AUF EINEN BLICK
Authorised minimum£50.000 Nennwert oder €57.100
Einzahlungje Aktie mindestens ein Viertel des Nennwerts plus volles Agio
Trading certificatePflicht vor Geschäftsbeginn bei neu gegründeter PLC
Neue AktienErmächtigung durch Satzung oder Beschluss, höchstens fünf Jahre
Bezugsrechtneue Aktien zuerst den Altaktionären anbieten, mit Ausnahmen
StandNovember 2026

Stammkapital bei deiner britischen Gesellschaft

Das britische Recht kennt kein Stammkapital im deutschen Sinn. Es spricht von share capital, also dem Aktienkapital, das sich aus der Zahl der ausgegebenen Aktien mal ihrem Nennwert ergibt. Dazu kommt das Agio (share premium), wenn Aktien über dem Nennwert ausgegeben werden. Bei der Ltd schreibt das Gesetz keine Mindesthöhe vor. Bei der PLC schon.

Für die PLC gilt das sogenannte authorised minimum. Der Nennwert des ausgegebenen Aktienkapitals muss mindestens £50.000 betragen, alternativ den vorgeschriebenen Euro-Gegenwert. Den hat der Gesetzgeber auf €57.100 festgelegt. Wer eine PLC in Euro kapitalisiert, rechnet also nicht mit dem Tageskurs, sondern mit dieser festen Zahl.

Ein Viertel in bar, das Agio voll

Die £50.000 müssen nicht vollständig eingezahlt sein. Eine PLC darf aber keine Aktie ausgeben, die nicht zu mindestens einem Viertel ihres Nennwerts und mit dem gesamten Agio bezahlt ist. Bei genau £50.000 Nennkapital sind das rechnerisch £12.500, die tatsächlich in der Gesellschaft ankommen müssen. Der Rest bleibt als offene Einlage stehen, die die Gesellschaft später einfordern kann.

Was passiert, wenn jemand weniger zahlt? Das Gesetz behandelt die Aktie dann so, als sei das Viertel samt Agio eingegangen, und der Erwerber schuldet der Gesellschaft den fehlenden Betrag mit Zinsen. Ausgenommen sind Aktien aus Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen. Für Gründer heißt das: Die Einzahlung ist keine Formalie, die ein Treuhänder nachträglich erledigt, sondern eine persönliche Schuld.

Das trading certificate: Startschuss für deine PLC

Eine neu gegründete PLC ist mit ihrer Eintragung zwar entstanden, darf aber noch weder Geschäfte machen noch Kredite aufnehmen. Das darf sie erst, wenn Companies House ihr ein trading certificate ausgestellt hat. Companies House stellt es aus, wenn der Nennwert des ausgegebenen Kapitals mindestens das authorised minimum erreicht.

Der Antrag ist überschaubar, aber genau. Er erklärt, dass das ausgegebene Kapital nicht unter dem Minimum liegt, nennt die tatsächlichen oder geschätzten Gründungskosten und alle Zahlungen oder Vorteile an Gründer (promoters) samt Gegenleistung. Beigefügt werden eine Erklärung über die Einhaltung der Voraussetzungen und eine Aufstellung, wie viel insgesamt auf die Aktien eingezahlt ist.

Ab Ausstellung ist das Zertifikat abschließender Beweis, dass die Gesellschaft Geschäfte machen und Kredite aufnehmen darf. Für Banken und Vertragspartner ist es deshalb oft das erste Dokument, nach dem sie fragen. Wer seine Ltd in eine PLC umwandelt, braucht kein trading certificate; das Kapital wird dort im Umwandlungsverfahren geprüft, siehe Limited in PLC umwandeln.

Neue Aktien für deine PLC

Das Kapital ist kein Zustand, sondern ein Prozess. Spätestens bei einem Börsengang werden neue Aktien ausgegeben. Dafür brauchen die Directors eine Ermächtigung, entweder in der Satzung oder durch Beschluss der Gesellschafter. Die Ermächtigung nennt die Höchstzahl der Aktien und ein Ablaufdatum, das höchstens fünf Jahre in der Zukunft liegt. Sie kann erneuert werden, wieder für höchstens fünf Jahre.

