| Grundregel | Ansässig oder nicht, immer für das ganze Steuerjahr (6. April bis 5. April) |
| Split Year | Teilt das Jahr in einen Auslandsteil und einen UK-Teil |
| Fälle | 8 Fälle: 1 bis 3 für den Wegzug, 4 bis 8 für den Zuzug |
| Wahlrecht | Keins: Sind die Bedingungen erfüllt, gilt der Split |
| Freibeträge | Im Zuzugsjahr voll, auch bei Split Year |
| FIG-Regime | Ein Split Year zählt als volles Jahr der Ansässigkeit |
| Stand | November 2026 |
Was ein Split Year ist
Nach dem Statutory Residence Test bist du für ein Steuerjahr entweder ansässig oder nicht, und zwar für das ganze Jahr. Ziehst du im Oktober nach Bristol, wärst du ohne weitere Regel rückwirkend ab dem 6. April ansässig, mit deinem Welteinkommen seit dem Frühjahr.
Das Split Year Treatment teilt dieses Jahr in zwei Teile: einen Auslandsteil, in dem du für die meisten Zwecke wie ein Nichtansässiger behandelt wirst, und einen UK-Teil, in dem du normal als Ansässiger besteuert wirst. Vereinfacht gesagt zahlst du britische Steuer auf ausländische Einkünfte und Gewinne nur, soweit sie im UK-Teil anfallen. Bei ausländischen Renten steht das sogar ausdrücklich im Gesetz.
Zwei Dinge überraschen viele. Erstens hast du kein Wahlrecht: Erfüllst du alle Bedingungen eines Falls, gilt der Split, ob du willst oder nicht. Zweitens bekommst du im Zuzugsjahr trotz Split die vollen Freibeträge, also auch den vollen Grundfreibetrag.
Die fünf Fälle für deinen Zuzug
Für alle Zuzugsfälle gilt: Du bist im Zuzugsjahr nach dem SRT ansässig und warst es im Vorjahr nicht. Wer weniger als ein volles Steuerjahr im Ausland war, bekommt kein Split Year.
| Fall | Für wen | Wichtigste Bedingungen | UK-Teil beginnt |
|---|---|---|---|
| Fall 4 | Du ziehst ganz nach UK | Ab einem Tag im Jahr ist dein einziges Zuhause in UK (oder alle deine Wohnungen sind dort), bis Jahresende; vorher keine ausreichenden Ties | Am Tag, an dem du den Only-Home-Test erstmals erfüllst |
| Fall 5 | Du fängst in UK Vollzeit an zu arbeiten | Du erfüllst ab einem Tag den dritten automatischen UK-Test (365 Tage Vollzeit in UK); vorher keine ausreichenden Ties | Am ersten Tag dieses 365-Tage-Zeitraums |
| Fall 6 | Du kommst nach einer Vollzeitstelle im Ausland zurück | Im Vorjahr nicht ansässig wegen Vollzeitarbeit im Ausland, in einem der 4 Jahre davor ansässig, im Folgejahr ansässig | Nach dem letzten Tag der Vollzeitarbeit im Ausland |
| Fall 7 | Partner von jemandem in Fall 6 | Du ziehst nach UK, um mit dem zurückkehrenden Partner zusammenzuleben; im Folgejahr ansässig | Am Tag deines Zuzugs |
| Fall 8 | Du hast ab einem Tag ein Zuhause in UK, vielleicht auch weiter eines im Ausland | Zuhause in UK bis Jahresende und das ganze Folgejahr; das Folgejahr ist ansässig und kein Split Year; vorher keine ausreichenden Ties | Am Tag, ab dem du ein Zuhause in UK hast |
HMRC, RFIG21150 bis RFIG21280
Welcher Fall bei dir greift
Der typische Zuzügler aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz landet in Fall 4, 5 oder 8. Fall 4 passt, wenn du deine Wohnung in der Heimat aufgibst und nur noch in UK wohnst. Fall 5 passt, wenn ein Vollzeitjob in UK der Anlass ist. Fall 8 ist der Auffangfall für alle, die ein Zuhause in UK beginnen und vielleicht das alte noch behalten, verlangt dafür aber, dass auch das ganze nächste Jahr ein britisches ist.
Für den Teil des Jahres vor dem Split-Tag fragen die Fälle 4, 5 und 8, ob du schon ausreichende Ties hattest. Dafür schrumpfen die Tagesgrenzen der Ties-Tabelle anteilig. Kommst du zum Beispiel im Oktober, gelten statt 15, 45, 90 und 120 Tagen nur noch 9, 26, 52 und 70 Tage. Wer im Frühsommer schon zwei Monate zur Wohnungssuche in UK war, kann damit den Split verlieren.
Passen mehrere Fälle, entscheiden Rangregeln über den Fall und das Datum, meist zugunsten des frühesten Split-Tags, also des kürzeren Auslandsteils. Den Fall gibst du in der Steuererklärung an. Für Doppelbesteuerungsabkommen ändert das Split Year übrigens nichts: Ob du abkommensrechtlich in UK ansässig bist, entscheidet weiter der Tie-Breaker des Abkommens.
So prüfst du dein Zuzugsjahr
Vier Fragen in dieser Reihenfolge.
