| Einreise ohne Visum | bis zu 6 Monate als Besucher, auch geschäftlich |
| ETA | £20, gilt 2 Jahre oder bis zum Ablauf des Passes, beliebig viele Reisen |
| Ausweis | Reisepass; Personalausweis nur mit EU-Status oder in Sonderfällen |
| Erlaubt | Meetings, Verhandlungen, Messen, Standortbesuche, interne Schulungen |
| Nicht erlaubt | bezahlte oder unbezahlte Arbeit für ein britisches Unternehmen |
| Stand | November 2026 |
Die ETA: was sie ist und was sie kostet
Bürger der EU und der Schweiz brauchen für Besuche in UK kein Visum, aber eine Electronic Travel Authorisation, kurz ETA. Irische Staatsbürger sind ausgenommen. Die ETA gilt für das Vereinigte Königreich, Jersey, Guernsey und die Isle of Man und erlaubt Aufenthalte bis zu sechs Monaten, für Urlaub, Familienbesuche, Geschäftsreisen und kurze Studienaufenthalte.
Sie kostet £20, wird online oder per App beantragt und ist zwei Jahre gültig oder bis zum Ablauf des Passes, je nachdem, was früher kommt. In dieser Zeit kannst du beliebig oft reisen. Die Entscheidung kommt meist innerhalb eines Tages, spätestens nach drei Arbeitstagen. Jede Person braucht eine eigene ETA, auch Kinder. Eine ETA garantiert keine Einreise; an der Grenze wird weiter geprüft.
Keine ETA brauchst du mit britischem oder irischem Pass, mit einem britischen Visum oder mit Aufenthaltsrecht in UK, etwa Settled oder Pre-Settled Status aus dem EU Settlement Scheme. Vorsicht bei Websites, die mehr verlangen: GOV.UK warnt ausdrücklich vor Seiten, die Behördenseiten nachahmen.
Personalausweis oder Reisepass?
Diese Frage stellen mehr Leute, als man denkt, und die Antwort ist für die meisten: Reisepass. Mit dem nationalen Personalausweis dürfen EU- und Schweizer Bürger nur noch einreisen, wenn sie Settled oder Pre-Settled Status haben, einen EUSS Family Permit, einen Frontier Worker Permit, wenn sie S2 Healthcare Visitor sind oder einen gültigen EUSS-Antrag bestätigt bekommen haben. Alle anderen brauchen einen gültigen Reisepass, der die ganze Reise abdeckt.
Bei der Ankunft können EU- und Schweizer Bürger weiterhin die automatischen ePassport-Gates nutzen.
Was du als Geschäftsreisender darfst
Als Standard Visitor darfst du geschäftlich tätig sein, solange dich keine britische Organisation und kein britischer Kunde dafür bezahlt. Erlaubt ist unter anderem:
- an Vorstellungsgesprächen, Meetings, Konferenzen und Seminaren teilnehmen
- Geschäfte und Verträge verhandeln und unterschreiben
- auf Messen für dein Unternehmen werben, aber nicht verkaufen
- Standortbesuche und Inspektionen durchführen
- die Lieferung von Waren oder Leistungen überwachen, die ein britisches Unternehmen für deine ausländische Firma erbringt
- Mitarbeiter deines ausländischen Arbeitgebers in UK zu internen Projekten schulen oder Wissen weitergeben
- als Angestellter einer ausländischen Firma Maschinen, Anlagen oder Software installieren, warten oder reparieren, wenn ein Kauf-, Liefer- oder Leasingvertrag mit einem britischen Unternehmen besteht
- als Experte gegen Bezahlung an bestimmten Veranstaltungen teilnehmen, als Permitted Paid Engagement
Wo die Geschäftsreise endet
Nicht erlaubt ist bezahlte oder unbezahlte Arbeit für ein britisches Unternehmen oder als Selbständiger in UK, außer im Rahmen eines Permitted Paid Engagement. Dafür braucht es ein Arbeitsvisum. Ebenfalls nicht erlaubt: in UK über häufige oder aufeinanderfolgende Besuche faktisch zu leben.
