| B2B, Grundregel | steuerbar, wo der Kunde ansässig ist; britischer Kunde rechnet per Reverse Charge ab |
| B2C, Grundregel | steuerbar, wo du ansässig bist |
| Umsatzschwelle für dich ohne Sitz in UK | keine |
| Sonderregeln | Grundstücke und Bau, Eintritt zu Veranstaltungen, Vermietung von Fahrzeugen, digitale Leistungen an Verbraucher und weitere |
| Digitale Leistungen an britische Privatkunden | britische VAT, Registrierung oder Plattform |
| Ab 1. April 2027 (angekündigt) | Reverse Charge nur noch bei Kunden mit britischer VAT-Registrierung |
Zwei Grundregeln, und davor die Ausnahmen
Bei Dienstleistungen fragt die VAT zuerst, wo die Leistung als erbracht gilt. Ist dieser Ort Großbritannien, fällt britische VAT an. Liegt er außerhalb, ist die Leistung in UK nicht steuerbar. Das britische Recht kennt dafür zwei Grundregeln: An Unternehmen (B2B) ist die Leistung dort steuerbar, wo der Kunde ansässig ist. An Verbraucher (B2C) ist sie dort steuerbar, wo du als Leistender ansässig bist.
Die Reihenfolge ist wichtig: Erst prüfst du, ob eine der Sonderregeln passt, und nur wenn keine greift, gilt die Grundregel. Deshalb verlangt HMRC auch, dass auf deinen Rechnungen klar steht, was du leistest. „Beratungsleistung“ oder „Projektpauschale“ reicht nicht, wenn sich daraus nicht erkennen lässt, ob es um ein Grundstück, eine Veranstaltung oder reine Beratung geht.
Und wer ist Unternehmer? Gibt dir dein Kunde eine VAT-Nummer, darfst du von einem Unternehmen ausgehen, solange nichts auf private Nutzung hindeutet. Kann er weder Nummer noch andere Belege für eine unternehmerische Tätigkeit vorlegen, behandelst du die Leistung als B2C.
B2B: Die Reverse Charge erledigt das meiste
Berätst du ein britisches Unternehmen, schreibst Software für es oder übernimmst sein Marketing, ist die Leistung in Großbritannien steuerbar, und dein Kunde rechnet die britische VAT selbst ab. Er bucht die Steuer in seiner Erklärung als geschuldet und zieht sie im selben Zug als Vorsteuer ab. Kann er voll abziehen, kostet ihn das nichts. Deine Rechnung kommt ohne britische VAT.
Für dich heißt das: Erbringst du in Großbritannien nur Leistungen, für die die Reverse Charge gilt, darfst du dich dort gar nicht registrieren. Britische VAT, die dir auf Kosten in UK berechnet wird, etwa für Hotels oder Messestände, holst du dann über das Erstattungsverfahren für ausländische Unternehmen zurück. Das Erstattungsjahr läuft vom 1. Juli bis zum 30. Juni, der Antrag muss bis zum 31. Dezember danach bei HMRC sein.
Heute gilt die Reverse Charge für fast alle B2B-Leistungen nach der Grundregel, auch wenn dein britischer Kunde selbst nicht registriert ist. Er muss deine Leistungen dann bei seiner eigenen Registrierungsschwelle mitzählen. Genau diese Konstruktion will die Regierung ändern.
Im Budget vom 28. Oktober 2026 hat die Regierung angekündigt, die Reverse Charge auf Dienstleistungen aus dem Ausland ab dem 1. April 2027 auf Kunden zu beschränken, die in Großbritannien für die VAT registriert sind. Leistest du an ein britisches Unternehmen ohne Registrierung, musst du die VAT dann selbst abführen und dich dafür registrieren. Die Änderung soll mit dem Finance Bill 2026-27 Gesetz werden; Stand heute ist sie angekündigt, aber noch nicht beschlossen.
Die Sonderregeln, die dich am häufigsten treffen
Grundlage ist die HMRC-Mitteilung VAT Notice 741A. Die Tabelle nennt den Ort der Leistung und wer die britische VAT abführt, wenn dieser Ort Großbritannien ist.
