| Stand | November 2026, Steuerjahr 2026/27 |
| Abreise | Statutory Residence Test und Split Year wie bei jedem Wegzug aus UK |
| Fünf-Jahres-Falle | Rückkehr innerhalb von fünf Jahren: Gewinne und Ausschüttungen aus der Auslandszeit werden in UK nachbesteuert |
| UK-Immobilie | bleibt in UK steuerpflichtig, Verkauf binnen 60 Tagen melden |
| Erbschaftsteuer | Abkommen mit Irland seit 1978, mit Malta keines auf HMRCs Liste |
| UK-Limited | in UK gegründet heißt grundsätzlich in UK ansässig, egal von wo du sie führst |
Erst die britische Seite, dann die Insel
Malta und Irland haben jeweils eigene Regeln für Zuzügler, und die haben mit den britischen nichts gemein. Wie Malta dich als Neuankömmling besteuert, erklärt Malta One; für Irland ist Saol Nua Plan die richtige Adresse. Beide sind Schwesterseiten von St Matthew und begleiten dich auf der Inselseite.
Diese Seite kümmert sich um das, was du in UK zurücklässt. Und das ist mehr, als viele denken: HMRC schaut nach deinem Wegzug noch Jahre auf deine Gewinne, deine Immobilie, dein Erbe und deine Firma.
Deine Abreise: Residence, Split Year, HMRC
Für HMRC ist Malta oder Irland ein Wegzug wie jeder andere. Der Statutory Residence Test prüft jedes Steuerjahr für sich. Warst du in einem der drei Vorjahre resident, bist du mit weniger als 16 Tagen in UK sicher non-resident; sonst entscheiden deine Bindungen an UK. Im Abreisejahr kann die Split-Year-Behandlung das Jahr teilen, etwa wenn du dein Zuhause in UK aufgibst und im neuen Land innerhalb von sechs Monaten steuerlich ansässig wirst.
HMRC informierst du mit dem Formular P85 oder, wenn du Self Assessment machst, über die Residence-Seiten SA109. Den ganzen Ablauf mit allen Tests und Fristen findest du im Beitrag zum Wegzug aus UK.
Fünf Jahre: warum der Zeitpunkt der Ausschüttung zählt
Die Temporary-non-residence-Regeln sind die größte Falle für alle, die nach Malta oder Irland gehen und sich die Rückkehr offen halten. Sie greifen, wenn du in vier der sieben Steuerjahre vor dem Abreisejahr allein in UK ansässig warst und fünf Jahre oder weniger wegbleibst.
Kommst du in dieser Zeit zurück, besteuert HMRC im Rückkehrjahr unter anderem Kapitalgewinne, bestimmte Pensionszahlungen und Einmalbeträge sowie Ausschüttungen aus eng kontrollierten Gesellschaften aus der Zeit im Ausland. Für Unternehmer heißt das: Wer seine UK-Limited von Malta oder Irland aus leer ausschüttet und nach drei Jahren wieder in London sitzt, zahlt in UK nach. Sicher bist du erst nach fünf Jahren und einem Tag.
Was in UK bleibt: Immobilie, Miete, Kapitalerträge
Eine Wohnung in Manchester oder ein Haus in Surrey bleibt in UK steuerpflichtig, auch wenn du in Sliema oder Cork lebst. Mieten laufen über das Non-Resident Landlord Scheme. Beim Verkauf musst du die Veräußerung innerhalb von 60 Tagen melden, auch ohne Steuer und auch bei Verlust. Doppelbesteuerungsabkommen helfen bei Gewinnen aus britischen Wohnimmobilien nicht. Einzelheiten stehen im Beitrag zur NRCGT beim Immobilienverkauf.
Zinsen und Dividenden aus UK sind für Non-Residents meist kein Thema: HMRC begrenzt die Steuer auf diese Kapitalerträge auf das, was an der Quelle einbehalten wurde. Britische Aktien kannst du als non-resident ohne britische Capital Gains Tax verkaufen, vorbehaltlich der Fünf-Jahres-Regel oben. Dein ISA darfst du behalten, aber nicht mehr besparen.
Inheritance Tax: Irland mit Abkommen, Malta ohne
Wer in 10 der letzten 20 Steuerjahre in UK resident war, ist Long-term UK resident, und dieser Status kann bis zu 10 Steuerjahre nach dem Wegzug nachwirken. Solange er besteht, kann auch dein Vermögen in Malta oder Irland unter die britische Inheritance Tax fallen. Danach bleibt immer noch dein UK-Vermögen im Netz: Wer im Ausland lebt, zahlt Inheritance Tax auf UK-Vermögenswerte wie Immobilien oder Bankkonten in UK. Wie die neuen Regeln im Ganzen funktionieren, erklärt der Beitrag zur Erbschaftssteuer in England.
