| Ausländische Rente | In UK steuerpflichtig in voller Höhe, wenn das DBA UK das Besteuerungsrecht gibt |
| Deutsche gesetzliche Rente | Nach DBA nur in Deutschland steuerpflichtig |
| Fonds und ETFs aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Irland, Luxemburg | In der Regel Offshore-Fonds im Sinne des britischen Rechts |
| Non-Reporting Fund | Verkaufsgewinn als Einkommen besteuert (bis 45 %), nicht als Kapitalgewinn (18 % oder 24 %) |
| FIG-Regime | 4 Jahre Entlastung auf ausländische Renten, Erträge und Gewinne, gegen Verlust der Freibeträge |
| ISA-Freibetrag 2026/27 | 20.000 £ pro Jahr |
| Stand | November 2026 |
Deine ausländische Rente: was UK besteuert
Bist du nach dem Statutory Residence Test in UK ansässig, zählen ausländische Renten zu deinem britischen Einkommen. Das Gesetz (ITEPA 2003, section 575) besteuert sie in voller Höhe. Ältere Quellen erzählen noch von einem pauschalen Abzug von 10 Prozent; im geltenden Text steht er nicht mehr. Kommst du mitten im Steuerjahr und greift ein Split Year, zählt nur die Rente, die im UK-Teil des Jahres anfällt.
Ob UK die Rente überhaupt besteuern darf, regelt das Doppelbesteuerungsabkommen mit deinem Heimatland. HMRC fasst es so zusammen: Nach den meisten Abkommen besteuert eine Rente für frühere Arbeit nur der Wohnsitzstaat. Die Ausnahmen sind das Interessante, und die sind bei Deutschland, Österreich und der Schweiz verschieden. Eine Rente, die UK nach dem Abkommen nicht besteuern darf, meldest du trotzdem: mit Zahler, Rente und Abkommen im Feld „Any other information“ der Steuererklärung.
Die Einkommensteuer läuft in England, Wales und Nordirland in drei Stufen: 20 Prozent bis 50.270 £, 40 Prozent bis 125.140 £ und 45 Prozent darüber, nach dem Grundfreibetrag von 12.570 £. Schottland hat eigene Stufen.
Wer deine Rente besteuert: Deutschland, Österreich, Schweiz
So verteilen die drei Abkommen das Besteuerungsrecht, wenn du in UK ansässig bist. Maßgeblich ist immer der Abkommenstext für deinen Einzelfall.
| Rentenart | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|
| Gesetzliche Rente (Sozialversicherung) | Nur Deutschland (Art. 17 Abs. 2) | Keine Sonderregel wie im DBA Deutschland; Pensionen für frühere Arbeit besteuert der Wohnsitzstaat UK (Art. 17 Abs. 1) | Keine Sonderregel wie im DBA Deutschland; Renten besteuert der Wohnsitzstaat UK (Art. 18 Abs. 1) |
| Betriebsrente, private Rente | Grundsätzlich UK (Art. 17 Abs. 1); nur Deutschland, wenn die Beiträge mehr als 15 Jahre in Deutschland steuerlich gefördert waren (Art. 17 Abs. 3) | UK (Art. 17 Abs. 1) | UK (Art. 18 Abs. 1) |
| Kapitalauszahlung aus der Pensionskasse | Keine eigene Regel in Art. 17, Einzelfall prüfen | Nur Österreich (Art. 17 Abs. 2) | Nur die Schweiz (Art. 18 Abs. 2) |
| Beamtenpension | Nur Deutschland, außer du bist in UK ansässig und Brite (Art. 18 Abs. 2) | Nur Österreich, außer du bist Brite ohne österreichischen Pass (Art. 18 Abs. 2) | Nur die Schweiz, außer du bist in UK ansässig und Brite (Art. 19 Abs. 2) |
DBA UK-Deutschland 2010 i. d. F. des Protokolls 2021; DBA UK-Österreich 2018; DBA UK-Schweiz 1977 i. d. F. des Protokolls 2017 (Texte auf GOV.UK)
Deine Rente in den ersten vier Jahren: das FIG-Regime
Seit dem 6. April 2025 gibt es für Zuzügler das 4-Jahres-FIG-Regime: Wer in seinen ersten vier britischen Steuerjahren nach mindestens zehn Jahren außerhalb ist, kann ausländische Einkünfte und Gewinne steuerfrei stellen. Ausländische Renten gehören dazu, bis auf wenige ausgeschlossene Sonderfälle. Eine Betriebsrente aus Österreich oder eine Schweizer Rente, die nach dem Abkommen in UK steuerpflichtig wäre, kann in diesen Jahren also entlastet werden.
