| VAT für Unternehmen ohne Sitz in UK | Registrierung ab dem ersten steuerpflichtigen Umsatz, keine Schwelle |
| Niederlassung (Betriebsstätte) | Körperschaftsteuer nur auf die britischen Gewinne |
| Limited gründen | 100 £ Gebühr online, Eintragung meist binnen 24 Stunden |
| Körperschaftsteuer | 19 % bis 50.000 £ Gewinn, 25 % ab 250.000 £, dazwischen Marginal Relief |
| Mitarbeiter | Anmeldung als Arbeitgeber vor dem ersten Zahltag |
Die vier Stufen deines Markteintritts
Ein Markteintritt in Großbritannien ist selten eine einzige Entscheidung. Meist ist es eine Treppe: Erst lieferst du von zu Hause, dann kommt ein Vertreter oder ein Lager, dann ein eigenes Büro, irgendwann eine eigene Gesellschaft. Auf jeder Stufe ändert sich, was Großbritannien von dir verlangt.
Die gute Nachricht: Die Regeln sind klar und gut dokumentiert. Die schlechte: Viele Unternehmen merken erst im Nachhinein, dass sie eine Stufe übersprungen haben, etwa weil ein Mitarbeiter im Homeoffice in Leeds plötzlich Verträge unterschreibt. Darum lohnt der Blick auf alle vier Stufen, bevor du loslegst.
Stufe 1: Export ohne Präsenz
Verkaufst du von Deutschland, Österreich oder der Schweiz aus an britische Kunden, brauchst du keine Gesellschaft in UK. Gewinne aus diesem Geschäft besteuert dein Heimatland, solange du in Großbritannien keine Betriebsstätte hast.
Die Umsatzsteuer kann dich trotzdem nach Großbritannien holen. Für Unternehmen ohne Sitz in UK gilt die Umsatzschwelle von 90.000 £ nicht: Wer in Großbritannien steuerpflichtige Umsätze tätigt, etwa Waren aus einem britischen Lager an Kunden verkauft oder Sendungen bis 135 £ an Privatkunden schickt, muss sich ab dem ersten Pfund registrieren. Welche Fälle das sind, zeigt VAT beim Warenverkauf nach UK. Für Waren brauchst du außerdem eine GB EORI-Nummer.
Stufe 2: Vertreter, Lager, erste Leute vor Ort
Die kritische Stufe. Nach dem Abkommen zwischen Großbritannien und Deutschland entsteht eine Betriebsstätte durch eine feste Geschäftseinrichtung, über die dein Unternehmen ganz oder teilweise tätig wird, oder durch einen abhängigen Vertreter, der gewöhnlich Verträge in deinem Namen abschließt. Ein reines Auslieferungslager oder Tätigkeiten, die nur vorbereitender oder unterstützender Art sind, begründen für sich allein keine Betriebsstätte.
Für die Lohnabrechnung gilt eine eigene Logik: Mitarbeiter in UK allein machen dich noch nicht zum Arbeitgeber mit britischer Präsenz, eine Niederlassung oder ein Büro schon. Was dann zu tun ist, beschreibt Mitarbeiter nach UK entsenden. Und die Steuerfrage ist nicht die Visumsfrage: Wer jemanden nach Großbritannien schickt, prüft beides getrennt.
Niederlassung oder Limited: der direkte Vergleich
Ab Stufe 3 hast du die Wahl. Die wichtigsten Unterschiede für ein Unternehmen aus der DACH-Region.
| Niederlassung (Betriebsstätte) | Eigene Limited | |
|---|---|---|
| Rechtsträger | dein Unternehmen zu Hause | eigene britische Gesellschaft |
| Britische Körperschaftsteuer | auf die Gewinne der Niederlassung | auf den gesamten Gewinn der Limited |
| Haftung | dein Unternehmen haftet direkt | beschränkt auf das Kapital der Limited |
| Gewinne zu Hause (Deutschland) | nach dem Abkommen in der Regel freigestellt | steuerlich erst bei Ausschüttung |
| Verwaltung | Registrierung bei Companies House, Gewinnabgrenzung zwischen Stammhaus und Niederlassung | Jahresabschluss, Confirmation Statement, Identitätsprüfung der Directors |
| Wirkung auf Kunden | neutral bis zurückhaltend | britischer Vertragspartner, oft erwartet |
DBA UK-Deutschland Art. 5, 7, 23; GOV.UK Corporation Tax; Companies Act 2006 s. 3
Stufe 3 und 4: Niederlassung oder eigene Gesellschaft
Eine Niederlassung ist rechtlich ein Teil deines Unternehmens. Großbritannien besteuert dann nur die Gewinne, die auf die Niederlassung entfallen; eine nicht in UK ansässige Gesellschaft zahlt Körperschaftsteuer nur auf ihre britischen Aktivitäten. Deutschland stellt diese Gewinne nach dem Abkommen in der Regel frei, wenn sie in Großbritannien tatsächlich besteuert wurden. Der Haken liegt in der Abgrenzung: Welche Gewinne gehören nach London, welche nach Stuttgart? Das verlangt eine saubere Verrechnung wie zwischen fremden Unternehmen. Die Details stehen in Betriebsstätte oder Tochtergesellschaft.