Mit Irland hat UK ein Erbschaftsteuerabkommen, in Kraft seit dem 2. Oktober 1978. Es folgt dem üblichen Muster: Der Staat des (steuerlichen) Domizils darf alles besteuern, der andere nur bestimmte Vermögenswerte wie Immobilien auf seinem Gebiet. Für Malta steht kein solches Abkommen auf HMRCs Liste. Dann bleibt die einseitige Anrechnung: HMRC rechnet ausländische Steuer auf Vermögen an, das in jenem Land belegen ist.
Deine UK-Limited nach dem Umzug
Hier liegt das größte Missverständnis. Eine in UK gegründete Gesellschaft ist nach britischem Recht grundsätzlich in UK ansässig, egal von wo aus sie geführt wird. Der Ort der Central Management and Control entscheidet nach HMRCs Handbuch nur noch über Gesellschaften, die außerhalb von UK gegründet wurden (und wenige Ausnahmen). Ein Umzug des Geschäftsführers nach Valletta oder Dublin macht die Limited also nicht automatisch nicht-britisch.
Führst du die Firma tatsächlich von Malta oder Irland aus, kann sie dort nach dem dortigen Recht zusätzlich ansässig werden. Dann ist sie doppelt ansässig, und das Doppelbesteuerungsabkommen entscheidet. HMRC geht davon aus, dass alle britischen Abkommen eine Tie-Breaker-Regel für Gesellschaften enthalten. Wird die Ansässigkeit dem anderen Staat zugewiesen, gilt die Gesellschaft für UK-Zwecke als nicht ansässig (Treaty non-resident). Beim modernen Standard-Tie-Breaker entscheiden die beiden Finanzverwaltungen gemeinsam; HMRC kann das nicht allein festlegen.
Worauf es dabei ankommt, ist eine Tatsachenfrage. HMRC schaut auf die höchste Ebene der Kontrolle und darauf, wo die wesentlichen Entscheidungen tatsächlich fallen. Bei einer Ein-Personen-Gesellschaft kann dieser Ort dort liegen, wo der Gesellschafter-Geschäftsführer die Geschäfte tatsächlich führt. Wer seine Limited aus dem Ausland weiterführen will, braucht deshalb einen bewussten Plan: weiterführen in UK, Ansässigkeit über das Abkommen klären oder die Struktur neu aufsetzen.
Eine Gesellschaft in Irland oder Malta für Kunden in UK ist kein Selbstläufer. Hat sie in UK ein Büro oder eine Zweigniederlassung, zahlt sie dort Corporation Tax auf die Gewinne aus der UK-Tätigkeit. Und wird sie in Wahrheit von UK aus gesteuert, kann sie nach dem Central-Management-and-Control-Test in UK ansässig sein. Ob eine solche Struktur auf der Inselseite trägt, klären Malta One und Saol Nua Plan; wir prüfen die britische Seite.
Auf der Inselseite weiterlesen
Die Steuerregeln in Malta und Irland erklären unsere Schwesterseiten:
- Malta für Privatpersonen: Steuerfrei leben in Malta
- Irland: Steuern in Irland, Non-Dom und Remittance
- Irland für Unternehmer: Firma in Irland gründen
Deine Fragen zum Umzug nach Malta oder Irland
Bin ich mit dem Umzug nach Malta oder Irland sofort raus aus der britischen Steuer?
Nicht automatisch. Der Statutory Residence Test entscheidet für jedes Steuerjahr, die Split-Year-Behandlung kann das Abreisejahr teilen. UK-Einkünfte wie Mieten bleiben in UK steuerpflichtig, und bei einer Rückkehr innerhalb von fünf Jahren holt HMRC bestimmte Gewinne nach.
Kann ich meine UK-Limited von Malta oder Irland aus weiterführen?
Ja, aber sie bleibt als in UK gegründete Gesellschaft grundsätzlich in UK ansässig. Wird sie zusätzlich im neuen Land ansässig, entscheidet das Doppelbesteuerungsabkommen. Das gehört vor dem Umzug geplant.
Gilt die britische Erbschaftsteuer nach dem Wegzug weiter?
Für UK-Vermögen immer. Für das übrige Vermögen, solange der Status als Long-term UK resident nachwirkt, im längsten Fall zehn Steuerjahre. Mit Irland gibt es ein Erbschaftsteuerabkommen, mit Malta keines auf HMRCs Liste.
Quellen: HMRC: RDR3 Statutory Residence Test (SRT) notes; HMRC Residence and FIG regime manual: Temporary non-residence (RFIG21510, RFIG21560); GOV.UK: Tax on your UK income if you live abroad; GOV.UK: Capital Gains Tax on UK property or land if you're not a UK resident; HMRC: HS300 Non-residents and investment income (2026); GOV.UK: Inheritance Tax if you're a long-term UK resident; GOV.UK: Inheritance Tax Double Taxation Relief; HMRC International Manual: Company residence (INTM120030, INTM120040, INTM120060); HMRC International Manual: Treaty non-resident companies (INTM120070); GOV.UK: Corporation Tax