AUF EINEN BLICK · STAND NOVEMBER 2026
Abzug beim registrierten Subunternehmer20 %
Abzug ohne Registrierung30 %
Mit Gross Payment Status0 %
Monatsmeldung des Auftraggebersbis zum 19. des Folgemonats
Zahlung an HMRCbis zum 22. (per Post bis zum 19.)
Umsatztest Gross Payment Status, Kapitalgesellschaft£30.000 je Director oder £100.000 für die Gesellschaft
Baustelle als Betriebsstätte (DBA DE, AT, CH)erst nach mehr als zwölf Monaten

Was CIS ist und wen es trifft

Im Construction Industry Scheme behält der Auftraggeber, der Contractor, einen Teil der Zahlung an seinen Subunternehmer ein und führt ihn an HMRC ab. Die Abzüge sind Vorauszahlungen auf die Steuer und die National Insurance des Subunternehmers. Contractor muss sich anmelden. Subunternehmer müssen es nicht, aber ohne Anmeldung wird mehr einbehalten.

Erfasst sind die meisten Bauarbeiten an dauerhaften oder vorübergehenden Gebäuden und Bauwerken sowie Tiefbau wie Straßen und Brücken: Baustellenvorbereitung, Abriss, Bau, Umbau, Reparatur und Malerarbeiten, der Einbau von Heizung, Lüftung, Elektrik und Wasser und die Reinigung nach dem Bau. Nicht erfasst sind etwa Architektur- und Vermessungsleistungen, die reine Vermietung von Gerüsten ohne Personal, das Verlegen von Teppichen, die Herstellung und die Lieferung von Material.

Auch wer nicht baut, kann Contractor werden: Ein Unternehmen außerhalb der Baubranche, das innerhalb von zwölf Monaten mehr als £3 Millionen für Bauleistungen ausgibt, gilt als Deemed Contractor. Für Firmen mit Sitz außerhalb von Großbritannien gelten dieselben Regeln, sobald sie dort als Contractor oder Subunternehmer arbeiten.

Wenn du als Subunternehmer in UK arbeitest

Der typische Fall: Ein britischer Generalunternehmer beauftragt deinen Betrieb mit Montage, Fassade oder Haustechnik. Er muss dich vor der ersten Zahlung bei HMRC prüfen lassen und erfährt dabei, wie viel er abziehen muss. Bist du nicht angemeldet, sind es 30 Prozent. Als angemeldeter Subunternehmer sind es 20 Prozent, mit Gross Payment Status nichts.

Gerechnet wird vom Rechnungsbetrag ohne VAT und ohne die Kosten für Material, das du selbst eingekauft hast; dazu zählen auch Verbrauchsmaterial, Treibstoff außer für Fahrten, gemietete Maschinen und vorgefertigte Bauteile. Belege für deine Materialkosten solltest du bereithalten, sonst schätzt der Auftraggeber. Innerhalb von 14 Tagen nach Ende jedes Steuermonats bekommst du eine Abrechnung über Zahlung und Abzug. Diese Abrechnungen brauchst du später für die Erstattung.

Eine Kapitalgesellschaft aus dem Ausland meldet sich vor Beginn der Arbeiten an, schriftlich bei HMRC und mit einer Bescheinigung der Steuerbehörde ihres Heimatlands, der Tax Clearance Certificate im Original. Der Gross Payment Status kann gleich mit beantragt werden. Was einbehalten wurde und nicht als britische Steuer geschuldet ist, holst du dir mit den Abrechnungen bei HMRC zurück; HMRC verrechnet die Abzüge zuerst mit offener Lohnsteuer oder Körperschaftsteuer.

Gross Payment Status: deine volle Rechnung

Mit Gross Payment Status zahlt dir der Auftraggeber die volle Rechnung, und du zahlst deine Steuern selbst, als Kapitalgesellschaft über die britische Körperschaftsteuererklärung. HMRC prüft dafür drei Dinge: Dein Geschäft läuft über ein Bankkonto, du hast deine Steuern und Abgaben in der Vergangenheit pünktlich gezahlt, und dein Umsatz der letzten zwölf Monate, ohne VAT und Material, erreicht eine Mindesthöhe. Für eine Kapitalgesellschaft sind das £30.000 je Director oder £100.000 für die ganze Gesellschaft.

Der Status wird jedes Jahr überprüft. Wer Erklärungen oder Zahlungen verspätet abgibt, riskiert ihn, und nach einem Entzug kannst du erst ein Jahr später wieder einen Antrag stellen. Für eine Firma, die gerade erst in Großbritannien anfängt, ist der Umsatztest oft die Hürde; dann läuft das erste Projekt mit 20 Prozent Abzug, und die Erstattung folgt nach dem Steuerjahr.

Wenn du selbst Auftraggeber bist: die Monatspflichten

Vergibst du in Großbritannien Bauarbeiten an Subunternehmer, bist du Contractor. Dann gilt Folgendes, auch ohne britische Gesellschaft.

  1. 1

    Anmelden, bevor der erste Subunternehmer anfängt

    Contractor melden sich über den Weg für neue Arbeitgeber an und erhalten eine Arbeitgeberreferenz. Firmen mit Sitz außerhalb von UK nutzen ein eigenes Formular und legen die Bescheinigung ihrer Heimatbehörde bei.