Eine eigene Limited ist der klarere Schnitt. Sie hat ihr eigenes Vermögen, ihre eigene Haftung und ihren eigenen Steuerbescheid. Die Gründung kostet online 100 £ und ist meist binnen 24 Stunden eingetragen; eine Tochtergesellschaft begründet für sich allein auch keine Betriebsstätte der Mutter. Gewinne bis 50.000 £ versteuert sie mit 19 Prozent, ab 250.000 £ mit dem Hauptsatz von 25 Prozent. Wichtig für Mittelständler: Die Limited braucht mindestens einen Director, der eine natürliche Person ist, und einen eingetragenen Sitz in Großbritannien. Directors dürfen im Ausland wohnen, aber dann muss klar sein, wo die Gesellschaft wirklich geführt wird.
Eine britische Gesellschaft, deren Entscheidungen alle in der Zentrale zu Hause fallen, ist nach den Abkommen dort ansässig, wo sie geleitet wird. Für eine Tochter mit echtem Geschäft in UK heißt das: lokale Verantwortung, dokumentierte Entscheidungen, Board Meetings mit Inhalt. Was passiert, wenn das fehlt, steht in Englische Limited in Deutschland.
Was du vor dem Start klären solltest
Die Fragen, die wir in jedem Markteintritt zuerst stellen.
- Was verkaufst du, an wen und von wo aus: Waren aus der EU, Waren aus einem Lager in UK, Dienstleistungen, digitale Leistungen?
- Wer handelt in UK für dich, und darf diese Person Verträge abschließen?
- Brauchst du Mitarbeiter in UK, und kommen sie von zu Hause oder vom britischen Arbeitsmarkt?
- Wie fließen die Gewinne später zurück, und soll eine Holding dazwischen?
- Welche Bank, welche Buchhaltung, welcher Jahresabschluss passt zur gewählten Form?
- Braucht jemand ein Visum, und passt die Struktur zu der Route, die er nutzen will?
Deine Fragen zum Markteintritt
Kann ich zuerst als Niederlassung starten und später eine Limited gründen?
Ja, das ist ein üblicher Weg. Plane die Umstellung aber mit, denn die Übertragung von Vermögen und Verträgen von der Niederlassung auf die Limited hat eigene steuerliche Folgen auf beiden Seiten.
Brauche ich für die Limited einen britischen Director?
Rechtlich nicht. Mindestens ein Director muss eine natürliche Person sein, wohnen darf er überall. Praktisch hilft jemand vor Ort, die Geschäftsleitung dort zu verankern, wo das Geschäft ist.
Wann muss ich mich als Arbeitgeber anmelden?
Vor dem ersten Zahltag. Ob die Gesellschaft zu Hause oder eine britische Limited abrechnet, hängt davon ab, wo die Präsenz liegt.
Ist eine Limited in UK steuerlich günstiger als meine GmbH?
Nicht automatisch. Entscheidend ist, wo der Gewinn entsteht und wo die Gesellschaft geführt wird. Wer eine Limited nur wegen des Steuersatzes gründet und sie von zu Hause aus führt, zahlt am Ende zu Hause.
Quellen: GOV.UK: Register for VAT; HMRC VAT Notice 700/1: Who should register for VAT; GOV.UK: VAT and overseas goods sold directly to customers in the UK; GOV.UK: Set up a limited company; GOV.UK: Corporation Tax rates and reliefs; GOV.UK: Corporation Tax; GOV.UK: Register as an employer; HMRC PAYE Manual PAYE81610; GOV.UK: Tell HMRC and get an EORI number; legislation.gov.uk: Companies Act 2006, ss. 3, 155; GOV.UK: UK-Germany Double Taxation Convention (2021 protocol); HMRC International Manual INTM120200