| Leistung | Ort der Leistung | Wer zahlt die britische VAT? |
|---|---|---|
| Bau, Umbau, Abriss, Leistungen an einem bestimmten Grundstück | wo das Grundstück liegt, B2B und B2C | registrierter britischer Kunde per Reverse Charge; sonst du, mit Registrierung |
| Eintrittskarte für Messe, Konferenz, Seminar an ein Unternehmen | wo die Veranstaltung stattfindet | registrierter britischer Kunde per Reverse Charge; sonst du |
| Messestand mit Ausstellungsrecht, Organisation einer Konferenz | Grundregel B2B, beim Kunden | Kunde per Reverse Charge, wenn er in UK ansässig ist |
| Kurs, Seminar, Auftritt für Privatpersonen | wo die Leistung erbracht wird | du, mit Registrierung |
| Digitale Leistungen an britische Privatkunden | beim Verbraucher in UK | du mit Registrierung, oder die Plattform |
HMRC VAT Notice 741A, Abschnitte 5 bis 9 und 13; HMRC: VAT rules for supplies of digital services to consumers
Grundstück, Montage, Veranstaltung: wann du dich registrieren musst
Leistungen, die sich unmittelbar auf ein Grundstück beziehen, sind immer dort steuerbar, wo das Grundstück liegt, gleich wer der Kunde ist und wo er sitzt. Das trifft Bau- und Montagefirmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die auf britischen Baustellen arbeiten. Ist dein Kunde in UK registriert, rechnet er per Reverse Charge ab. Ist er nicht registriert, etwa ein privater Bauherr, schuldest du die britische VAT und musst dich registrieren. Bei Bauleistungen kommt oft noch das britische Abzugsverfahren für Subunternehmer dazu; das erklären wir im Beitrag zum Construction Industry Scheme.
Bei Veranstaltungen ist die Grenze fein. An Unternehmen ist nur der Eintritt dort steuerbar, wo die Veranstaltung stattfindet. Den Messestand mit dem Recht auszustellen oder die Organisation einer Konferenz behandelt HMRC dagegen nach der B2B-Grundregel. An Privatpersonen sind kulturelle, sportliche, wissenschaftliche, unterhaltende und Bildungsleistungen dort steuerbar, wo sie erbracht werden. Ein Präsenzseminar in Manchester für private Teilnehmer ist damit britisch steuerbar, und du brauchst die Registrierung.
Eine weitere Sonderregel zieht die Steuer dorthin, wo eine Leistung tatsächlich genutzt wird: bei der Vermietung von Gegenständen, bei Telekommunikation und bei elektronischen Leistungen an Unternehmen. Vermietest du Geräte an einen britischen Kunden, der sie in UK einsetzt, ist die Vermietung dort steuerbar, auch wenn die Grundregel etwas anderes sagen würde.
Digitale Leistungen an Privatkunden: keine Schwelle
Verkaufst du E-Books, Software-Abos, Apps oder automatisierte Online-Kurse an Verbraucher in Großbritannien, ist die Leistung dort steuerbar. Als Unternehmen ohne Sitz in UK gibt es für dich keine Umsatzschwelle: Du musst dich ab dem ersten Verkauf registrieren. Läuft der Verkauf über eine Plattform oder einen App-Store, der die Bedingungen festlegt, die Zahlung abwickelt oder die Auslieferung übernimmt, schuldet die Plattform die VAT, und du bist raus.
Wie diese Fälle aus Sicht deines Heimatlands aussehen, etwa die deutsche Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Rechnungen aus England, steht in Umsatzsteuer und VAT mit Großbritannien.
Isle of Man, Kanalinseln, Nordirland
Die Isle of Man gehört für die VAT zum Vereinigten Königreich; dort gilt Manx-Recht, das dem britischen weitgehend folgt. Jersey, Guernsey und Gibraltar dagegen liegen außerhalb und kennen keine VAT. Für Dienstleistungen nach Nordirland gibt es keine Besonderheiten, denn das Nordirland-Protokoll betrifft nur Waren. Für Waren gelten eigene Regeln, die wir in VAT beim Warenverkauf nach UK beschreiben.
Häufige Fragen zur VAT auf Dienstleistungen
Ich berate eine britische Firma. Muss ich mich in UK registrieren?
Nein, solange der Kunde in UK ansässig ist und die Reverse Charge greift. Ab dem 1. April 2027 soll das nur noch gelten, wenn dein Kunde für die VAT registriert ist. Prüfe deshalb jetzt, welche Kunden eine Nummer haben.
Was schreibe ich auf die Rechnung?
Eine genaue Beschreibung der Leistung und die britische VAT-Nummer deines Kunden, die zugleich dein bester Beleg ist, dass er Unternehmer ist. Britische VAT weist du nicht aus; die Steuer rechnet dein Kunde ab.
Mein britischer Kunde hat keine VAT-Nummer. Was dann?
Kann er auch sonst nicht belegen, dass er Unternehmer ist, behandelst du die Leistung als B2C. Ist er Unternehmer ohne Registrierung, gilt heute noch die Reverse Charge; nach der angekündigten Änderung ab April 2027 müsstest du die VAT selbst abführen.
Ich halte ein Seminar in London. Welche Regel gilt?
Verkaufst du Eintrittskarten an Unternehmen, ist der Eintritt in UK steuerbar und registrierte britische Kunden rechnen per Reverse Charge ab. Verkaufst du an Privatpersonen, ist die Leistung in UK steuerbar, und du musst dich registrieren.
Quellen: GOV.UK: Place of supply of services (VAT Notice 741A); GOV.UK: VAT rules for supplies of digital services to consumers; GOV.UK: Refunds of UK VAT for non-UK businesses (VAT Notice 723A); GOV.UK: Budget 2026