Dazu kommt das Bezugsrecht (pre-emption). Neue Aktien, die gegen Geld ausgegeben werden, muss die Gesellschaft zuerst den bestehenden Aktionären anbieten, im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung. Das Gesetz kennt Ausnahmen und erlaubt, das Bezugsrecht auszuschließen oder nicht anzuwenden. Ob und wie das geschieht, gehört in die Vorbereitung jedes Börsengangs; der Ablauf steht unter Börsengang einer PLC.

Werden Aktien nicht gegen Geld, sondern gegen Sachwerte ausgegeben, etwa gegen Anteile an einer anderen Gesellschaft, verlangt das Gesetz bei der PLC eine unabhängige Bewertung. Das erklären wir unter Sacheinlage bei der PLC.

Aktiengattungen: Ordnung in deinem Register

Eine PLC kann verschiedene Aktiengattungen haben, etwa Stammaktien und Vorzugsaktien. Welche Rechte eine Gattung trägt, also Stimmrecht, Dividende oder Vorrang bei der Liquidation, legt die Satzung (articles of association) fest. Für die Verwaltung zählt vor allem eines: Jede Gattung muss sauber im Register stehen, und jede Ausgabe muss zur Ermächtigung und zum Bezugsrecht passen.

Manche Strukturen mit vielen Buchstaben-Gattungen, oft alphabet shares genannt, werden mit steuerlichen Erwartungen verbunden. Die beurteilen wir hier nicht. Für die PLC gilt nüchtern: Je mehr Gattungen, desto mehr Arbeit bei Hauptversammlung, Register und späterer Börsenzulassung. Weniger ist hier oft mehr.

Was wir mit dir bei der Kapitalplanung prüfen

Bevor eine PLC gegründet oder eine Ltd umgewandelt wird, gehen wir mit dir diese Punkte durch:

  • Reicht der Nennwert des ausgegebenen Kapitals für das authorised minimum, in Pfund oder im festen Euro-Gegenwert?
  • Ist auf jede Aktie mindestens ein Viertel plus Agio tatsächlich eingezahlt, und lässt sich das belegen?
  • Wer hält welche Aktien, und stimmt das Mitgliederregister mit Companies House überein?
  • Gibt es eine gültige Ermächtigung zur Aktienausgabe, und wann läuft sie ab?
  • Ist das Bezugsrecht für die nächste geplante Ausgabe geregelt?
  • Sollen Aktien gegen Sachwerte ausgegeben werden, und ist ein Bewerter eingeplant?

Kapitalregeln der PLC im Überblick

RegelInhaltFundstelle
Authorised minimum£50.000 Nennwert oder €57.100s763 CA 2006; reg 2 SI 2009/2425
Mindesteinzahlungein Viertel des Nennwerts plus volles Agio je Akties586 CA 2006
Trading certificatePflicht vor Geschäftsbeginn bei Neugründungs761, s762 CA 2006
Ermächtigung zur AusgabeHöchstbetrag und Ablauf nach höchstens fünf Jahrens551 CA 2006
BezugsrechtAngebot an bestehende Aktionäre, mit Ausnahmens561 CA 2006
Sacheinlagenunabhängige Bewertung, Bericht höchstens sechs Monate alts593 CA 2006

Companies Act 2006 und Companies (Authorised Minimum) Regulations 2009, legislation.gov.uk, Stand November 2026

FAQ

Deine Fragen zum Mindestkapital

Muss ich £50.000 auf ein Konto einzahlen?

Nicht vollständig. Jede ausgegebene Aktie muss zu mindestens einem Viertel ihres Nennwerts plus Agio eingezahlt sein. Bei £50.000 Nennkapital sind das mindestens £12.500.

Kann ich das Kapital in Euro festlegen?

Ja. Das Gesetz lässt den vorgeschriebenen Euro-Gegenwert zu, und der beträgt €57.100.

Wann darf die neue PLC Rechnungen schreiben?

Eine neu gegründete PLC darf erst nach Ausstellung des trading certificate Geschäfte machen und Kredite aufnehmen.

Quellen: Companies Act 2006, s763 The authorised minimum; Companies (Authorised Minimum) Regulations 2009, reg 2; Companies Act 2006, s586 Shares must be at least one-quarter paid up; Companies Act 2006, s761 und s762 Trading certificate; Companies Act 2006, s551 Power of directors to allot shares; Companies Act 2006, s561 Existing shareholders' right of pre-emption; Companies Act 2006, s593 Valuation of non-cash consideration