| Was kommt | digitale Aktienregister Pflicht, Papierurkunden kein Eigentumsnachweis mehr |
| Für wen | alle börsengehandelten britischen Gesellschaften |
| Wann | Gesetz soll vor Ende 2027 in Kraft treten, Datum folgt |
| Aktionäre | müssen in der ersten Phase nichts tun, Rechte bleiben unberührt |
| Grundlage | Digitisation Taskforce (Juli 2025), DEMAT-Umsetzungsplan (14. Juli 2026) |
| Stand | November 2026 |
Was Dematerialisierung bedeutet
Dematerialisierung heißt: Die Aktie existiert nicht mehr als Papierurkunde, sondern nur noch als Eintrag in einem elektronischen Register. In UK gibt es dafür das CREST-System, ein elektronisches Register für Aktien und Aktionäre, über das Aktien elektronisch übertragen werden. Wer heute an der Börse kauft, bekommt in aller Regel kein Papier mehr. Für AIM ist das sogar Regel: Aktien müssen dort elektronisch abwickelbar sein.
Daneben gibt es aber bis heute Aktionäre, die ihre Aktien direkt und auf Papier halten, mit Urkunde im Ordner. Genau dieser Teil soll jetzt verschwinden.
Was die Regierung beschlossen hat
Der Weg begann mit der Digitisation Taskforce unter dem Vorsitz von Sir Douglas Flint. Ihr Abschlussbericht vom Juli 2025 empfahl ein Vorgehen in Stufen: zuerst Papierregister in digitale Register überführen, dann das System der Zwischenverwahrung über Broker und Plattformen verbessern und am Ende alle Aktien dorthin überführen. Die Regierung hat diesen Plan mit drei Schritten angenommen.
Für den ersten Schritt hat die Dematerialisation Market Action Taskforce (DEMAT) unter Mark Austin am 14. Juli 2026 ihren Umsetzungsplan veröffentlicht. Die Regierung hat ihn angenommen. Sie will gesetzlich vorschreiben, dass alle börsengehandelten britischen Gesellschaften digitale Aktienregister führen und Papieraktien dieser Gesellschaften nicht mehr als Eigentumsnachweis gelten. Das Gesetz soll vor Ende 2027 in Kraft treten, das genaue Datum will die Regierung noch bekanntgeben.
Die drei Schritte im Überblick
So beschreiben Taskforce und Regierung den Weg. Nur für den ersten Schritt gibt es bisher einen Zeitrahmen.
| Schritt | Inhalt | Zeitrahmen |
|---|---|---|
| 1 | Papieraktien abschaffen, digitale Register für börsengehandelte Gesellschaften | Gesetz vor Ende 2027 |
| 2 | Rechteausübung über Broker und Plattformen verbessern | im Lauf der aktuellen Legislaturperiode |
| 3 | alle Aktien in die Zwischenverwahrung überführen | nach Erfüllung von Kriterien, die die Regierung festlegt |
GOV.UK: Digitisation Taskforce (Juli 2025); Government response to DEMAT Implementation Plan (Juli 2026)
Was das für deine Aktionäre heißt
Für Aktionäre mit Papierurkunden ist die wichtigste Nachricht: In der ersten Phase müssen sie nichts tun. Die Umstellung organisieren die Gesellschaften und ihre Registerführer, begleitet von DEMAT, und die Rechte der Aktionäre bleiben unberührt. Die Urkunde im Schließfach wird also nicht wertlos, sie ist nur nicht mehr der Nachweis. Der Nachweis ist der Eintrag im digitalen Register.
Für den letzten Schritt, die vollständige Zwischenverwahrung, soll die Regierung vorher Kriterien festlegen. Ausdrücklich genannt sind die Bedürfnisse älterer und verletzlicher Anleger. Wer seine Aktien heute direkt hält und das auch so will, hat also noch Zeit, aber keine Ewigkeit.
Was das für deine PLC heißt
Die angekündigte Pflicht betrifft börsengehandelte Gesellschaften. Ist deine PLC nicht an einem Handelsplatz notiert, ändert sich durch diesen ersten Schritt nach der Regierungsantwort nichts unmittelbar. Spätestens mit einem Börsengang wird das Thema aber deins, denn dann gehört ein elektronisch abwickelbares, sauberes Register ohnehin zur Grundausstattung.
Aus Sicht des Company Secretary ist die Vorbereitung unspektakulär und trotzdem der Teil, an dem es hängt: Jede Übertragung im Register muss belegt sein, jede Aktiengattung eindeutig, jede Anschrift aktuell. Die Kennnummern der Aktie, insbesondere die ISIN, sollten feststehen. Wie du sie bekommst, steht unter LEI und ISIN. DEMAT will außerdem Betriebsstandards für digitale Aktienregister vorlegen. Sobald sie da sind, gleichen wir die Registerführung deiner PLC damit ab.
Übertragungen und Stempelsteuer: was gleich bleibt
Die Dematerialisierung ändert, wie Eigentum nachgewiesen wird, nicht, ob eine Übertragung besteuert wird. Wer bestehende Aktien elektronisch über CREST kauft, zahlt die Stamp Duty Reserve Tax, die automatisch abgezogen wird. Wird außerhalb von CREST übertragen, fällt die Abgabe ebenfalls an, nur zieht sie dann niemand automatisch ab, und HMRC muss schriftlich informiert werden.
Gerade bei PLCs mit wenigen Aktionären, die sich Aktien untereinander übertragen, wird das gern vergessen. Ein digitales Register macht solche Übertragungen sichtbarer, nicht steuerfrei. Die Sätze und Ausnahmen haben wir unter Steuern der UK PLC zusammengestellt.
Deine Fragen zur Dematerialisierung
Werden meine Papieraktien einer britischen Gesellschaft wertlos?
Nein. Deine Rechte bleiben unberührt. Nach dem Gesetz soll aber nicht mehr die Urkunde, sondern der Eintrag im digitalen Register als Nachweis gelten.
Muss ich als Aktionär etwas tun?
In der ersten Phase nicht. Die Gesellschaften und ihre Registerführer organisieren die Umstellung und informieren die Aktionäre.
Ab wann gilt das?
Das Gesetz soll vor Ende 2027 in Kraft treten. Das genaue Datum will die Regierung noch bekanntgeben.
Gilt das auch für eine nicht notierte PLC?
Die Regierungsantwort spricht von allen börsengehandelten britischen Gesellschaften. Für nicht gehandelte Gesellschaften ist in diesem ersten Schritt keine Pflicht angekündigt.
Quellen: GOV.UK: Government response to DEMAT Implementation Plan, July 2026; GOV.UK: Dematerialisation Market Action Taskforce; GOV.UK: Digitisation Taskforce, July 2025; GOV.UK: Tax when you buy shares (CREST); London Stock Exchange: AIM Rules for Companies (August 2026)