| Britische Quellensteuer auf Dividenden | keine |
| Ausnahme | Immobilienausschüttungen von REITs (mit Steuerabzug) |
| Britische Steuer für Nichtansässige auf UK-Dividenden | begrenzt auf den Abzug an der Quelle, also null |
| Besteuerung | im Wohnsitzland des Anlegers |
| Abkommenssätze (Höchstsätze) | Deutschland 15 / 5 Prozent, Österreich 10 / 0, Schweiz 15 / 0 |
Die kurze Antwort: Großbritannien zieht nichts ab
Wer britische Aktien hält, bekommt die Dividende ohne britischen Steuerabzug. Das liegt nicht an einem Abkommen, sondern am britischen Recht selbst. Das Gesetz zählt die Zahlungen auf, von denen Steuer an der Quelle einzubehalten ist: bestimmte Zinsen, Lizenzgebühren, Renten aus Verträgen und einige andere. Gewöhnliche Dividenden britischer Gesellschaften stehen nicht auf dieser Liste.
Für Anleger, die nicht in Großbritannien ansässig sind, kommt eine zweite Regel dazu. Die britische Steuer auf Kapitalerträge wie Dividenden ist für Nichtansässige auf das begrenzt, was an der Quelle einbehalten wurde. Dividenden britischer Gesellschaften zählen zu diesen begünstigten Erträgen. Da nichts einbehalten wird, schuldest du in Großbritannien auf deine Dividenden keine Steuer und musst dort auch keine Erklärung dafür abgeben.
Die eine Ausnahme, die du kennen solltest: britische Immobilien-REITs zahlen ihre Immobilienausschüttungen mit Steuerabzug. Dort hilft das Doppelbesteuerungsabkommen, und eine Erstattung kann sich lohnen.
Nichtansässige mit britischen Dividenden und zugleich britischen Mieteinkünften konnten bisher eine fiktive Steuergutschrift auf ihre Dividenden nutzen. Für Ausschüttungen ab dem 6. April 2026 ist sie abgeschafft. Für reine Aktienanleger ohne andere britische Einkünfte ändert sich nichts.
Und was steht dann im Abkommen?
Die Doppelbesteuerungsabkommen nennen Höchstsätze, die der Quellenstaat erheben darf. Großbritannien nutzt sie bei gewöhnlichen Dividenden nicht. Wichtig werden sie in der Gegenrichtung: wenn eine Gesellschaft in deinem Land an eine britische Holding ausschüttet.
| Abkommen | Allgemeiner Höchstsatz | Gesellschaft mit mindestens 10 Prozent |
|---|---|---|
| UK und Deutschland | 15 Prozent | 5 Prozent (10 Prozent des Kapitals, unmittelbar) |
| UK und Österreich | 10 Prozent | 0 Prozent (10 Prozent der Stimmrechte) |
| UK und Schweiz | 15 Prozent | 0 Prozent (10 Prozent des Kapitals) |
GOV.UK: Abkommen UK-Deutschland (Fassung 2021), UK-Österreich (2018), UK-Schweiz (Fassung 2017), jeweils Artikel 10
Wenn du als Anleger in Deutschland, Österreich oder der Schweiz lebst
Deutschland: Deine deutsche Depotbank behält auch auf ausländische Dividenden Kapitalertragsteuer ein, der Satz beträgt 25 Prozent. Weil Großbritannien nichts abzieht, gibt es keine ausländische Steuer anzurechnen und nichts in London zurückzufordern. Bei Aktien aus Ländern mit hoher Quellensteuer ist das anders; britische Titel sind in dieser Hinsicht die bequemen.
Österreich: Dividenden unterliegen dem besonderen Steuersatz von 27,5 Prozent. Auch hier gilt: Die britische Seite hat nichts abgezogen, es gibt nichts zu erstatten.