Die Grauzone liegt beim Kundenkontakt. Die Immigration Rules erlauben einem Angestellten einer ausländischen Firma Kundentermine nur, wenn sie innerhalb des Konzerns stattfinden, nebenbei anfallen und einem Projekt der britischen Niederlassung dienen, nicht einem Projekt, das die ausländische Firma direkt für den britischen Kunden erbringt. Wer für einen britischen Kunden die eigentliche Leistung erbringt, braucht meist ein Visum, etwa den Service Supplier.
Seit dem 8. Oktober 2026 gilt nach HC 584 eine kleine Erleichterung: Besucher müssen nicht mehr nachweisen, dass die Schulung, die sie in UK machen, im Heimatland nicht verfügbar ist.
Besuch oder Visum?
| Vorhaben | Besucher mit ETA | Visum nötig |
|---|---|---|
| Verhandlungen mit britischem Kunden | ja | |
| Messestand mit Verkauf vor Ort | ja | |
| Montage einer gekauften Maschine durch eigene Techniker | ja, bei Liefervertrag | |
| Beratungsprojekt beim britischen Kunden über drei Monate | meist ja | |
| Aufbau einer eigenen UK-Niederlassung mit Wohnsitz in UK | ja, etwa UK Expansion Worker | |
| Interne Schulung im eigenen UK-Tochterunternehmen | ja |
Einordnung nach GOV.UK und Appendix Visitor: Permitted Activities; im Einzelfall entscheidet der Grenzbeamte
Deine Geschäftsreise und die Steuer
Auch ohne Visum kann eine Geschäftsreise Steuerfolgen haben. Wer viele Tage im Jahr in UK verbringt, kann nach dem Statutory Residence Test ansässig werden, und eine Firma, die regelmäßig Verträge in UK abschließt, kann dort eine Betriebsstätte begründen. Mehr unter Aufenthaltsstatus und Steuern. Wenn aus den Reisen eine Niederlassung werden soll, ist die UK Company Setup der nächste Schritt.
Wir beraten dich zur Strategie rund um deine Firma und deine Steuern und sorgen dafür, dass Visum, Gesellschaft und Wohnsitz zusammenpassen.
Deine Fragen zur Geschäftsreise
Wie lange darf man ohne Visum in England bleiben?
Als Besucher bis zu sechs Monate je Aufenthalt. Wer durch häufige Besuche faktisch in UK lebt, verstößt gegen die Regeln.
Brauchen Kinder eine eigene ETA?
Ja. Jede Person braucht eine eigene ETA, auch Babys.
Gilt die ETA auch für Jersey und Guernsey?
Ja. Die ETA gilt für UK, Jersey, Guernsey und die Isle of Man.
Bekomme ich die £20 zurück, wenn ich nicht reise?
Nein. Nach dem Antrag gibt es keine Erstattung.
Darf ich als Besucher in UK für meinen Arbeitgeber zu Hause am Laptop arbeiten?
Ja, solange das nicht der Hauptzweck deines Besuchs ist. Die Immigration Rules erlauben Besuchern ausdrücklich, Tätigkeiten für ihre Beschäftigung im Ausland aus UK heraus zu erledigen. Wer aber vor allem nach UK kommt, um von dort zu arbeiten, oder viele Wochen im Jahr bleibt, sollte Visum und Steuer prüfen lassen.
Quellen: GOV.UK: Get an electronic travel authorisation (ETA); GOV.UK: Visiting the UK as an EU, EEA or Swiss citizen; GOV.UK: Visit the UK as a Standard Visitor; GOV.UK: Immigration Rules Appendix Visitor: Permitted Activities; GOV.UK: Statement of changes HC 584, explanatory memorandum