  2. 2

    Status prüfen

    Prüfe, ob die Person eigentlich angestellt werden müsste. Auf der Monatsmeldung bestätigst du, dass deine Subunternehmer keine Arbeitnehmer sind; eine falsche Angabe kann bis zu £3.000 kosten.

  3. 3

    Subunternehmer verifizieren

    Vor der ersten Zahlung fragst du bei HMRC den Abzugssatz ab, online oder über CIS-Software.

  4. 4

    Abziehen und abrechnen

    Satz auf den Betrag ohne VAT und Material anwenden, dem Subunternehmer innerhalb von 14 Tagen nach Ende des Steuermonats die Abrechnung geben.

  5. 5

    Melden und zahlen

    Monatsmeldung bis zum 19., Zahlung bis zum 22. des Folgemonats. Ohne Zahlungen gibst du eine Nullmeldung ab oder meldest eine Pause. Wer die Meldung einen Tag zu spät abgibt, zahlt £100, danach steigt die Strafe.

  6. 6

    Aufbewahren

    Unterlagen mindestens drei Jahre nach Ende des Steuerjahrs aufheben.

Umsatzsteuer: Bauleistungen und die Domestic Reverse Charge

Bauleistungen beziehen sich auf ein Grundstück und sind deshalb dort umsatzsteuerbar, wo das Grundstück liegt, also in Großbritannien. Ist dein Kunde in UK für die VAT registriert, rechnet er die Steuer ab. Ist er es nicht, etwa ein privater Bauherr, schuldest du die britische VAT und musst dich registrieren. Die Grundlagen stehen in VAT auf Dienstleistungen nach UK.

Innerhalb der britischen Baubranche gilt zusätzlich die Domestic Reverse Charge. Sie greift bei den meisten Bauleistungen, wenn Leistender und Kunde in UK registriert sind und die Zahlung im CIS gemeldet wird. Der Kunde rechnet die VAT dann selbst ab, nicht du. Sie gilt nicht, wenn der Kunde schriftlich bestätigt, dass er Endnutzer oder Zwischenhändler ist, und nicht für die Arbeit von Architekten, Vermessern und beratenden Ingenieuren. Wenn du in UK registriert bist und an andere Bauunternehmen leistest, muss deine Buchhaltung beides können.

Betriebsstätte: die Zwölf-Monats-Grenze der Abkommen

CIS regelt den Steuerabzug, nicht die Frage, ob dein Gewinn in Großbritannien steuerpflichtig ist. Das entscheidet das Doppelbesteuerungsabkommen. Die Abkommen mit Deutschland, Österreich und der Schweiz sagen gleichlautend: Eine Baustelle oder Montage ist erst eine Betriebsstätte, wenn sie länger als zwölf Monate dauert. Bis dahin bleibt der Gewinn grundsätzlich zu Hause steuerpflichtig, und die CIS-Abzüge holst du zurück.

Dauert das Projekt länger, ist die Baustelle eine Betriebsstätte, und eine ausländische Gesellschaft zahlt in Großbritannien Körperschaftsteuer auf die Gewinne, die dieser Betriebsstätte zuzurechnen sind. Was dann folgt, erklärt Betriebsstätte oder Tochtergesellschaft. Davon getrennt ist die Lohnsteuer deiner Leute auf der Baustelle; wie Entsendungen steuerlich und in der Sozialversicherung laufen, steht in Mitarbeiter nach UK entsenden.

FAQ

Deine Fragen zum Construction Industry Scheme

Muss ich mich als ausländischer Subunternehmer anmelden?

Pflicht ist es nicht, aber ohne Anmeldung zieht dein Auftraggeber 30 statt 20 Prozent ab. Eine ausländische Kapitalgesellschaft meldet sich vor Beginn der Arbeiten an.

Bekomme ich die Abzüge zurück?

Ja, soweit sie deine britische Steuer übersteigen. Als ausländische Kapitalgesellschaft schickst du die Abrechnungen deines Auftraggebers an HMRC. Bist du in UK zugleich Arbeitgeber oder Contractor, gilt dafür ein eigenes Verfahren von HMRC.

Gilt CIS auch für Architekten und Planer?

Nein. Architektur- und Vermessungsleistungen sind ausgenommen, ebenso Materiallieferungen und die Vermietung von Gerüsten ohne Personal.

Ab wann ist meine Baustelle in UK eine Betriebsstätte?

Nach den Abkommen mit Deutschland, Österreich und der Schweiz, wenn sie länger als zwölf Monate dauert. Wie man die Dauer bei mehreren Abschnitten oder Unterbrechungen zählt, prüfen wir im Einzelfall.

Quellen: GOV.UK: Construction Industry Scheme (CIS); GOV.UK: What you must do as a CIS contractor; GOV.UK: What you must do as a CIS subcontractor; GOV.UK: Construction Industry Scheme for businesses based outside the UK; GOV.UK: Claim a refund of CIS deductions as a limited company; GOV.UK: VAT domestic reverse charge for building and construction services; GOV.UK: Place of supply of services (VAT Notice 741A); GOV.UK: Doppelbesteuerungsabkommen UK-Deutschland, UK-Österreich, UK-Schweiz, Artikel 5