Der Preis: Wer den Antrag stellt, verliert für das Jahr den Grundfreibetrag und den CGT-Freibetrag von 3.000 £, egal ob er nur Einkünfte oder nur Gewinne entlastet. Auf entlastete Einkünfte gibt es keine Anrechnung ausländischer Steuer. Und ein Antrag auf ausländische Einkünfte kann die Steuerförderung deiner Beiträge in eine britische Pension kürzen, nicht aber unter den Basisbetrag von 3.600 £. Für eine kleine Rente lohnt sich der Antrag darum oft nicht, für eine große oft sehr. Du entscheidest Jahr für Jahr und hast dafür Zeit bis zwölf Monate nach dem normalen Abgabetermin der Steuererklärung.
Dein Depot: warum dein ETF in UK zur Falle werden kann
Jetzt der Teil, den fast alle unterschätzen. Ein Fonds, der außerhalb UK aufgelegt ist, ist nach britischem Recht ein Offshore-Fonds, wenn er bestimmte Bedingungen erfüllt. HMRC nennt als Beispiele ausdrücklich die SICAV und den irischen ICAV, also genau die Rechtsformen, in denen die meisten in Deutschland, Österreich und der Schweiz gekauften ETFs stecken. Auch ein deutsches Sondervermögen kann darunter fallen. Jede Anteilsklasse zählt dabei als eigener Fonds.
Entscheidend ist eine Frage: Hat die konkrete Anteilsklasse bei HMRC den Status als Reporting Fund? Ein Reporting Fund meldet seine Erträge jährlich an HMRC und an die Anleger. Du zahlst Steuern auf deinen Anteil an diesen Erträgen, auch wenn der Fonds thesauriert und nichts ausschüttet. Verkaufst du, ist der Gewinn ein normaler Kapitalgewinn mit 18 oder 24 Prozent Capital Gains Tax, und die schon versteuerten Erträge mindern ihn.
Hat die Anteilsklasse keinen Reporting-Status, wird der Gewinn beim Verkauf normalerweise zum „offshore income gain“. Der unterliegt der Einkommensteuer statt der Capital Gains Tax, also bis zu 45 Prozent, und der CGT-Freibetrag hilft nicht. Bei Anleihefonds in Gesellschaftsform mit mehr als 60 Prozent verzinslichen Anlagen werden die Erträge als Zinsen besteuert. Für Zinsen hat der Budget 2026 vom 28. Oktober 2026 höhere Sätze angekündigt: 24, 44 und 49 Prozent ab dem 6. April 2027, umgesetzt werden soll das über die Finance Bill 2026-27.
Reporting oder Non-Reporting: der Unterschied
Was die beiden Status für dich als in UK ansässigen Anleger bedeuten.
| Reporting Fund | Non-Reporting Fund | |
|---|---|---|
| Laufende Erträge | Steuerpflichtig, auch wenn nichts ausgeschüttet wird (excess reportable income, gilt 6 Monate nach Ende der Berichtsperiode als zugeflossen) | Nur Ausschüttungen sind steuerpflichtig |
| Verkaufsgewinn | Capital Gains Tax, 18 % oder 24 %, Freibetrag 3.000 £ | Offshore income gain: Einkommensteuer bis 45 % |
| Was du brauchst | Den jährlichen Bericht des Fonds | Die Liste von HMRC und die Bestätigung der Fondsgesellschaft |
| Im ISA gehalten | Nichts zu erklären | Nichts zu erklären |
HMRC, HS265 Offshore funds; GOV.UK, Capital Gains Tax rates and allowances
Die vier Jahre als Zeitfenster
Hier wird das FIG-Regime zum Werkzeug. Offshore income gains zählen zu den Einkünften, die du in deinen vier Jahren entlasten kannst. Wer ein Depot voller Non-Reporting-Fonds mitbringt, kann es in dieser Zeit umschichten, etwa in Anteilsklassen mit Reporting-Status, und den Gewinn mit einem Antrag steuerfrei stellen. Danach greift die volle Besteuerung als Einkommen. Ob sich das rechnet, hängt davon ab, was du im selben Jahr an Freibeträgen verlierst und was dein Heimatland zum Verkauf sagt.
