zu § 27 Abs. 6 EStG); ESTV Steuerinformationen: Die Einkommenssteuer natürlicher Personen; ESTV Steuerinformationen: Besteuerung bei selbstständiger Erwerbstätigkeit; GOV.UK: Capital Gains Tax: what you pay it on; HMRC CG42350: Migration of companies, base cost; HMRC INTM169040: Gain taxed UK/abroad; GOV.UK: Check if you can claim the 4-year FIG regime