- 1
1. Bist du in diesem Steuerjahr überhaupt ansässig?
Die automatischen Auslandstests gehen allem vor. Warst du in den drei Vorjahren nicht ansässig und verbringst weniger als 46 Tage des Steuerjahres in UK, bist du für das ganze Jahr nicht ansässig. Dann brauchst du kein Split Year.
- 2
2. Warst du im Vorjahr nicht ansässig?
Sonst gibt es keinen Zuzugsfall. Wer nur kurz weg war, bleibt im System.
- 3
3. Welcher Fall passt, und ab welchem Tag?
Zuhause, Arbeitsbeginn oder Rückkehr des Partners setzen den Tag. Prüf die gekürzten Ties-Grenzen für die Zeit davor.
- 4
4. Was folgt im nächsten Jahr?
Fall 6, 7 und 8 setzen voraus, dass du auch im Folgejahr ansässig bist, Fall 8 sogar ohne Split und mit durchgehendem Zuhause in UK.
Split Year und das FIG-Regime: das verbrauchte Jahr
Hier liegt die teuerste Überraschung. Das 4-Jahres-FIG-Regime gilt für bis zu vier aufeinanderfolgende Steuerjahre ab dem Jahr, in dem du ansässig wirst. Ein Split Year zählt dabei als volles Jahr der Ansässigkeit, obwohl es einen Auslandsteil hat. Wer am 1. März kommt und ein Split Year bekommt, hat damit Jahr eins seiner vier FIG-Jahre für fünf Wochen britisches Leben verbraucht.
Ganz verloren ist das Jahr nicht: Auf ausländische Einkünfte des Auslandsteils zahlst du wegen des Splits ohnehin meist nichts, und für steuerpflichtige ausländische Einkünfte aus dem UK-Teil kannst du den FIG-Antrag stellen. Aber das Fenster schließt früher.
Die Alternative ist ein später Umzug. Kommst du erst in den letzten sechs Wochen vor dem 5. April und warst du in den drei Vorjahren nicht ansässig, liegst du zusammen mit früheren Besuchen im selben Steuerjahr womöglich unter 46 Tagen. Dann bist du nach dem zweiten automatischen Auslandstest für das ganze Jahr nicht ansässig, und deine vier FIG-Jahre beginnen erst am 6. April. Zähl dafür jede Mitternacht, auch die der Besichtigungsreisen im Herbst. Was mit Rente und Depot in diesen vier Jahren möglich ist, steht im Artikel zu Rente und Depot nach dem Umzug.
Die drei Fälle für deinen Wegzug
Für das Jahr, in dem du UK verlässt, gibt es die Fälle 1 bis 3. Fall 1 gilt, wenn du im Ausland eine Vollzeitarbeit beginnst und im Folgejahr nach dem dritten automatischen Auslandstest nicht ansässig bist. Fall 2 gilt für den Partner, der mitgeht. Fall 3 gilt, wenn du dein Zuhause in UK aufgibst, danach weniger als 16 Tage in UK verbringst und innerhalb von 6 Monaten im neuen Land steuerlich ansässig wirst oder dort dein Zuhause hast. Mehr dazu, auch zur vorübergehenden Nichtansässigkeit, im Artikel zum Wegzug aus UK.
Deine Fragen zum Split Year
Muss ich das Split Year beantragen?
Nein, es gilt automatisch, wenn du alle Bedingungen eines Falls erfüllst. Du gibst den Fall in deiner Self-Assessment-Erklärung an.
Bekomme ich im Zuzugsjahr nur einen anteiligen Grundfreibetrag?
Nein. Wer für das Steuerjahr ansässig ist, bekommt die vollen Freibeträge, auch wenn ein Split Year gilt. Anders ist es, wenn du für das Jahr das FIG-Regime beantragst: Dann entfallen Grundfreibetrag und CGT-Freibetrag.
Was passiert mit Kapitalgewinnen im Zuzugsjahr?
Im UK-Teil gelten die normalen Regeln der Capital Gains Tax. Ein Gewinn im Auslandsteil ist in der Regel nicht in UK steuerpflichtig. Ausnahmen sind vor allem der Verkauf einer britischen Wohnimmobilie und Vermögen einer britischen Betriebsstätte.
Ich war vor zwölf Jahren schon einmal in UK. Hilft mir das Split Year beim FIG-Regime?
Für das FIG-Regime brauchst du mindestens zehn aufeinanderfolgende Steuerjahre ohne Ansässigkeit vor dem Zuzugsjahr. Ein Split Year beim früheren Wegzug zählt dabei als volles Jahr der Ansässigkeit, also zähl ab dem Jahr danach.
Quellen: GOV.UK: RDR3 Statutory Residence Test (SRT) notes, Abschnitt 6 Split years; HMRC Manual: RFIG21000 Split year treatment; HMRC Manual: RFIG21030 When split year treatment will apply; HMRC Manual: RFIG21150 Case 4; HMRC Manual: RFIG21270 Case 8; HMRC Manual: RFIG44000 Qualifying new resident; GOV.UK: RDR1 Residence, domicile and the remittance basis; GOV.UK: Tax on foreign income