| Pflicht seit | 18. November 2025, mit 12 Monaten Übergang für bestehende Gesellschaften |
| Wer | Directors, PSC, Directors von Overseas Companies, ACSPs |
| Wie | GOV.UK One Login (kostenlos) oder ein registrierter ACSP |
| Aus dem Ausland | über einen ACSP von jedem Land aus möglich |
| Ergebnis | persönlicher Code, der für jede Rolle angegeben wird |
Musst du dich prüfen lassen?
Seit dem 18. November 2025 ist die Identitätsprüfung gesetzliche Pflicht. Sie betrifft Directors und vergleichbare Organe, Directors von ausländischen Gesellschaften mit einer Niederlassung in UK, Personen mit maßgeblichem Einfluss (People with Significant Control, kurz PSC) und die registrierten Dienstleister selbst. Für Personen, die nur Unterlagen einreichen, für Limited Partnerships und für Gesellschaften als Directors kommt die Prüfung später.
In den meisten Fällen prüft man sich nur einmal. Danach bekommt man einen persönlichen Code, den Companies House personal code. Er gehört dir, nicht der Firma, und du gibst ihn für jede Rolle an, die du in einer Gesellschaft hast.
Wann du deinen Code angeben musst
Die Frist hängt von deiner Rolle ab und davon, wann du sie übernommen hast.
| Rolle | Wann |
|---|---|
| Director einer neuen Gesellschaft | bei der Eintragung, als Teil des Antrags |
| Bestehender Director | mit dem nächsten Confirmation Statement der Gesellschaft, für jede Gesellschaft gesondert |
| PSC, seit dem 18. November 2025 eingetragen | bei der Eintragung oder innerhalb von 14 Tagen danach |
| PSC, der zugleich Director ist | innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag nach dem Stichtag des Confirmation Statements |
| PSC, der nicht Director ist | in den ersten 14 Tagen seines Geburtsmonats |
| Directors einer Overseas Company | bis zum Jahrestag der Registrierung der UK-Niederlassung |
GOV.UK: When you need to verify your identity for Companies House
Zwei Wege zu deinem Code
GOV.UK One Login: Der staatliche Dienst ist kostenlos. Online klappt es mit einem biometrischen Reisepass aus jedem Land, dazu brauchst du deine aktuelle Adresse und das Jahr des Einzugs. Andere Wege wie Bankdaten oder die Post Office sind nur für Personen gedacht, die in UK leben.
Authorised Corporate Service Provider (ACSP): Ein britischer Dienstleister, der bei Companies House registriert und von einer britischen Geldwäscheaufsicht überwacht ist, prüft deine Identität für dich. Das funktioniert von jedem Land aus. Du gibst dem Dienstleister deinen vollen Namen, deine Wohnadresse, deine E-Mail-Adresse und die Nachweise, die er verlangt. Den Code schickt Companies House per E-Mail. Im Register erscheint danach ein Vermerk mit deinem Namen, dem Datum der Prüfung und dem Dienstleister.
Für Gründer und Directors aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ist der ACSP oft der praktischere Weg, vor allem wenn die App-Prüfung an Ausweis oder Adresse scheitert. Bei unserer UK Limited Gründung ist die Identitätsprüfung eingeschlossen.
Companies House will, dass künftig nur noch geprüfte Personen und registrierte ACSPs Unterlagen einreichen. Nach dem heutigen Stand müssen Dienstleister, die für Kunden einreichen, frühestens ab November 2027 als ACSP registriert sein; Companies House kündigt den Termin mindestens sechs Monate vorher an. Der früher genannte Termin November 2026 ist damit verschoben.
Was passiert, wenn du nicht prüfst
Wer seine Pflichten zur Identitätsprüfung nicht rechtzeitig erfüllt, kann sich strafbar machen. Companies House nennt Strafverfolgung mit Geldstrafe oder ein Bußgeld. Künftig soll im Register ein Vermerk neben deinem Namen erscheinen, und du kannst weder neuer Director werden noch eine neue Gesellschaft gründen, solange die Prüfung fehlt.
Und eine Warnung, die Companies House selbst ausspricht: Gib deine Identität nicht her, damit andere eine Firma gründen oder führen. Wer seinen Namen als Strohmann verleiht, haftet für das, was in diesem Namen passiert. Mehr zur Verantwortung von Directors steht im Beitrag zur Haftung in der Limited.
Deine Fragen zur Identitätsprüfung
Kostet die Identitätsprüfung etwas?
Die Prüfung über GOV.UK One Login ist kostenlos. Ein ACSP darf für seine Leistung ein Honorar verlangen.
Ich bin Director mehrerer Gesellschaften. Muss ich mich mehrfach prüfen?
Nein, die Prüfung macht man einmal. Den Code gibst du aber für jede Gesellschaft und jede Rolle gesondert an.
Kann ein deutscher Personalausweis reichen?
Für die Online-Prüfung nennt GOV.UK den biometrischen Reisepass aus jedem Land. Welche Nachweise ein ACSP akzeptiert, sagt dir der Dienstleister.
Gilt das auch für meine Holding?
Ja. Directors und PSC jeder britischen Gesellschaft sind betroffen, auch einer Holding. Gesellschaften als Directors werden später einbezogen.
Quellen: GOV.UK: Verify your identity for Companies House; GOV.UK: When you need to verify your identity for Companies House; GOV.UK: Verifying your identity for Companies House; GOV.UK: Using an ACSP to verify your identity; Companies House: Authorised Corporate Service Providers