Schweiz: Dividenden aus britischen Aktien versteuerst du als Einkommen in der Schweiz, nach den Regeln deines Kantons und des Bundes. Eine britische Quellensteuer, die du zurückfordern müsstest, gibt es nicht.
Steht auf deiner Abrechnung trotzdem eine britische Quellensteuer, lohnt ein Blick auf das Papier: Häufig ist es ein REIT, ein Fonds mit Sitz außerhalb von Großbritannien oder ein Hinterlegungsschein auf eine Aktie aus einem anderen Land.
Als Unternehmer: deine Holding-Perspektive
Für Unternehmer ist die fehlende Quellensteuer der Grund, eine Holding in Großbritannien überhaupt in Betracht zu ziehen. Gewinne, die eine britische Holding an ihre Gesellschafter ausschüttet, verlassen das Land ungekürzt. Dividenden, die sie von ihren Töchtern erhält, sind bei ihr in aller Regel von der Corporation Tax befreit.
Die Engstelle liegt bei den Töchtern. Eine deutsche GmbH behält auf ihre Dividende an die britische Holding zunächst Kapitalertragsteuer ein. Den Abkommenssatz von 5 Prozent bekommt die Holding nur, wenn sie die deutschen Regeln gegen Abkommensmissbrauch besteht: Wer hinter der Holding steht und ob sie eine eigene Wirtschaftstätigkeit hat, entscheidet über die Erstattung. Österreichische und Schweizer Töchter dürfen nach dem Abkommen bei mindestens 10 Prozent Beteiligung gar keine Quellensteuer erheben. Wie das Land für Land abläuft, steht in EU-Quellensteuer und UK Holding.
Wie die Dividenden der Holding dann bei einer Mutter in Deutschland, Österreich oder der Schweiz behandelt werden, steht in der Übersicht zur Beteiligungsbefreiung. Und wie hoch die britische Körperschaftsteuer auf die eigenen Gewinne der Holding ist, erklärt unser Beitrag zur Körperschaftsteuer in Großbritannien.
Deine Fragen zur Quellensteuer
Muss ich britische Dividenden in Großbritannien erklären?
Als Nichtansässiger ohne andere britische Einkünfte in der Regel nicht. Die britische Steuer auf Dividenden ist für dich auf den Abzug an der Quelle begrenzt, und der ist null. Erklärt wird zu Hause.
Gilt das auch für Dividenden aus meiner eigenen UK Limited?
Ja, die Limited zahlt ohne Steuerabzug aus. Ob die Limited selbst in Großbritannien oder in deinem Land steuerpflichtig ist, hängt aber am Ort der Geschäftsleitung. Das ist die wichtigere Frage.
Warum nennt das Abkommen 15 Prozent, wenn Großbritannien nichts einbehält?
Abkommen begrenzen, was ein Staat höchstens erheben darf. Großbritannien schöpft den Rahmen bei gewöhnlichen Dividenden nicht aus. Deutschland und die Schweiz nutzen ihn bei Dividenden in die Gegenrichtung sehr wohl.
Was ist mit Zinsen aus Großbritannien?
Für Zinsen gelten eigene Regeln mit möglichen Abzugspflichten. Nach dem Abkommen mit Deutschland darf nur der Wohnsitzstaat Zinsen besteuern. Für Einzelfälle gibt es das Beratungsgespräch.
Quellen: legislation.gov.uk: Income Tax Act 2007, s. 847; GOV.UK: HS300 Non-residents and investment income (2026); HMRC Savings and Investment Manual SAIM5310 (REIT distributions); GOV.UK: Abolition of the notional tax credit on dividends received by non-UK residents; GOV.UK: UK-Germany Double Taxation Convention (2021 protocol); GOV.UK: UK-Austria Double Taxation Convention 2018; GOV.UK: UK-Switzerland Double Taxation Convention (2017 protocol); gesetze-im-internet.de: §§ 43, 43a, 50d EStG; RIS: § 27a EStG 1988 (Österreich)