Der zweite Blick gilt deshalb der Heimat. Ob und wie dein Heimatland beim Wegzug noch zugreift, regelt dessen eigenes Recht. Was beim Umzug selbst passiert, steht im Artikel zur Wegzugsteuer beim Umzug nach UK. Die richtige Reihenfolge ist fast immer: erst die Heimat sauber verlassen, dann das britische Fenster nutzen.
ISA und britische Pension als neues Zuhause
Auf Dauer gehört das Geld in britische Hüllen, die der Staat begünstigt. Der Individual Savings Account, kurz ISA, nimmt im Steuerjahr 2026/27 bis zu 20.000 £ auf, steuerfrei bei Erträgen und Gewinnen. Auch Offshore-Fonds dürfen im ISA liegen, und dann musst du ihre Erträge nicht erklären, Reporting-Status hin oder her. Öffnen kannst du ein ISA nur als in UK Ansässiger; ziehst du weg, darfst du nichts mehr einzahlen. Der Budget 2026 lässt das Limit für Cash-ISAs auch ab dem 6. April 2027 bei 20.000 £. Wie ISAs im Alltag funktionieren, liest du im Artikel zu ISA und Steuern im Alltag.
Die zweite Hülle ist die britische Pension. Beiträge sind bis zu 100 Prozent deines Jahreseinkommens steuerlich gefördert, gedeckelt durch den Annual Allowance von 60.000 £. Denk an die Wechselwirkung von oben: Ein FIG-Antrag kann diese Förderung im selben Jahr kürzen.
Deine Fragen zu Rente und Depot
Muss ich meine deutsche gesetzliche Rente in UK versteuern?
Nach Artikel 17 Absatz 2 des DBA Deutschland-UK besteuert Zahlungen aus der Sozialversicherung nur der zahlende Staat, also Deutschland. In der britischen Steuererklärung gibst du sie trotzdem an, mit dem Hinweis auf das Abkommen.
Gibt es noch die 10 Prozent Abzug auf ausländische Renten?
Im geltenden Gesetzestext nicht. Section 575 ITEPA 2003 nennt den vollen Betrag der Rente als steuerpflichtiges Einkommen.
Woher weiß ich, ob mein ETF ein Reporting Fund ist?
HMRC veröffentlicht eine Liste der anerkannten Reporting Funds. Maßgeblich ist die konkrete Anteilsklasse, nicht der Fondsname. Die Fondsgesellschaft kann dir den Status bestätigen.
Was passiert mit meiner Schweizer Pensionskasse, wenn ich mir das Kapital auszahlen lasse?
Eine Kapitalauszahlung aus einer Schweizer Vorsorgeeinrichtung darf nach Artikel 18 Absatz 2 des DBA nur die Schweiz besteuern, auch wenn du in UK ansässig bist. Für Österreich gilt dasselbe nach Artikel 17 Absatz 2.
Soll ich mein Depot vor dem Umzug verkaufen?
Das hängt von deinen Gewinnen, deinem Heimatland und deinen Fonds ab. Wer als Nichtansässiger verkauft, zahlt auf ausländische Gewinne in der Regel keine britische Steuer, wohl aber die des Heimatlandes. Wer nach dem Zuzug verkauft, kann Gewinne im FIG-Regime entlasten. Rechne beide Wege, bevor du handelst.
Quellen: legislation.gov.uk: ITEPA 2003, section 575 (taxable foreign pension income); GOV.UK: UK-Germany Double Taxation Convention (2010, as amended 2021); GOV.UK: UK-Austria Double Taxation Convention (2018); GOV.UK: UK-Switzerland Double Taxation Convention (1977, as amended 2017); GOV.UK: Foreign notes 2026 (SA106 notes); GOV.UK: HS265 Offshore funds; GOV.UK: Approved offshore reporting funds; GOV.UK: HS266 Foreign income and gains (FIG) regime (2026); HMRC Manual: RFIG45100 Qualifying foreign income; GOV.UK: Budget 2026; GOV.UK: Individual Savings Accounts; GOV.UK: Tax on your private pension contributions